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Montabaur

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Öffentliche Bekanntmachungen

Nr. 41/96

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.1994 den Beschluß gefaßt, die 8. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.

Zu diesem Zweck liegen die entsprechenden textlichen und zeichnerischen Festsetzungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

21.10.1996 bis 22.11.1996 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 232, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden

montags, dienstags und mittwochs.!.von 08.00 bis 12.30 Uhr

und.....14.00 bis 16.00 Uhr

donnerstags.von 08.00 bis 12.30 Uhr

und...14.00 bis 18.00 Uhr

freitags.von 08.00 bis 12.30 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER VERBANDSGEMEINDE I

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Montabaur, 08.10.1996

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister