Montabaur
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Nr. 41/96
Welche Frauengruppen gibt es in der Verbandsgemeinde Montabaur?
Die Gleichstellungsstelle möchte eine Übersicht über die ortsansässigen Frauengruppen erstellen. Die Aufstellung soll einerseits als Verteiler für Fraueninformationen dienen; andererseits könnte sie an interessierte Frauen herausgegeben werden, die irgendwo Anschluß suchen.
Gymnastikgruppen der Turnvereine, kath./evang. Frauengemeinschaften, Stillgruppen oder auch politische Frauenverbände - alle sind aufgerufen, ihre Ansprechpartnerinnen mit Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen.
Informationen erbeten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gleichstellungsstelle, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Tel. 02602/126-232 (vorm.)
Antwort
Bezeichnung der Frauengruppe
Ansprechpartnerin
Anschrift
Bitte einsenden an: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gleichstellungsstelle, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
Personenstandsmeldungen im Monat September 1996
in der Verbandsgemeinde Montabaur Geburten
Melanie Ebling, Nomborn, Hauptstraße 20 Pascal Kilian, Niederelbert, Bergstraße 32 Kevin Vogt, Montabaur, Lilienstraße 4 Leon Riccardo Korber, Montabaur, Judengasse 23 Tim Borschel, Stahlhofen, Oststraße 14 Joelle Yvonne Albrecht, Gackenbach, Kirchstraße 15 Romina Kloft, Stahlhofen, Oststraße 1 Lisa Doris Fetz, Welschneudorf, Friedhofsweg 2 Elisabeth Bart, Welschneudorf, Goldgasse 9 Alexander Kohlhaas, Heiligenroth, Leipziger Straße 3 Saskia Lenz, Montabaur, Dernbacher Straße 16 Daniel Krebs, Nentershausen, Aarstraße 14 Raphael Quirmbach, Heiligenroih, Lahnstraße 30 Anika Antonia Bieg, Daubach, Waldstraße 6 Franziska Bauer, Ruppach-Goldhausen, Hauptstraße 9 Eheschließungen
Achim Görg und Anja Hedwig Hühnerfeld, Montabaur, Bonner Straße 1
Volker Wittelsberger und Marion Helga Meudt, Girod, Backhausweg 5
Andre Bender und Birgit Irene Jarmer, Montabaur, Hermannstraße 1
Thomas Heinz Ulrich, Bonn, Hermannstraße 92, und Birgit Maria Meuer, Niederelbert, Birkenweg 1 Markus Clemens Schmitt und Birgit Agathe Höhner, Oberelbert, Südstraße 12
Richard Fred Schlau und Sandra Becher, Daubach, Eulenstraße 4
Sterbefälle
Otto August Heinz Kahl, Montabaur, Lilienstraße 5 Josef Wenzel Strejc, Großholbach, Gartenstraße 3 Barbara Merfels, geb. Schughart, Großholbach, Hauptstraße 37 Franziska Berkessel, geb. Holly, Montabaur, Dillstraße 1 Peter Josef Rüster, Großholbach, Bergstraße 1 Jakob Gottlieb Hans Schneider, Montabaur, Mons-Tabor- Straße 42
Agnes Dommermuth, geb. Kilian, Welschneudorf, Waldstraße 13 Maria Magdalena Wilhelmi, geb. Keul, Horbach, Hühfeld- straße 4
Saisonplan im Hallenbad Montabaur
Während der Herbstferien, ab Montag, den 14. Oktober 1996, gilt folgender Badezeitenplan
WJ
Montag
vormittags
14.00 bis 19.00 Uhr
19.00 bis 20.15 Uhr
Dienstag
07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 21.00 Uhr
Mittwoch
07.00 bis 09.00 Uhr
(Warmbadetag)
09.00 bis 19.30 Uhr 19.30 bis 21.00 Uhr
Donnerstag
07.00 bis 09.00 Uhr
(W armbadetag)
09.00 bis 21.00 Uhr
Freitag
07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 16.00 Uhr 16.00 bis 19.00 Uhr
19.00 bis 21.00 Uhr
Samstag
08.00 bis 16.30 Uhr
16.30 bis 18.00 Uhr
Sonntag
08.00 bis 12.30 Uhr
für Reinigungsarbeiten
geschlossen
Allgemeiner
Badebetrieb
Vereinsbad
(Behindertensportgruppe)
Bundeswehr
Allgemeiner Badebetrieb
Bundeswehr
Allgemeiner Badebetrieb
Frauenbad
Bundeswehr
Allgemeiner Badebetrieb
Bundeswehr
Allgemeiner Badebetrieb
Vereinsbad
(TuS Montabaur)
Vereinsbad (DLRG)
Allgemeiner
Badebetrieb
Vereinsbad
(TSG
Montabaur)
Allgemeiner Badebetrieb
Telefon: 02602/4611
Abwasserzweckverband Bad Ems
Jahresabschluß
Der bestätigte Jahresabschluß des Abwasserzweckverbandes Bad Ems zum 31.12.1995 wurde durch die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 11.09.1996 festgestellt. Gleichzeitig wurde dem Verbands vor steher und seinem Stellvertreter für das Wirtschaftsjahr 1995 Entlastung erteilt.
Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte einschließlich der Bestätigungsvermerke liegen in der Zeit vom 14! 10.1996 bis 23.10.1996 während den Dienstzeiten zur allgemeinen Einsicht bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Rathaus Altbau, 3. Stock, Zimmer 33, öffentlich aus.
Bad Ems, 01.10.1996
Abwasserzweckverband Bad Ems Rink, Verbandsvorsteher
Vielfach noch unbekannt - die Erziehungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung
Bei einer Ehescheidung nach dem 30. Juni 1977 werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs zu gleichen Teilen auf die Eheleute aufgeteilt. Stirbt einer der beiden nach der Scheidung, hat der überlebende Ehegatte daher keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mitteilt, kann jedoch ein Anspruch auf Erziehungsrente entstehen.
Die Erziehungsrente ist eine Rente aus eigener Versicherung. Sie wird gewährt, wenn der überlebende Ehegatte - das kann sowohl die Frau als auch der Mann sein - nicht wieder geheiratet und bis zum Todes des geschiedenen Ehegatten selbst die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Außerdem ist erforderlich, daß sie/er ein unter 18 Jahre altes eigenes Kind oder ein Kind des geschiedenen verstorbenen Ehegatten erzieht. Unabhängig vom Alter des Kindes kann Anspruch auf Erziehungsrente entstehen, wenn das Kind behindert ist und zuhause versorgt werden muß.
Eigenes Erwerbseinkommen wird - wie bei Hinterbliebenenrenten - zu 40 % auf die Erziehungsrente angerechnet, soweit es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Der Freibetrag

