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Montabaur

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Nr. 34/96

Tum- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

Sonntag, 1. September 1996, 10.30 Uhr: 9. Herren-Handball- Turnier.

Spielort: Vogelsanghalle, Heiligenroth. Teilnehmende Mann­schaften: TuS Ahrbach I, TuS Ahrbach II, HSG Altenkir­chen/Weyerbusch, TuS Bannberscheid II, SpVgg Saynbachtal und TuS Westerburg II.

Trainingszeiten: *

Damen: montags 18.30 bis 20.00 Uhr (Neue Kreissporthalle, Montabaur)

Weibliche B-Jugend: montags 18.30 bis 20.00 Uhr (Neue Kreissporthalle, Montabaur)

Minis: mittwochs 17.00 bis 18.00 Uhr (Turnhalle Ruppach- Goldhausen)

D-Jugend: mittwochs 18.00 bis 19.00 Uhr (Turnhalle Rup­pach-Goldhausen) '

Herren: donnerstags 19.30 bis 21.30 Uhr (Neue Kreis­sporthalle, Montabaur)

SG Ahrbach/Heiligenroth

Seniorenfußball

Am Sonntag, dem 25. August 1996, finden die ersten Heimspie­le für unsere Seniorenmannschaften in Heiligenroth statt. Die

1. Mannschaft spielt um 14.30 Uhr gegen den SC Dreikirchen. Die 2. Mannschaft empfängt um 12.30 Uhr die SG Ötzin- gen/Leuterod II. Nach der. Auftaktpleite in Marienrachdorf am vergangenen Wochenende gilt es, durch einen Heimerfolg sich in der neuen Saison zu behaupten.

Vorankündigung:

Mittwoch, 28.08.1996, 19.00 Uhr, SG Ahrbach/Heiligenroth I - TuS Girod.

Donnerstag, 29.08.1996,19.00 Uhr, SG Ahrbach/Heiligenroth II - DJK Neustadt V.

Zuschauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen.

AUGST

TV Jahn Eitelbom

Der TV Jahn Eitelborn lädt ein zum

3. Feriensportfest am Donnerstag, dem 29. August 1996, ab 17.15 Uhr, im Augst-Stadion Eitelbom/Neuhäusel.

Wettbewerbe:

Schüler-/innen: Dreikampf, Dreisprung, 1.000 m, 3 x 800 m- Staffel

Jugend (w./m.), 100 m, 200 m, 800 m, 1.500 m, 5.000 m. Frauen, Männer: Weitsprung, Dreisprung, Hochsprung.

Bei Frauen und Männern wird auch nach Altersklassen gewer­tet. Startgeld: Schüler/-innen 3,00 DM; Jugendliche 4,00 DM; Frauen/Männer 5,00 DM.

Anmeldungen und Informationen bei: Peter Vilz, Triftstraße 10, 56337 Eitelborn, Tel. 02620/8216.

Eitelborn

SG Eitelbom/Neuhäusel

Am Sonntag, dem 25.08., spielt unsere 1. Mannschaft gegen den FC Arzheim. Anstoß des ersten Heimspiels der neuen Saison ist um 14.30 Uhr im Augst-Stadion. Hier soll der Grundstein für das Saisonziel »Aufstiegsrunde« mit einem Sieg gelegt werden.

Die 2. Mannschaft spielt um 11.00 Uhr in Rhens gegen die TuS Rhens II.

Kadenbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.

Telefon und Fax: 02620/633

. von 18.30 bis 20.00 Uhr

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags..von 18.30 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02620/8610

Freiwillige Feuerwehr Eitelbom

Wir beabsichtigen, eine Jugendfeuerwehr zu gründen, um den Nachwuchs zu sichern. Es ist unser Bestreben, die Jugendar­beit unseres Vereins auszubauen.

Alle interessierten Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahre können sich noch bis zum 1. September bei Edwin Fetz, Struthweg, Telefon 02620/8236, anmelden.

Hiermit laden wir alle Interessenten in Begleitung von minde­stens einem Elternteil zu einem Informationsgespräch am Donnerstag, dem 5. September, 19.00 Uhr, ins Feuer­wehrgerätehaus ein. Hier werden die organisatorischen De­tails erläutert und eventuelle Fragen beantwortet.

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung

über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen vom 10. August 1996

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung be­schlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Erhebung von Ausbaubeiträgen

(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Ausbaubeiträge nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.

(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals hergestellten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Er­weiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erho­ben.

1. »Erneuerung« ist die Wiederherstellung einer vorhande­nen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einem den regelmäßigen Verkehrs­bedürfnis genügenden Zustand,

2. »Erweiterung« ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weite­re Teile,

3. »Umbau« ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, '

4. »Verbesserung« sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i. S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffen­heit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.

(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Er­schließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB bei­tragsfähig sind.

(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeiträge nach § 8 a BNatSchG zu erheben sind.

(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Erhebung außer Verhältnis zu dem Er­trag stehen.

§2

Beitragsfähige Verkehrsanlagen

(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für

1. Verkehrsanlagen, ausgenommen solche in Kern-, Gewer­be- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbe­triebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongreß- und Hafengebiet,

a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine beidseitige, und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist,

b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 - m, wenn eine beidseitige, und mit einer Breite bis zu 12

m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist,

c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis 18 m, wenn eine beidseitige, und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige Nutzung'Zulässig ist.

2. Verkehrsanlagen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebie­ten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Ein­kaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongreß- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige, und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist.

3. Fußwege mit einer Mindestbreite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m.

4. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Mischflä­chen (Flächen, die innerhalb der Straßenbegrenzungslini-