Montabaur
Nr. 42/96
schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 02.10.1996 hiermit be- kanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme.auf 106.000,- DM
in der Ausgabe.auf 106.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme.auf 0 DM
in der Ausgabe.auf 0 DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 22.995,- DM. Die Umlage 1996 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung), zu ermitteln.
Danach habeh zu zahlen:
Kinder Umlage DM
Ortsgemeinde Heilberscheid 25 11.977
Ortsgemeinde Nombom 23 11.018
48 22.995
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, 02.10.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10
Im Aufträge gez. Meckel
m.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.10.1996 bis 30.10.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Heilberscheid, 10.10.1996 gez. Braun
Der Vorsitzende des Kindergartenzweckverbandes
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand .eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1, S. 153).
VfR Nombom 1920 e.V.
Am Sonntag, dem 20. Oktober, 14.30 Uhr, spielt der VfR Nomborn gegen den SV Welschneudorf. Vereinsheimdienst ab 13.30 Uhr: Alexander Heibel, Axel Rörig und Benno Ortseifen.
Zilgrei
Der Kurs mit Zilgreilehrerin Frau Watermann, Weilburg, beginnt am Samstag, 2. November, 15.00 Uhr, im Gemeindehaus Nomborn. Anmeldungen können noch bis zum 28. Oktober unter Tel.-Nr. 06485/364 entgegengenommen werden.
Vorstandssitzung
Die nächste Vorstandssitzung des VfR Nomborn findet am Freitag, dem 18. Oktober, um 19.30 Uhr, im Vereinsheim statt.
“ELBERTGEMEINDEN”
Gründungsversammlung
Am Donnerstag, dem 31.10.1996, 20.00 Uhr, findet in Daubach, Gastwirtschaft »Zur Eulenstube« die Gründungsversammlung eines neuen Blasorchesters statt. Hierzu laden wir alle interessierten Bürger herzlich ein.
Tagesordnungspunkte:
1. Gründungsversammlung, 2. Mitgliederversammlung, 3. Bestellung des Vorstandes, 4. Erstellung einer Satzung, 5. Verschiedenes
Seniorerniachmittag in Nombom
Der diesjährige Seniorennachmittag findet am Sonntag, dem 27.10.1996, im Saale des Gasthauses »Zu den Linden« statt. Beginn 15.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen. Alle Senioren, aber auch Jung-Senioren, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind mit ihren Partner recht herzlich eingeladen. Wir haben wieder ein nettes Programm für Euch vorbereitet.
Es freut sich auf Euren Besuch, die Frauengemeinschaft und die Gemeinde Nomborn.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis'20.00 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482
Verloren - Gefunden
An der Bushaltestelle Oberdorf wurde am Sonntag, dem 06.10.1996, ein goldenes Armband gefunden. Verlierer kann sich dieses während den Sprechstunden bei der Gemeindeverwaltung abholen.
Müller, I. Ortsbeigeordneter
Endlich ist sie da!
Ansichtskarten unseres schönen Dorfes Niederelbert sind zu erwerben in der Bäckerei Weichert, in der Poststelle und in der Elbert-Apotheke.
Müller, 1. Beigeordneter
Freiwillige Feuerwehr Niederelbert
Familienwandertag
Am Samstag, dem 2. November 1996, ab 14.00 Uhr, veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr Niederelbert eine Familienwanderung »Rund um Elbert« mit anschließendem gemütlichen Beisammensein. Alle Mitglieder sind mit Partnern (auch Kindern) herzlich eingeladen. Selbstverständlich ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Anmeldungen, die wegen der erforderlichen Vorbereitung unbedingt notwendig sind, können bei Ludwig Schorz, Tel.: 2256, oder durch Eintragung in die Liste im Mannschaftsraum der Freiwilligen Feuerwehr bis zum 25.10.1996 vorgenommen werden.
Westerwaldverein Niederelbert
Am Montag, dem 18.11.1996, findet im Gasthaus Kilian um 20.00 Uhr die erste Jahreshauptversammlung des WWV-Nie- derelbert statt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Berichterstattung über die Vereinstätigkeiten, 3. Kassenbericht und Kassenprüfungsbericht, 4. Anträge und Anregungen, 5. Verschiedenes.
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