Montabaur
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“Öffentliche Bekanntmachungen”
Nr. 41/96
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.1994 den Beschluß gefaßt, die 8. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Zu diesem Zweck liegen die entsprechenden textlichen und zeichnerischen Festsetzungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
21.10.1996 bis 22.11.1996 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 232, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden
montags, dienstags und mittwochs.!.von 08.00 bis 12.30 Uhr
und.....14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags.von 08.00 bis 12.30 Uhr
und...14.00 bis 18.00 Uhr
freitags.von 08.00 bis 12.30 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER VERBANDSGEMEINDE I
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Montabaur, 08.10.1996
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

