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Montabaur

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Nr. 44/96

Tagesordnung:

A. Nichtöffentlicher Teil

I. Haupt- und Finanzausschuß

II. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß

HI. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß/Umweltaus­schuß

B. Öffentlicher Teil Haupt- und Finanzausschuß Beginn: 18.30 Uhr

1. Zuschußanträge

a) Gewährung eines Zuschusses für die Freiwillige Feuer­wehr Montabaur aus Anlaß ihres 125jährigen Beste­hens im Jahre 1997

b) Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Maßnah- ' men zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung

im Stadtgebiet und den Stadtteilen

c) weitere (vorsorglich)

2. Widmung von Verkehrsflächen in Montabaur-Horres­sen

a) »Im Hemchen« (Parzellen 236, 274, 221, 91)

b) »Talweg« (Parzelle 262)

c) »Im Wiesengrund« (Bürgersteige)

d) Meisenstraße

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses zusammen mit dem Bauausschuß und dem Umwel­tausschuß der Stadt Montabaur am 07.11.1996 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

CDU: Montag, 04.11.1996, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal des

Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157

SPD: Montag, 04.11.1996,18.30 Uhr, im Besprechungszimmer

des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 214, Tel.

02602/126.121

FWG: Montag, 04.11.1996, 19.00 Uhr, im Sozialraum des Rat­hauses, 3. Stock, Neubau, Tel. 02602/126.188 BfM: Dienstag, 05.11.1996, 19.00 Uhr, bei Reinhard Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf B 90/Grüne: Montag, 04.11.1996, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/994353

Öffentliche Bekanntmachung über die Nachricht zum Abmarkungstermin

und die Offenlegung des Abmarkungsergebnisses

1. Terminnachricht

Am Montag, dem 11. November 1996, findet um 08.00 Uhr, in der Gemarkung Horressen (Treffpunkt: Vermessungsbüro Neuroth, Elgendorfer Straße 4, 56410 Montabaur) ein Abmar­kungstermin statt, zu dem hiermit öffentlich benachrichtigt wird (siehe § 10 des Landesgesetzes über die Abmarkung der Grundstücke vom 07.12.1959 (GVB1. S. 240, BS 219-2) in der Fassung vom 07.02.1983 (GVB1. S. 17)).

Betroffen sind die unter Nr. 3 aufgeführten, an den Straßen »Im Hemchen« und »Talweg« (teilweise) liegenden Flurstücke. Der Abmarkungstermin findet statt aufgrund einer Grenzfest­stellung.

Während des Abmarkungstermins wird den betroffenen Grundstückseigentümern Gelegenheit gegeben, sich mit der Abmarkung einverstanden zu erklären. Es wird jedoch aus­drücklich darauf hingewiesen, daß ein Nichterscheinen nicht ein Unterlassen der Abmarkung zur Folge hat. Die Wahrneh­mung des Termins geschieht auf eigene Kosten und im eigenen Interesse. Die Beteiligten können einen mit schriftlicher Voll­macht versehenen Vertreter entsenden.

2. Offenlegung des Abmarkungsergebnisses

Grundstückseigentümer, die an dem oben genannten Abmar­kungstermin nicht anwesend sind, können sich über die erfolg­ten Abmarkungsmaßnahmen im Einzelnen anhand der Ab­markungsniederschrift unterrichten, die in der Zeit von Diens­tag, dem 12. November 1996, bis Mittwoch, den 11. Dezember, im Besprechungsraum des Vermessungsbüro Neuroth, Eigen­dörfer Straße 4, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/1576-0, mon­tags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, offenliegt (siehe § 14 Abs.l des Abmarkungsgesetzes).

Gegen die offengelegten Abmarkungsergebnisse kann inner­halb von drei Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist eine Nachprüfung der Abmarkung bei dem Katasteramt beantragt werden. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Antragsteller zur Last, wenn sich die Richtigkeit der Abmarkung bestätigt (§ 14 Abs. 2 bis 7 des Abmarkungsgesetzes).

3. Betroffene Flurstücke

Die folgenden Flurstücke der Gemarkung Horressen sind be­troffen:

Flur 17

Flurstücks-Nr.: 90, 91, 92, 170, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 231,232,233,234,235,236,237/2,244,245,246,249,250,251, 253,254/2,255,257,258,259,260,261,262,263,264,266,267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 286/2, 286/3, 312.

Montabaur, den 21. Oktober 1996

Unterschrift, Offentl. best. Verm.-lng.

Stadtverwaltung Montabaur

- Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan - Vorwegnahme der Entscheidung - für das Umlegungsgebiet »Alter Galgen, Erweiterung« der Stadt Montabaur ist am 17. Oktober 1996 für die Ordnungsnum­mern 3, 7,13, 16, 19 und 20 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zah­lungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 24.10.1996

Der stellvertr. Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Tepper

VcLK-Ortsverband Montabaur

In Zusammenarbeit mit der VdK-Kreisgeschäftsstelle veran­staltet der Ortsverband Montabaur am Donnerstag, dem 7. November 1996, von 17.00 bis 19.30 Uhr, in der Kreisge­schäftsstelle Wallstraße 2, einen Dienstleistungsabend.

An diesem Abend können alle VdK-Mitglieder ihren Bescheid im Hinblick auf die Neuregelungen im Schwerbehinderten­recht überprüfen lassen. Die Richtlinien für die ärztliche Gut­achtertätigkeit (Anhaltspunkte) sind geändert bzw. ergänzt worden, so daß für verschiedene Gesundheitsbeeinträchtigun­gen einen höheren, jedoch auch eine Herabsetzung des Grades der Behinderung möglich ist.

Parkinson Selbsthilfegruppe Montabaur

Wir treffen uns wieder am 06.11.1996 um 15.00 Uhr in der Pension Waldschlößchen in Wirges, Mengweide. Auskunft: Hermann Bier, Tel. 02602/60789.