Montabaur
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Nr. 44/96
‘Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten
der Verwaltung
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
des Bürgerbüro’s
Montag bis Mittwoch.... 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 211 und 213)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
und. f. .14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer- Platz benutzen.
Schließung des Hallenbades
Am Freitag, dem 1. November 1996 (Allerheiligen) bleibt das Hallenbad Montabaur geschlossen!
Wir bitten unsere Badegäste dies zur Kenntnis zu nehmen.
Schließung des Haßen- und Freibades der Verbandsgemeinde Montabaur
Sehr geehrte Badegäste,
im November 1996 beginnen im Hallen- und Freibad Montabaur die lange geplanten und dringend erforderlichen Sanierungsarbeiten. Aus diesem Grund wird das Hallen- und Freibad Montabaur ab
Montag, 4. November 1996, geschlossen.
Wir bitten Sie, diesen Termin zur Kenntnis zu nehmen. Über den Termin zur Wiedereröffnung des sanierten Bades, voraussichtlich Frühsommer 1998, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Wir danken für Ihren Besuch.
Aufruf zur Sammlung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge führt vom 1. November bis zum 24. November 1996 seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch.
Seit über 75 Jahren hat der VdK die Aufgabe, auf den Schlachtfeldern dieser Erde die gefallenen deutschen Soldaten zu suchen, zu bergen, zu identifizieren und zu bestatten. Darüber hinaus fördert er die internationale Zusammenarbeit und die Begegnung junger Menschen an den Ruhestätten der Opfer.
Der Volksbund pflegt heute im Ausland auf etwa 400 Friedhöfen (davon im Vorjahr 88 in Osteuropa) die Gräber von über 1.400.000 deutschen Kriegsopfern. Alleine in Osteuropa sind über 3.000.000 deutsche Soldaten gefallen oder in Kriegsgefangenschaft gestorben. Soweit noch möglich, werden auch für sie würdige Begräbnisplätze angelegt und die Hinterbliebenen über das Schicksal des Toten aufgeklärt.
Auf den deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland werden jährlich über 700.000 Besucher gezählt. Hinzu kommen die Teilnehmer der Volksbund-Jugendlager.
Der Volksbund benötigt für seine umfangreichen Aktivitäten, besonders für die neuen Kriegsgräberstätten in Osteuropa, sehr hohe finanzielle Mittel. Diese müssen zum Teil durch die Haus- und Straßensammlungen aufgebracht werden.
Daher bitten wir Sie, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge mit einer Spende zu unterstützen. Jeder Beitrag ist wichtig. Weisen Sie die Sammler bitte nicht zurück.
Wir sind alle aufgerufen zu helfen, denn Kriegsgräber erinnern die Lebenden daran, Frieden zu bewahren!
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Dieter Kanz, Beauftragter
31. Dezember 1996 - Wichtige Frist läuft ab:
Anerkennung von Kinderberücksichtigungszeiten in der Rentenversicherung beantragen!
Nur noch bis zum 31. Dezember 1996 können Mütter und Väter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, ihrem Rentenversicherungsträger gegenüber erklären, daß die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit bis zum 31. Dezember 1991 anstelle der Mutter dem Versicherungskonto des Vaters für die spätere Rente gutgeschrieben werden soll. Ohne eine solche besondere Erklärung wird die Kinderberücksichtigungszeit stets bei der Mutter angerechnet. Sollte ein Elternteil bereits gestorben sein, kann der überlebende Elternteil die Erklärung noch bis zum 31. März 1997 allein abgeben. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, nochmals hin.
Die Kinderberücksichtigungszeit umfaßt - anders als die Kindererziehungszeit - die Zeit der Erziehung eines Kindes von
seiner Geburt bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres. Mit solchen Berücksichtigungszeiten können Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten bzw. erfüllt werden, z. B. kann der Versicherungsschutz für eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aufrecht erhalten oder die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt werden.
Die Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung, daß die Berücksichtigungszeit dem Vater zugeordnet werden soll, ist beispielsweise dann ratsam, wenn die Mutter während der Kindererziehung rentenversichert war, der Vater aber z. B. als Hausmann Lücken in seinem Versicherungskonto aufweist. Die entsprechende Erklärung kann bei den Auskunfts- und Beratungsstellen oder Versicherteüältesten der LVA, bei den Versicherungsämtern der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen abgegeben werden.

