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Montabaur

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Nr. 42/96

läßlich des 800jährigen Bestehens von Simmern ein­schließlich deren Beteiligung an dem Handwerkermarkt abzuschließen«

4. Neubepflanzung Dorfbrunnen

5. Verschiedenes

6. Einwohnerfragestunde

56337 Simmern, 14.10.1996 Schmidt, Ortsbürgermeister

Kirmesgesellschaft Simmern 1997

Die nächste Versammlung findet am Donnerstag, dem 25.10.1996, um 20.30 Uhr, in der Gaststätte Fischer »Zum Medel« statt. Alle Simmerner, die Lust und Interesse an der Gestaltung der nächsten Kirmes haben, sind gerne willkom­men. Wir freuen uns für jedes neue Mitglied und hoffen auf ein zahlreiches Erscheinen.

Tennisclub 1982 Simmern e.V.

Am Samstag, dem 26.10.1996, wollen wir unsere Tennisplätze winterfest machen. Wir bitten die Mitglieder, zahlreich dabei mitzuhelfen, damit an diesem Tag alle Arbeiten erledigt wer­den können.

Beginn des Arbeitseinsatzes: 09.00 Uhr Tennisanlage.

SC Simmern 1946 e.V.

Seniorenmannschaft

Am kommenden Sonntag, 20.10.1996, fährt unsere 1. Mann­schaft zum ersten Rückrundenspiel zu den Spfr. Moselland. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz Koblenz-Met­ternich im Pollenfeld.

AH Simmern

Die AH des SC spielt am Samstag, 19.10.1996, in Ransbach- Baumbach.

BUCHFINKENLAND

Katholischer Kirchenchor St. Bartholomä, Gackenbach

Es wird noch einmal daran erinnert, daß anl. unseres Auftrit­tes im Dom zu Limburg am Donnerstag, 24.10., 19.45 Uhr, noch eine Chorprobe stattfindet.

Der Bus fährt am Sonntag, 27.10., um 15.20 Uhr, ab Horbach, 15.25 Uhr ab Gackenbach und um 15.30 Uhr ab Hübingen.

Vorbereitung auf Stemsingeraktion

Kinder, die in diesem Jahr bei der Sternsingeraktion dabei waren, und solche, die nächstes Jahr mitmachen wollen, sind zur Eröffnung am Samstag, 09.11.1996, herzlich nach Limburg eingeladen. Der Ablauf ist wie folgt geplant: 10.00 Uhr An­kunft auf dem Domplatz, Wortgottesdienst im Dom, Gang zur Marienschule, Mittagessen in Kleingruppen, musikalische Aufführung der philippinischen Gruppe, Ende 14.30 Uhr. Ge­naue Abfahrtszeiten werden bekanntgegeben. Anmeldung bit­te bis Sonntag, 20.10.1996, im Pfarramt Holler, Tel. 3495.

Am Sonntagnachmittag Folkkonzert in der Horbacher Kapelle

Zum Abschluß der sehr erfolgreich verlaufenen Reihe »Musik in alten Dorfkirchen« im Rahmen des Kultursommer Rhein­land-Pfalz gastiert am Sonntag, 20.10., in der Horbacher Ka­pelle die aus Norddeutschland kommende Gruppe »Die Grenz­gänger«.

»Unbeschränkte deutsche Volksmusik« nennen die Grenzgän­ger die Art, in der sie mit unserem Kulturerbe umgehen: Folk an der Grenze zum musikalischen Kabarett. Dies wurde im­merhin im Sommer 95 mit der Verleihung des deutschen Folkförderpreises an sie honoriert. In ihrem aktuellen Pro­gramm »Die Schiffe nach Amerika« nehmen sie ihr Publikum mit auf eine rasante Zeitreise durch 200 Jahre deutsch-ameri­kanische Beziehungen.

Freuen Sie sich in Horbach auf einen kurzweiligen Nachmittag mit dem Trio Grenzgänger, die eine Mischung aus fetziger Folkmusik und verblüffenden Geschichten darbieten. Die Ver­

anstaltung beginnt um 17.00 Uhr, also erst nach dem Schluß­pfiff im Horbacher »Waldstadion«. Eintrittskarten nur an der Tageskasse für 10,00 DM. Ermäßigungen sind möglich. Unter­stützt wird die Veranstaltung von der Kreissparkasse Wester­wald, Veranstalter ist die Kleinkunstbühne Mons Tabor e.V. Info bei Uli Schmidt, Tel. 02608/636.

Gründungsversammlimg

Am Donnerstag, dem 31.10.1996, 20.00 Uhr, findet in Dau­bach, Gastwirtschaft »Zur Eulenstube« die Gründungsver­sammlung eines neuen Blasorchesters statt. Hierzu laden Wir alle interessierten Bürger herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

1. Gründungsversammlung, 2. Mitgliederversammlung, 3. Be­stellung des Vorstandes, 4. Erstellung einer Satzung, 5. Ver­schiedenes

Gackenbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Gemeindehaus

Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990

Gemeindehaus.06439/1764

Bekanntmachung

gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. 1. S. 2253) in der geltenden Fassung

I. Umlegungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat Gackenbach hat am 19.09.1996 folgen­den Beschluß gefaßt:

Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des BauGB (Landesver­ordnung über die Umlegungsausschüsse) in der jeweils gelten­den Fassung wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Halfterweg II« die Umlegung eingeleitet.

Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Halfter- weg-Erweiterung«.

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 142 und 159 sowie die Straße »Halfterweg«, im Süden durch die K 172, im Westen durch die Wege Flurstücke 169 und 171/1 und die Straße »Neue Hohl« und im Norden durch die jeweils nördliche Grenze der Flurstücke 146, 145, 136, 144 und 142.

Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt. Eine Bestandskarte in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewie­sen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt VI dieser Bekanntmachung).

In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile einbezogen:

Gemarkung: Gackenbach, Grundbuchbezirk: Gackenbach. Flur 1

Flurstücke: 136, 137, 142, 143, 144, 145, 146, 148, 149, 150, 151,152, 153,154, 155, 156,157,158, 159,161,162,163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 171/1 und 170/1 tlw.

II. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grund­stücke,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsge­biet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen

- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grund­stück belastenden Recht,

- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück,

- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berech­tigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grund­stücks beschränkt,

4. die Ortsgemeinde Gackenbach,

5. die Verbandsgemeinde Montabaur.