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Montabaur

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Nr. 34/96

Standortbiwak

»30 Jahre Standort Montabaur,

35 Jahre Instandsetzungsbataillon 310«

Am 30.08.1996 führen die Soldaten des Standortes Montabaur ihr alljährliches Biwak durch, um mit Freunden und Bekann­ten den 30. Jahrestag des Standortes Montabaur sowie den 35. Jahrestag des Instandsetzungsbataillons 310 zu feiern. Natür­lich sind die Bürger der Patengemeinde Nomborn recht herz­lich zu diesem Höhepunkt eingeladen. Der Bus der Patenkom­panie fährt ab 17.00 Uhr von der Gaststätte'»Zu den Linden« zur Kaserne. Der Rücktransport zu späterer Stunde ist gesi­chert. Der Kostenbeitrag beträgt für Erwachsene 15,00 DM (incl. 7,00 DM Verzehrbon und einem Erinnerungskrug); Kin­der sind frei. Das Programm bietet für »Groß und Klein« Abwechslung.

MGV »Arion« Nomborn

Am Montag, dem 2. September, treffen sich die Sänger um 18.45 Uhr zur ersten Gesangstunde nach der Sommerpause im Vereinslokal »Zu den Linden«. Im Hinblick auf die bevorste­henden Termine bitten wir die Sänger um vollzähliges Erschei­nen.

Am Freitag, dem 30. Juni, treffen sich die jüngeren Sänger um 18.30 Uhr bei Günter Schöpping, zum Ansingen für ein Ständ­chen.

VfR Nomborn 1920 e.V.

Am Sonntag, dem 25. August, 14.30 Uhr, bestreitet der VfR Nomborn sein 1. Meisterschaftsspiel in der neuen Saison 1996/97 gegen die SpVgg Steinefrenz/Weroth II. Vereinsheim­dienst ab 13.30 Uhr: Karl-Peter Ortseifen, Torsten Reckel- kamm, Manfred Bloemacher. Grillmeister: Alexander Heibel.

Terminverlegung für die Generalversammlung

Die Generalversammlung des VfR Nomborn findet nicht wie vorgesehen am 23.08.1996, sondern am Donnerstag, 29.08.1996,19.30 Uhr, im Vereinsheim, statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung, 2. Toteneh­rung, 3. Wahl eines Protokollführers, 4. Berichte des Vorstan­des, 5. Rechnungslegung und Bericht der Kassenprüfer, 6. Stellungnahme und Aussprache zu den vorgelegten Berichten, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Wahl eines Wahlleiters, 9. Wahl des Vorstandes gern. § 8 der Satzung, 10. Terminbestim­mung für die nächste Generalversammlung, 11. Verschiede­nes.

Alle Mitglieder werden gern. § 7 der Satzung dazu recht herz­lich eingeladen.

Niederelbert

ELBERTGEMEiNDEN

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.. # .von 18.00 bis 20.00 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482

Die Ortsgemeinde Niederelbert fördert Solarkollektoranlagen

Förderziel

Die Ortsgemeinde Niederelbert fördert im Neubaugebiet »Im Hardtfeld« im Rahmen einer Projektforderung die aktive so­larthermische Nutzung {jer Sonnenstrahlung. Durch diese fi­nanzielle Förderung soll ein Anreiz zur Errichtung von Anla­gen zur Nutzung regenerativer Energien gegeben werden.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten , Rechts, die im Neubaugebiet »Im Hardtfeld« ein Wohnhaus errichten.

Art und Höhe der Förderung

Die Einrichtung von Solarkollektoren, insbesondere für die Brauchwasserbereitung, in Ein- und Zweifamilienhäusern wird gefordert. Die Zuwendung beträgt 250,- DM pro mr Kollektorfläche, höchstens jedoch 2.000,- DM bzw. maximal 50 % der Investitionskosten.

Antrag - Verfahren

Anträge können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Nieder­elbert unter Verwendung der dort erhältlichen Vordrucke ge­stellt werden. Letzter Termin der Antragstellung ist der 30.

Juni 1997.

Andere öffentliche Fördermittel werden auf den Zuschuß an­gerechnet, soweit damit eine Förderquote von 50 % überschrit­ten würde.

Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben gewährt, mit deren Durchführung bei Zustellung des Bewilligungsbeschei­des noch nicht begonnen wurde.

Einzelheiten sind aus der nachstehenden Verwaltungs­vorschrift zu entnehmen.

Willi Bode, Ortsbürgermeister

Förderung von Sonnenkollektoren

Verwaltungsvorschrift vom 25.07.1996

1. Rechtsgrundlage, Zuwendungsart, Zuwendungs­zweck

1.1 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederelbert hat beschlossen, Sonnenkollektoranlagen im Neubaugebiet »Im Hardtfeld« zu fordern, um einen Beitrag zur Schad­stoffreduzierung und zur Ressourcenschonung zu lei­sten.

Durch diese finanzielle Förderung soll ein Anreiz zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien gegeben werden.

1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Ge­meindeverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen des pri­vaten Rechts, die im Neubaugebiet »Im Hardtfeld« ein

Wohnhaus errichten.

3. Art und Umfang der Förderung

3.1 Anteilsfinanzierung

Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung durch die Gewährung von Zuschüssen

3.2 Förderungsfähige Vorhaben

Anlagen als aktive Systeme zur solarthermischen Nut­zung der Sonnenstrahlung (Sonnenkollektoren)

.4. Förderungsvoraussetzungen

4.1 Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben ge­währt, mit deren Durchführung bei Zustellung des Be­willigungsbescheides noch nicht begonnen worden ist. Als Beginn des Vorhabens gilt insbesondere der Ab­schluß eines dem Vorhaben zuzurechnenden Leistungs­oder Lieferungsvertrages sowie die Aufnahme von Ei­genarbeiten, nicht hingegen die Erteilung von vorberei­tenden Planungsaufträgen.

4.2 Der Zuwendungsempfänger muß die Gewähr dafür bie­ten, daß das Vorhaben entsprechend den Antragsunter­lagen durchgeführt wird.

4.3 Förderanträge können bis zum 30.06.1996 gestellt wer­den.

4.4 Die Betriebsbereitschaft der Anlage muß bis zum 31.12.1998 nachgewiesen werden.

5. Höhe der Förderung

5.1 Die Zuwendung beträgt 250- DM pro m 2 Kollektorflä­che, höchstens jedoch 2.000, DM bzw. max. 50 % der Investitionskosten.

5.2 Andere öffentliche Fördermittel werden auf den Zu­schuß angerechnet, soweit damit eine Förderquote von 50 v. H. überschritten würde.