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Montabaur

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Nr. 41/96

Welche Frauengruppen gibt es in der Verbandsgemeinde Montabaur?

Die Gleichstellungsstelle möchte eine Übersicht über die orts­ansässigen Frauengruppen erstellen. Die Aufstellung soll ei­nerseits als Verteiler für Fraueninformationen dienen; ande­rerseits könnte sie an interessierte Frauen herausgegeben werden, die irgendwo Anschluß suchen.

Gymnastikgruppen der Turnvereine, kath./evang. Frauenge­meinschaften, Stillgruppen oder auch politische Frauenver­bände - alle sind aufgerufen, ihre Ansprechpartnerinnen mit Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen.

Informationen erbeten an:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gleichstellungs­stelle, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Tel. 02602/126-232 (vorm.)

Antwort

Bezeichnung der Frauengruppe

Ansprechpartnerin

Anschrift

Bitte einsenden an: Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Gleichstellungsstelle, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

Personenstandsmeldungen im Monat September 1996

in der Verbandsgemeinde Montabaur Geburten

Melanie Ebling, Nomborn, Hauptstraße 20 Pascal Kilian, Niederelbert, Bergstraße 32 Kevin Vogt, Montabaur, Lilienstraße 4 Leon Riccardo Korber, Montabaur, Judengasse 23 Tim Borschel, Stahlhofen, Oststraße 14 Joelle Yvonne Albrecht, Gackenbach, Kirchstraße 15 Romina Kloft, Stahlhofen, Oststraße 1 Lisa Doris Fetz, Welschneudorf, Friedhofsweg 2 Elisabeth Bart, Welschneudorf, Goldgasse 9 Alexander Kohlhaas, Heiligenroth, Leipziger Straße 3 Saskia Lenz, Montabaur, Dernbacher Straße 16 Daniel Krebs, Nentershausen, Aarstraße 14 Raphael Quirmbach, Heiligenroih, Lahnstraße 30 Anika Antonia Bieg, Daubach, Waldstraße 6 Franziska Bauer, Ruppach-Goldhausen, Hauptstraße 9 Eheschließungen

Achim Görg und Anja Hedwig Hühnerfeld, Montabaur, Bonner Straße 1

Volker Wittelsberger und Marion Helga Meudt, Girod, Back­hausweg 5

Andre Bender und Birgit Irene Jarmer, Montabaur, Hermann­straße 1

Thomas Heinz Ulrich, Bonn, Hermannstraße 92, und Birgit Maria Meuer, Niederelbert, Birkenweg 1 Markus Clemens Schmitt und Birgit Agathe Höhner, Oberel­bert, Südstraße 12

Richard Fred Schlau und Sandra Becher, Daubach, Eulen­straße 4

Sterbefälle

Otto August Heinz Kahl, Montabaur, Lilienstraße 5 Josef Wenzel Strejc, Großholbach, Gartenstraße 3 Barbara Merfels, geb. Schughart, Großholbach, Hauptstraße 37 Franziska Berkessel, geb. Holly, Montabaur, Dillstraße 1 Peter Josef Rüster, Großholbach, Bergstraße 1 Jakob Gottlieb Hans Schneider, Montabaur, Mons-Tabor- Straße 42

Agnes Dommermuth, geb. Kilian, Welschneudorf, Waldstraße 13 Maria Magdalena Wilhelmi, geb. Keul, Horbach, Hühfeld- straße 4

Saisonplan im Hallenbad Montabaur

Während der Herbstferien, ab Montag, den 14. Oktober 1996, gilt folgender Badezeitenplan

WJ

Montag

vormittags

14.00 bis 19.00 Uhr

19.00 bis 20.15 Uhr

Dienstag

07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 21.00 Uhr

Mittwoch

07.00 bis 09.00 Uhr

(Warmbadetag)

09.00 bis 19.30 Uhr 19.30 bis 21.00 Uhr

Donnerstag

07.00 bis 09.00 Uhr

(W armbadetag)

09.00 bis 21.00 Uhr

Freitag

07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 16.00 Uhr 16.00 bis 19.00 Uhr

19.00 bis 21.00 Uhr

Samstag

08.00 bis 16.30 Uhr

16.30 bis 18.00 Uhr

Sonntag

08.00 bis 12.30 Uhr

für Reinigungsarbeiten

geschlossen

Allgemeiner

Badebetrieb

Vereinsbad

(Behindertensportgruppe)

Bundeswehr

Allgemeiner Badebetrieb

Bundeswehr

Allgemeiner Badebetrieb

Frauenbad

Bundeswehr

Allgemeiner Badebetrieb

Bundeswehr

Allgemeiner Badebetrieb

Vereinsbad

(TuS Montabaur)

Vereinsbad (DLRG)

Allgemeiner

Badebetrieb

Vereinsbad

(TSG

Montabaur)

Allgemeiner Badebetrieb

Telefon: 02602/4611

Abwasserzweckverband Bad Ems

Jahresabschluß

Der bestätigte Jahresabschluß des Abwasserzweckverbandes Bad Ems zum 31.12.1995 wurde durch die Verbandsversamm­lung in ihrer Sitzung am 11.09.1996 festgestellt. Gleichzeitig wurde dem Verbands vor steher und seinem Stellvertreter für das Wirtschaftsjahr 1995 Entlastung erteilt.

Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte einschließlich der Bestätigungsvermerke liegen in der Zeit vom 14! 10.1996 bis 23.10.1996 während den Dienstzeiten zur allgemeinen Ein­sicht bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Rathaus Altbau, 3. Stock, Zimmer 33, öffentlich aus.

Bad Ems, 01.10.1996

Abwasserzweckverband Bad Ems Rink, Verbandsvorsteher

Vielfach noch unbekannt - die Erziehungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung

Bei einer Ehescheidung nach dem 30. Juni 1977 werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften im Rah­men des Versorgungsausgleichs zu gleichen Teilen auf die Eheleute aufgeteilt. Stirbt einer der beiden nach der Schei­dung, hat der überlebende Ehegatte daher keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Wie die Landesversicherungsan­stalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mitteilt, kann jedoch ein Anspruch auf Erziehungsrente entstehen.

Die Erziehungsrente ist eine Rente aus eigener Versicherung. Sie wird gewährt, wenn der überlebende Ehegatte - das kann sowohl die Frau als auch der Mann sein - nicht wieder gehei­ratet und bis zum Todes des geschiedenen Ehegatten selbst die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Außerdem ist erforderlich, daß sie/er ein unter 18 Jahre altes eigenes Kind oder ein Kind des geschiedenen verstorbenen Ehegatten erzieht. Unabhän­gig vom Alter des Kindes kann Anspruch auf Erziehungsrente entstehen, wenn das Kind behindert ist und zuhause versorgt werden muß.

Eigenes Erwerbseinkommen wird - wie bei Hinterbliebenen­renten - zu 40 % auf die Erziehungsrente angerechnet, soweit es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Der Freibetrag