Montabaur
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Nr. 34/96
Standortbiwak
»30 Jahre Standort Montabaur,
35 Jahre Instandsetzungsbataillon 310«
Am 30.08.1996 führen die Soldaten des Standortes Montabaur ihr alljährliches Biwak durch, um mit Freunden und Bekannten den 30. Jahrestag des Standortes Montabaur sowie den 35. Jahrestag des Instandsetzungsbataillons 310 zu feiern. Natürlich sind die Bürger der Patengemeinde Nomborn recht herzlich zu diesem Höhepunkt eingeladen. Der Bus der Patenkompanie fährt ab 17.00 Uhr von der Gaststätte'»Zu den Linden« zur Kaserne. Der Rücktransport zu späterer Stunde ist gesichert. Der Kostenbeitrag beträgt für Erwachsene 15,00 DM (incl. 7,00 DM Verzehrbon und einem Erinnerungskrug); Kinder sind frei. Das Programm bietet für »Groß und Klein« Abwechslung.
MGV »Arion« Nomborn
Am Montag, dem 2. September, treffen sich die Sänger um 18.45 Uhr zur ersten Gesangstunde nach der Sommerpause im Vereinslokal »Zu den Linden«. Im Hinblick auf die bevorstehenden Termine bitten wir die Sänger um vollzähliges Erscheinen.
Am Freitag, dem 30. Juni, treffen sich die jüngeren Sänger um 18.30 Uhr bei Günter Schöpping, zum Ansingen für ein Ständchen.
VfR Nomborn 1920 e.V.
Am Sonntag, dem 25. August, 14.30 Uhr, bestreitet der VfR Nomborn sein 1. Meisterschaftsspiel in der neuen Saison 1996/97 gegen die SpVgg Steinefrenz/Weroth II. Vereinsheimdienst ab 13.30 Uhr: Karl-Peter Ortseifen, Torsten Reckel- kamm, Manfred Bloemacher. Grillmeister: Alexander Heibel.
Terminverlegung für die Generalversammlung
Die Generalversammlung des VfR Nomborn findet nicht wie vorgesehen am 23.08.1996, sondern am Donnerstag, 29.08.1996,19.30 Uhr, im Vereinsheim, statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Wahl eines Protokollführers, 4. Berichte des Vorstandes, 5. Rechnungslegung und Bericht der Kassenprüfer, 6. Stellungnahme und Aussprache zu den vorgelegten Berichten, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Wahl eines Wahlleiters, 9. Wahl des Vorstandes gern. § 8 der Satzung, 10. Terminbestimmung für die nächste Generalversammlung, 11. Verschiedenes.
Alle Mitglieder werden gern. § 7 der Satzung dazu recht herzlich eingeladen.
Niederelbert
ELBERTGEMEiNDEN
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.. # .von 18.00 bis 20.00 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482
Die Ortsgemeinde Niederelbert fördert Solarkollektoranlagen
Förderziel
Die Ortsgemeinde Niederelbert fördert im Neubaugebiet »Im Hardtfeld« im Rahmen einer Projektforderung die aktive solarthermische Nutzung {jer Sonnenstrahlung. Durch diese finanzielle Förderung soll ein Anreiz zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien gegeben werden.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten , Rechts, die im Neubaugebiet »Im Hardtfeld« ein Wohnhaus errichten.
Art und Höhe der Förderung
Die Einrichtung von Solarkollektoren, insbesondere für die Brauchwasserbereitung, in Ein- und Zweifamilienhäusern wird gefordert. Die Zuwendung beträgt 250,- DM pro mr Kollektorfläche, höchstens jedoch 2.000,- DM bzw. maximal 50 % der Investitionskosten.
Antrag - Verfahren
Anträge können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Niederelbert unter Verwendung der dort erhältlichen Vordrucke gestellt werden. Letzter Termin der Antragstellung ist der 30.
Juni 1997.
Andere öffentliche Fördermittel werden auf den Zuschuß angerechnet, soweit damit eine Förderquote von 50 % überschritten würde.
Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben gewährt, mit deren Durchführung bei Zustellung des Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen wurde.
Einzelheiten sind aus der nachstehenden Verwaltungsvorschrift zu entnehmen.
Willi Bode, Ortsbürgermeister
Förderung von Sonnenkollektoren
Verwaltungsvorschrift vom 25.07.1996
1. Rechtsgrundlage, Zuwendungsart, Zuwendungszweck
1.1 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederelbert hat beschlossen, Sonnenkollektoranlagen im Neubaugebiet »Im Hardtfeld« zu fordern, um einen Beitrag zur Schadstoffreduzierung und zur Ressourcenschonung zu leisten.
Durch diese finanzielle Förderung soll ein Anreiz zur Errichtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien gegeben werden.
1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Gemeindeverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen des privaten Rechts, die im Neubaugebiet »Im Hardtfeld« ein
Wohnhaus errichten.
3. Art und Umfang der Förderung
3.1 Anteilsfinanzierung
Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung durch die Gewährung von Zuschüssen
3.2 Förderungsfähige Vorhaben
Anlagen als aktive Systeme zur solarthermischen Nutzung der Sonnenstrahlung (Sonnenkollektoren)
.4. Förderungsvoraussetzungen
4.1 Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben gewährt, mit deren Durchführung bei Zustellung des Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen worden ist. Als Beginn des Vorhabens gilt insbesondere der Abschluß eines dem Vorhaben zuzurechnenden Leistungsoder Lieferungsvertrages sowie die Aufnahme von Eigenarbeiten, nicht hingegen die Erteilung von vorbereitenden Planungsaufträgen.
4.2 Der Zuwendungsempfänger muß die Gewähr dafür bieten, daß das Vorhaben entsprechend den Antragsunterlagen durchgeführt wird.
4.3 Förderanträge können bis zum 30.06.1996 gestellt werden.
4.4 Die Betriebsbereitschaft der Anlage muß bis zum 31.12.1998 nachgewiesen werden.
5. Höhe der Förderung
5.1 Die Zuwendung beträgt 250- DM pro m 2 Kollektorfläche, höchstens jedoch 2.000,— DM bzw. max. 50 % der Investitionskosten.
5.2 Andere öffentliche Fördermittel werden auf den Zuschuß angerechnet, soweit damit eine Förderquote von 50 v. H. überschritten würde.

