Montabaur
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Nr. 44/96
Tagesordnung:
A. Nichtöffentlicher Teil
I. Haupt- und Finanzausschuß
II. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß
HI. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß/Umweltausschuß
B. Öffentlicher Teil Haupt- und Finanzausschuß Beginn: 18.30 Uhr
1. Zuschußanträge
a) Gewährung eines Zuschusses für die Freiwillige Feuerwehr Montabaur aus Anlaß ihres 125jährigen Bestehens im Jahre 1997
b) Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Maßnah- ' men zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung
im Stadtgebiet und den Stadtteilen
c) weitere (vorsorglich)
2. Widmung von Verkehrsflächen in Montabaur-Horressen
a) »Im Hemchen« (Parzellen 236, 274, 221, 91)
b) »Talweg« (Parzelle 262)
c) »Im Wiesengrund« (Bürgersteige)
d) Meisenstraße
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Mit freundlichen Grüßen
Dr. Paul Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuß und dem Umweltausschuß der Stadt Montabaur am 07.11.1996 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 04.11.1996, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal des
Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157
SPD: Montag, 04.11.1996,18.30 Uhr, im Besprechungszimmer
des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 214, Tel.
02602/126.121
FWG: Montag, 04.11.1996, 19.00 Uhr, im Sozialraum des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Tel. 02602/126.188 BfM: Dienstag, 05.11.1996, 19.00 Uhr, bei Reinhard Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf B 90/Grüne: Montag, 04.11.1996, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/994353
Öffentliche Bekanntmachung über die Nachricht zum Abmarkungstermin
und die Offenlegung des Abmarkungsergebnisses
1. Terminnachricht
Am Montag, dem 11. November 1996, findet um 08.00 Uhr, in der Gemarkung Horressen (Treffpunkt: Vermessungsbüro Neuroth, Elgendorfer Straße 4, 56410 Montabaur) ein Abmarkungstermin statt, zu dem hiermit öffentlich benachrichtigt wird (siehe § 10 des Landesgesetzes über die Abmarkung der Grundstücke vom 07.12.1959 (GVB1. S. 240, BS 219-2) in der Fassung vom 07.02.1983 (GVB1. S. 17)).
Betroffen sind die unter Nr. 3 aufgeführten, an den Straßen »Im Hemchen« und »Talweg« (teilweise) liegenden Flurstücke. Der Abmarkungstermin findet statt aufgrund einer Grenzfeststellung.
Während des Abmarkungstermins wird den betroffenen Grundstückseigentümern Gelegenheit gegeben, sich mit der Abmarkung einverstanden zu erklären. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ein Nichterscheinen nicht ein Unterlassen der Abmarkung zur Folge hat. Die Wahrnehmung des Termins geschieht auf eigene Kosten und im eigenen Interesse. Die Beteiligten können einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter entsenden.
2. Offenlegung des Abmarkungsergebnisses
Grundstückseigentümer, die an dem oben genannten Abmarkungstermin nicht anwesend sind, können sich über die erfolgten Abmarkungsmaßnahmen im Einzelnen anhand der Abmarkungsniederschrift unterrichten, die in der Zeit von Dienstag, dem 12. November 1996, bis Mittwoch, den 11. Dezember, im Besprechungsraum des Vermessungsbüro Neuroth, Eigendörfer Straße 4, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/1576-0, montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, offenliegt (siehe § 14 Abs.l des Abmarkungsgesetzes).
Gegen die offengelegten Abmarkungsergebnisse kann innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist eine Nachprüfung der Abmarkung bei dem Katasteramt beantragt werden. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Antragsteller zur Last, wenn sich die Richtigkeit der Abmarkung bestätigt (§ 14 Abs. 2 bis 7 des Abmarkungsgesetzes).
3. Betroffene Flurstücke
Die folgenden Flurstücke der Gemarkung Horressen sind betroffen:
Flur 17
Flurstücks-Nr.: 90, 91, 92, 170, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 231,232,233,234,235,236,237/2,244,245,246,249,250,251, 253,254/2,255,257,258,259,260,261,262,263,264,266,267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 286/2, 286/3, 312.
Montabaur, den 21. Oktober 1996
Unterschrift, Offentl. best. Verm.-lng.
Stadtverwaltung Montabaur
- Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan - Vorwegnahme der Entscheidung - für das Umlegungsgebiet »Alter Galgen, Erweiterung« der Stadt Montabaur ist am 17. Oktober 1996 für die Ordnungsnummern 3, 7,13, 16, 19 und 20 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird ‘nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 24.10.1996
Der stellvertr. Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)
gez. Tepper
VcLK-Ortsverband Montabaur
In Zusammenarbeit mit der VdK-Kreisgeschäftsstelle veranstaltet der Ortsverband Montabaur am Donnerstag, dem 7. November 1996, von 17.00 bis 19.30 Uhr, in der Kreisgeschäftsstelle Wallstraße 2, einen Dienstleistungsabend.
An diesem Abend können alle VdK-Mitglieder ihren Bescheid im Hinblick auf die Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht überprüfen lassen. Die Richtlinien für die ärztliche Gutachtertätigkeit (Anhaltspunkte) sind geändert bzw. ergänzt worden, so daß für verschiedene Gesundheitsbeeinträchtigungen einen höheren, jedoch auch eine Herabsetzung des Grades der Behinderung möglich ist.
Parkinson Selbsthilfegruppe Montabaur
Wir treffen uns wieder am 06.11.1996 um 15.00 Uhr in der Pension Waldschlößchen in Wirges, Mengweide. Auskunft: Hermann Bier, Tel. 02602/60789.

