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Montabaur

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Nr. 44/96

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten

der Verwaltung

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.... 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 211 und 213)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

und.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

und. f. .14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer- Platz benutzen.

Schließung des Hallenbades

Am Freitag, dem 1. November 1996 (Allerheiligen) bleibt das Hallenbad Montabaur geschlossen!

Wir bitten unsere Badegäste dies zur Kenntnis zu nehmen.

Schließung des Haßen- und Freibades der Verbandsgemeinde Montabaur

Sehr geehrte Badegäste,

im November 1996 beginnen im Hallen- und Freibad Monta­baur die lange geplanten und dringend erforderlichen Sanie­rungsarbeiten. Aus diesem Grund wird das Hallen- und Frei­bad Montabaur ab

Montag, 4. November 1996, geschlossen.

Wir bitten Sie, diesen Termin zur Kenntnis zu nehmen. Über den Termin zur Wiedereröffnung des sanierten Bades, voraus­sichtlich Frühsommer 1998, werden wir Sie rechtzeitig infor­mieren.

Wir danken für Ihren Besuch.

Aufruf zur Sammlung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge führt vom 1. November bis zum 24. November 1996 seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch.

Seit über 75 Jahren hat der VdK die Aufgabe, auf den Schlachtfeldern dieser Erde die gefallenen deutschen Soldaten zu suchen, zu bergen, zu identifizieren und zu bestatten. Darüber hinaus fördert er die internationale Zusammenarbeit und die Begegnung junger Menschen an den Ruhestätten der Opfer.

Der Volksbund pflegt heute im Ausland auf etwa 400 Friedhöfen (davon im Vorjahr 88 in Osteuropa) die Gräber von über 1.400.000 deutschen Kriegsopfern. Alleine in Osteuropa sind über 3.000.000 deutsche Soldaten gefallen oder in Kriegsgefangenschaft gestorben. Soweit noch möglich, werden auch für sie würdige Begräbnisplätze angelegt und die Hinterbliebenen über das Schicksal des Toten aufgeklärt.

Auf den deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland werden jährlich über 700.000 Besucher gezählt. Hinzu kommen die Teilnehmer der Volksbund-Jugendlager.

Der Volksbund benötigt für seine umfangreichen Aktivitäten, besonders für die neuen Kriegsgräber­stätten in Osteuropa, sehr hohe finanzielle Mittel. Diese müssen zum Teil durch die Haus- und Straßensammlungen aufgebracht werden.

Daher bitten wir Sie, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge mit einer Spende zu unterstützen. Jeder Beitrag ist wichtig. Weisen Sie die Sammler bitte nicht zurück.

Wir sind alle aufgerufen zu helfen, denn Kriegsgräber erinnern die Lebenden daran, Frieden zu bewahren!

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Dieter Kanz, Beauftragter

31. Dezember 1996 - Wichtige Frist läuft ab:

Anerkennung von Kinderberücksichtigungszeiten in der Rentenversicherung beantragen!

Nur noch bis zum 31. Dezember 1996 können Mütter und Väter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, ihrem Rentenversicherungsträger gegenüber erklären, daß die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit bis zum 31. Dezem­ber 1991 anstelle der Mutter dem Versicherungskonto des Vaters für die spätere Rente gutgeschrieben werden soll. Ohne eine solche besondere Erklärung wird die Kinderberücksichti­gungszeit stets bei der Mutter angerechnet. Sollte ein Eltern­teil bereits gestorben sein, kann der überlebende Elternteil die Erklärung noch bis zum 31. März 1997 allein abgeben. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, nochmals hin.

Die Kinderberücksichtigungszeit umfaßt - anders als die Kin­dererziehungszeit - die Zeit der Erziehung eines Kindes von

seiner Geburt bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres. Mit solchen Berücksichtigungszeiten können Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten bzw. erfüllt werden, z. B. kann der Versicherungsschutz für eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aufrecht erhalten oder die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt werden.

Die Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung, daß die Be­rücksichtigungszeit dem Vater zugeordnet werden soll, ist beispielsweise dann ratsam, wenn die Mutter während der Kindererziehung rentenversichert war, der Vater aber z. B. als Hausmann Lücken in seinem Versicherungskonto aufweist. Die entsprechende Erklärung kann bei den Auskunfts- und Beratungsstellen oder Versicherteüältesten der LVA, bei den Versicherungsämtern der Kreis- und Stadtverwaltungen so­wie bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen abgegeben werden.