Montabaur
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Nr. 42/96
läßlich des 800jährigen Bestehens von Simmern einschließlich deren Beteiligung an dem Handwerkermarkt abzuschließen«
4. Neubepflanzung Dorfbrunnen
5. Verschiedenes
6. Einwohnerfragestunde
56337 Simmern, 14.10.1996 Schmidt, Ortsbürgermeister
Kirmesgesellschaft Simmern 1997
Die nächste Versammlung findet am Donnerstag, dem 25.10.1996, um 20.30 Uhr, in der Gaststätte Fischer »Zum Medel« statt. Alle Simmerner, die Lust und Interesse an der Gestaltung der nächsten Kirmes haben, sind gerne willkommen. Wir freuen uns für jedes neue Mitglied und hoffen auf ein zahlreiches Erscheinen.
Tennisclub 1982 Simmern e.V.
Am Samstag, dem 26.10.1996, wollen wir unsere Tennisplätze winterfest machen. Wir bitten die Mitglieder, zahlreich dabei mitzuhelfen, damit an diesem Tag alle Arbeiten erledigt werden können.
Beginn des Arbeitseinsatzes: 09.00 Uhr Tennisanlage.
SC Simmern 1946 e.V.
Seniorenmannschaft
Am kommenden Sonntag, 20.10.1996, fährt unsere 1. Mannschaft zum ersten Rückrundenspiel zu den Spfr. Moselland. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz Koblenz-Metternich im Pollenfeld.
AH Simmern
Die AH des SC spielt am Samstag, 19.10.1996, in Ransbach- Baumbach.
“BUCHFINKENLAND”
Katholischer Kirchenchor St. Bartholomä, Gackenbach
Es wird noch einmal daran erinnert, daß anl. unseres Auftrittes im Dom zu Limburg am Donnerstag, 24.10., 19.45 Uhr, noch eine Chorprobe stattfindet.
Der Bus fährt am Sonntag, 27.10., um 15.20 Uhr, ab Horbach, 15.25 Uhr ab Gackenbach und um 15.30 Uhr ab Hübingen.
Vorbereitung auf Stemsingeraktion
Kinder, die in diesem Jahr bei der Sternsingeraktion dabei waren, und solche, die nächstes Jahr mitmachen wollen, sind zur Eröffnung am Samstag, 09.11.1996, herzlich nach Limburg eingeladen. Der Ablauf ist wie folgt geplant: 10.00 Uhr Ankunft auf dem Domplatz, Wortgottesdienst im Dom, Gang zur Marienschule, Mittagessen in Kleingruppen, musikalische Aufführung der philippinischen Gruppe, Ende 14.30 Uhr. Genaue Abfahrtszeiten werden bekanntgegeben. Anmeldung bitte bis Sonntag, 20.10.1996, im Pfarramt Holler, Tel. 3495.
Am Sonntagnachmittag Folkkonzert in der Horbacher Kapelle
Zum Abschluß der sehr erfolgreich verlaufenen Reihe »Musik in alten Dorfkirchen« im Rahmen des Kultursommer Rheinland-Pfalz gastiert am Sonntag, 20.10., in der Horbacher Kapelle die aus Norddeutschland kommende Gruppe »Die Grenzgänger«.
»Unbeschränkte deutsche Volksmusik« nennen die Grenzgänger die Art, in der sie mit unserem Kulturerbe umgehen: Folk an der Grenze zum musikalischen Kabarett. Dies wurde immerhin im Sommer 95 mit der Verleihung des deutschen Folkförderpreises an sie honoriert. In ihrem aktuellen Programm »Die Schiffe nach Amerika« nehmen sie ihr Publikum mit auf eine rasante Zeitreise durch 200 Jahre deutsch-amerikanische Beziehungen.
Freuen Sie sich in Horbach auf einen kurzweiligen Nachmittag mit dem Trio Grenzgänger, die eine Mischung aus fetziger Folkmusik und verblüffenden Geschichten darbieten. Die Ver
anstaltung beginnt um 17.00 Uhr, also erst nach dem Schlußpfiff im Horbacher »Waldstadion«. Eintrittskarten nur an der Tageskasse für 10,00 DM. Ermäßigungen sind möglich. Unterstützt wird die Veranstaltung von der Kreissparkasse Westerwald, Veranstalter ist die Kleinkunstbühne Mons Tabor e.V. Info bei Uli Schmidt, Tel. 02608/636.
Gründungsversammlimg
Am Donnerstag, dem 31.10.1996, 20.00 Uhr, findet in Daubach, Gastwirtschaft »Zur Eulenstube« die Gründungsversammlung eines neuen Blasorchesters statt. Hierzu laden Wir alle interessierten Bürger herzlich ein.
Tagesordnungspunkte:
1. Gründungsversammlung, 2. Mitgliederversammlung, 3. Bestellung des Vorstandes, 4. Erstellung einer Satzung, 5. Verschiedenes
Gackenbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus
Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990
Gemeindehaus.06439/1764
Bekanntmachung
gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. 1. S. 2253) in der geltenden Fassung
I. Umlegungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat Gackenbach hat am 19.09.1996 folgenden Beschluß gefaßt:
Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des BauGB (Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse) in der jeweils geltenden Fassung wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Halfterweg II« die Umlegung eingeleitet.
Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Halfter- weg-Erweiterung«.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 142 und 159 sowie die Straße »Halfterweg«, im Süden durch die K 172, im Westen durch die Wege Flurstücke 169 und 171/1 und die Straße »Neue Hohl« und im Norden durch die jeweils nördliche Grenze der Flurstücke 146, 145, 136, 144 und 142.
Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt. Eine Bestandskarte in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt VI dieser Bekanntmachung).
In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile einbezogen:
Gemarkung: Gackenbach, Grundbuchbezirk: Gackenbach. Flur 1
Flurstücke: 136, 137, 142, 143, 144, 145, 146, 148, 149, 150, 151,152, 153,154, 155, 156,157,158, 159,161,162,163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 171/1 und 170/1 tlw.
II. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen
- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück,
- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,
4. die Ortsgemeinde Gackenbach,
5. die Verbandsgemeinde Montabaur.

