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Montabaur

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Nr. 34/96

§13

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­baubeiträgen vom 10.04.1990 außer Kraft.

(3) Soweit Beitragsansprüche nach den auf Grund von Absatz 2 aufgehobenen Satzungen entstanden sind, gelten die bishe­rigen Regelungen weiter.

Hübingen, den 8. August 1996 (S.)

Ortsgemeinde Hübingen

ausgefertigt: S. Hoffmann, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.,Januar 1994 (GVB1. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. De­zember 1995 (GVB1. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hübingen,'08.08.1996 (S.) S. Hoffmann, Ortsbürgermeister

Wasserverbrauch in Hübingen

Auch in Hübingen wird die Anweisung der Verbandsgemein­deverwaltung, Wasser zu sparen, beachtet. Natürlich macht die Freiwillige Feuerwehr Hübingen keine Ausnahme.

Da aber die Übungen für den Ernstfall sein müssen, steht der Feuerwehr das Wasser des Hübinger Brandweihers, der von Oberflächenwasser gespeist wird, zur Verfügung. Die Ortsge­meinde hat sogar in den vergangenen Wochen die Zuwegung zu diesem Brandweiher befestigt, so daß die Pumpte einen festen Standort hat. Also werden die Übungen ohne das Was­ser aus dem Leitungsnetz durchgeführt.

Dies zur Information und Klarstellung.

S. Hoffmann, Ortsbürgermeister

MGV Frohsinn Hübingen

Die 1. Chorprobe nach der Sommerpause findet am Montag, 26. August 1996, um 18.45 Uhr, in der Buchfinkenlandhalle statt. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

EISBACHGEMEINDEN

Termine der Eisbachtaler Mannschaften

Samstag, 24. August

15.30 Uhr: 1. FC Saarbrücken II - Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel der Oberliga Südwest in Saarbrücken, Sportfeld neben Ludwigspark. Wer unser Team im Mannschaftsbus begleiten möchte, kann sich in der Geschäftsstelle, 06485/4862, der Stadionklause, 06485/1323, ober bei Eberhard Münch, 02602/4245, anmelden).

16.00 Uhr: C-l-Jugend Eisbachtaler Sportfreunde - JSG Lin­denholzhausen (Freundschaftsspiel in Ellar).

17.00 Uhr: Alte-Herren Eisbachtaler Sportfreunde - SV Gu­tenacker (Freundschaftsspiel in Nentershausen).

Sonntag, 25. August

13.00 Uhr: A-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - 1. FC Saarbrücken (erstes Spiel der neuen Regionalliga Südwest im Großholbacher Waldstadion).

14.30 Uhr: Eisbachtaler Sportfreunde II - SG Müschen­bach/Hachenburg (Spiel der Bezirksliga Ost in Nentershau­sen).

Girod

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Donnerstags.. von 17.00 bis 19.00 Uhr

Telefon 06485/4696

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Girod Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, dem 27. August 1996, um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der Niederschrift vom 25.06.1996 (öffentli­cher Teil)

2. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1995 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1995

3. Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausga­ben für das Haushaltsjahr 1996

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheit

2. Vergabeangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit (vorsorglich)

4. Verschiedenes

56412 Girod, 19.08.1996 Hannappel, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

Es wurde ein größerer Geldbetrag gefunden und bei der Ge­meindeverwaltung abgegeben. Der Verlierer kann diesen ge­gen Eigentumsnachweis bei mir abholen.

Theo Hannappel, Ortsbürgermeister

Dorffest am 31. August 1996 als bayerischer Abend

Wie alljährlich wollen wir auch in diesem Jahr, daß unser Dorf mit den Vereinen ein gemeinsames Fest feiert.

Die Vereine Freiwillige Feuerwehr, Kirchenchor, MGV, Schüt­zenverein, Tennisverein und TuS, die sich im Vereinsring zusammengeschlossen haben, laden Sie alle, liebe Mitbürge­rinnen und Mitbürger, zu einem Bayerischen Abend am Sams­tag, dem 31. August 1996, in die Sporthalle in Girod ein. Besonders eingeladen sind unsere Neubürgerinnen und -bür­gen

Wir beginnen um 18.00 Uhr mit einem Gottesdienst mit Ka­plan Wisser und dem Kirchenchor »St. Jakobus« (in der Sport­halle). Nach der Eröffnung um ca. 19.30 Uhr und dem Faßan­stich durch Obgm. Theo Hannappel spielt die Kapelle »Die Dorfmusikanten« aus Großholbach um 20.00 Uhr zum Tanz auf. Zwischendurch erfolgen verschiedene Gaudieinlagen, wie z. B. Wettsägen, Maßkrugstemmen und Kuhmelken. Sieger werden prämiert. Wir hoffen, daß Sie alle kommen, Gäste und gute Laune mitbringen.

Für das leibliche Wohl ist durch Haxen, Weißbier u. v. m. bestens gesorgt.

Hannappel, Ortsbürgermeister Fend, Vereinsringvorsitzender

MGV »Concordia« 1909 Girod

Wiederaufnahme der Probenarbeit

Nach einer etwas längeren Sommerpause wollen wir am 2. September wieder mit den Chorproben beginnen.

Naturgemäß ist dieser Zeitpunkt auch eine gute Gelegenheit für den einen oder anderen der noch außerhalb steht und schon immer mal singen kommen wollte.