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Montabaur

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Nr. 43/96

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge- meinde Montabaur, Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung

Der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde einstim­mig zugestimmt.

Goldene Hochzeit

Wir gratulieren zur goldenen Hochzeit Ehl!

Am Mittwoch, dem 23. Oktober 1996, feiert das Ehepaar Ka­tharina und Alois Ehl, Hauptstraße 6, in Girod, Ortsteil Klein­holbach, das Fest der »Goldenen Hochzeit«.

Im Namen der Ortsgemeinde Girod und dessen Bürger entbie­te ich dem Jubelpaar die herzlichsten Glück- und Segenswün­sche. Die Bürgerinnen und Bürger freuen sich mit Ihnen und Ihrer Familie, das Ziel dieses großen Tages erreicht zu haben. Möge es Ihnen vergönnt sein im Kreise Ihrer Familie ein noch langes, gesundes und zufriedenes Leben führen zu können.

Hannappel, Ortsbürgermeister

Schützenverein Punkt 12 e.V. Kleinholbach

Zum Besuch des Bundesligaspiels Düsseldorf - FC Bayern München am 26.10.1996 treffen wir uns an der Bushaltestelle beim Ninke Rudi. Abfahrt: 12.00 Uhr.

TuS Girod-Kleinholbach e.V.

Senioren

Sonntag, 27.10.1996: Heimspiel um 14.30 Uhr gegen Hundsan­gen/Obererbach II

Alte Herren

Samstag, 26.10.1996: Heimspiel um 15.30 Uhr gegen die AH Nentershausen

Jugend

D-ll: Samstag, 26.10., um 14.15 Uhr, in Nomborn gegen Eis­bachtal II

F I: Donnerstag, 31.10., um 17.30 Uhr, in Montabaur

F II: Donnerstag, 31.10., um 17.30 Uhr, Heimspiel gegen JSG

Dernbach

Zu allen Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.

_ Görgeshausen _

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Telefon 06485/222

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am

Dienstag, dem 29. Oktober 1996, um 19.30 Uhr,

im Sitzungssaal (1. Stock im Rathaus) statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Forstwirtschaftsplan 1997

2. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge­meinde Montabaur;

Zustimmung der Ortsgemeinden gern. § 67 Abs. 2 GemO

3. Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten auf die Verbandsgemeinde

4. Verschiedenes

5. Einwohnerfragestunde

H. Nichtöffentliche Sitzung

I. Bestattungswesen

2. Grundstücksangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Verschiedenes

56412 Görgeshausen, 21.10.1996 Burkard, Ortsbürgermeister

Grün Weiß Görgeshausen

Senioren

Am Sonntag, dem 27.10.1996, spielen wir gegen die SpVgg Steinefrenz/Weroth II. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Görgeshau­sen.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates

vom 27.09.1996

Vorstellung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes »Vor der Kreuzwiese«

Ortsbürgermeister Röther erläuterte den Ratsmitgliedern die derzeitigen Eigentumsverhältnisse. Er wies darauf hin, daß die Ortsgemeinde in dem betreffenden Baugebiet zwischen­zeitlich zu mehr als 60 % Grundstückseigentümerin ist. An­schließend erläuterte der anwesende Dipl.-Ing. Roedel den Bebauungsplanentwurf. Nachdem der von der Verbandsge­meindeverwaltung anwesende Sachbearbeiter weitere Fragen beantwortet hatte, stimmte der Ortsgemeinderat einstimmig dem vorgelegten Planentwurf zu.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge­meinde Montabaur, Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. GemO

Der Ortsgemeinderat stimmte der 7. Änderung des Flächen­nutzungsplanes einstimmig zu.

Neues Friedhofstor, Renovierung des Ehrenmales Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, den Auftrag für ein neues Friedhofstor zu erteilen. Auch der Renovierung des Ehrenmales wurde einstimmig zugestimmt.

Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1996

Die Ratsmitglieder sprachen sich einstimmig für die Leistung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1996 aus. Dabei handelt es sich um Ausgaben für den Bebauungsplan »Vor der Kreuzwiese« und um Ausgaben im Zusammenhang mit der Erschließung »Strüthehen«.

Errichtung eines Nachbarschaftsladens mit Voiisortiment in der Ortsgemeinde Großholbach

Einstimmig sprachen sich die Ratsmitglieder dafür aus, für die beabsichtigte Errichtung des Lebensmittelgeschäftes in der Ortsgemeinde im Rahmen der Richtlinien zur Dorferneuerung einen Zuschuß in Höhe von 10.000,00 DM zu gewähren. Das Vorhaben wurde uneingeschränkt als sinnvolle Ergänzung der örtlichen Nahversorgung begrüßt. Insbesondere für die älte­ren Mitbürger/innen und die Hausfrauen »ohne Auto« sieht die Ortsgemeinde einen großen Vorteil, da die Beschaffung von Gütern des täglichen Bedarfs zukünftig erheblich erleichtert wird. Die Eröffnung des Geschäftes ist noch für das Jahr 1996 geplant.

Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten auf die Verbandsgemeinde

Die Ratsmitglieder sprachen sich einstimmig für die Übertra­gung der Zuständigkeit für die Förderung von Schulfahrten und Jugendfreizeiten auf die Verbandsgemeinde Montabaur aus. Gleichzeitig werden per 31.12.1996 die entsprechenden Richtlinien der Ortsgemeinde aufgehoben.

Verschiedenes

Unter dem Tagesordnungspunkt »Verschiedenes« beschloß der Ortsgemeinderat die Fällung der zu hohen Bäume am westlichen Rand des Dorfplatzes. Gleichzeitig wurde beschlos­sen, dem im Ort ansässigen Werbeatelier den Auftrag zur Herstellung von 800 Wappenaufklebern zu erteilen.

Gemeindeverwaltung Großholbach - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Die Änderung des Umlegungsplanes für das Umlegungsgebiet »Strüthehen II« der Ortsgemeinde Großholbach ist am 17.10.1996 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.