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Montabaur'

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Nr. 37/96

nach den Absätzen 1 und 2 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile.

§8

Entstehung des Beitragsanspruches, Teilbeitrag

(1) Der Beitragsanspruch entsteht mit dem Abschluß der Maßnahme und der Berechenbarkeit des Beitrages, in den Fällen der Erhebung eines Teilbetrages nach Absatz 3 mit dem Abschluß und der Abrechenbarkeit der Teilmaßnahme. Eine Maßnahme oder Teilmaßnahme ist abgeschlossen, wenn sie tatsächlich und rechtlich beendet und der Gesamtaufwand oder Teilaufwand feststellbar ist.

(2) In den Fällen des § 4 Abs. 2 und 3 entsteht der Beitragsan­spruch nur entsprechend dem abgelaufenen Zeitanteil.

(3) Der Beitrag kann nach Beschlußfassung des Ortsgemein­derates für

1. Grunderwerb

2. Freilegung

3. Fahrbahn

4. Radwege

5. Gehwege

6. unselbständige Parkflächen

7. unselbständige Grünanlagen

8. Mischflächen

9. Entwässerungshinrichtungen

10. Beleuchtungseinrichtungen gesondert als Teilbetrag erhoben werden.

§9

Vorausleistungen

(1) Ab Beginn einer Maßnahme können von der Ortsgemeinde Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitra­ges erhoben werden.

(2) Vorausleistungen können auch in mehreren Raten oder bei Erhebung von Teilbeiträgen nach § 8 Abs. 3 verlangt werden.

§10

Ablösung des Ausbaubeitrages

Vor Entstehung des Beitragsanspruches kann die Ablösung des Beitrages vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Beitrags.

§11

Beitragsschuldner

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer, dinglich Nutzungsbe­rechtigter des Grundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist.

(2) Mehrere Entgeltsschuldner sind Gesamtschuldner.

§12

Veranlagung und Fälligkeit

(1) Die Beiträge und Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei Monate nach Be­kanntgabe des Beitragsbescheides fällig.

(2) Der Beitragsbescheid enthält:

1. die Bezeichnung des Beitrages,

2. den Namen des Beitragsschuldners,

3. die Bezeichnung des Grundstückes,

4. den zu zahlenden Betrag,

5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mittei­lung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,

6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,

7. die Eröffnung, daß der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und

8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.

i §13

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­baubeiträgen vom 09.04.1990 außer Eiraft.

(3) Soweit Beitragsansprüche nach den auf Grund von Absatz 2 aufgehobenen Satzungen entstanden sind, gelten die bishe­rigen Regelungen weiter.

Ausgefertigt:

56412 Niederelbert, den 28. August 1996 (S.)

Ortsgemeinde Niederelbert Bode, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. De­zember 1995 (GVB1. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Niederelbert, den 28. August 1996 (S.)

Bode, Ortsbürgermeister

Förderverein der Waldschule Montabaur

Konzentrationsschwächen bei Kindern

»Unser Kind kann sich nicht konzentrieren. Wir wissen nicht mehr, was wir noch tun sollen!«. Solche oder ähnliche Aussa­gen von Eltern sind sicherlich keine Einzelfälle mehr. Proble­me in der Schule sind somit vorprogrammiert.

Der Förderverein der Waldschule lädt alle interessierten El­tern zu einer Veranstaltung ein, die diese Problematik zum Thema hat. Als Referent konnte der Schulpsychologe Dr. Schneider gewonnen werden. Er wird versuchen, nach einer Darstellung der aktuellen Situation im Gespräch mit den Teilnehmern mögliche Lösungen aufzuzeigen.

Der Förderverein würde sich über eine rege Teilnahme an der Veranstaltung mit dieser aktuellen Thematik freuen. Ter­min: Montag, der 16. September 1996, 20.00 Uhr, in der Aula der Waldschule Montabaur.

Gesangverein Hoffnung Niederelbert

Ab Freitag, den 20. September, beginnen die Chorproben frei­tags jeweils schon um 19.30 Uhr. Anläßlich der Neuaufnahme der »großen« Dorfspatzen in den gemischten Chor wird um besonders pünktliche und vollzählige Probenbeteiligung gebeten.

Niederelberter Dorfspatzen im Radio!

Am Mittwoch, dem 18.09.1996, gegen 20.30 Uhr, wird SWF 4 im Rahmen der Sendung »Guten Abend aus Mainz« die Nieder­elberter Dorfspatzen mit Liedvorträgen und einem Life-Inter- view (per Telefon) vorstellen.

SV Niederelbert

Abteilung »Alte Herren«

Am Samstag, dem 14.09.1996, haben wir ein Auswärtsspiel gegen die AH-Mannschaft von Weidenhahn in Eschelbach. Spielbe­ginn: 17.30 Uhr; Abfahrt: 16.45 Uhr ab Rathaus Niederelbert.

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595

Ortsbürgermeister, Telefon:..02608/1499

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am Montag, dem 16. September 1996, um 20.00 Uhr, in der Stelzenbachhalle statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift vom 30.07.1996 (öffentlicher Teil)

2. Vorstellung des'überarbeiteten Entwurfes für den Bebau­ungsplan Flürchen

3. Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde Oberelbert am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Kirchstraße (Parz. 131/4, 126/1 und 126/3 tlw.), verlaufend von Haupt-