Montabaur
17
Nr. 34/96
Tum- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Abteilung Handball
Sonntag, 1. September 1996, 10.30 Uhr: 9. Herren-Handball- Turnier.
Spielort: Vogelsanghalle, Heiligenroth. Teilnehmende Mannschaften: TuS Ahrbach I, TuS Ahrbach II, HSG Altenkirchen/Weyerbusch, TuS Bannberscheid II, SpVgg Saynbachtal und TuS Westerburg II.
Trainingszeiten: *
Damen: montags 18.30 bis 20.00 Uhr (Neue Kreissporthalle, Montabaur)
Weibliche B-Jugend: montags 18.30 bis 20.00 Uhr (Neue Kreissporthalle, Montabaur)
Minis: mittwochs 17.00 bis 18.00 Uhr (Turnhalle Ruppach- Goldhausen)
D-Jugend: mittwochs 18.00 bis 19.00 Uhr (Turnhalle Ruppach-Goldhausen) '
Herren: donnerstags 19.30 bis 21.30 Uhr (Neue Kreissporthalle, Montabaur)
SG Ahrbach/Heiligenroth
Seniorenfußball
Am Sonntag, dem 25. August 1996, finden die ersten Heimspiele für unsere Seniorenmannschaften in Heiligenroth statt. Die
1. Mannschaft spielt um 14.30 Uhr gegen den SC Dreikirchen. Die 2. Mannschaft empfängt um 12.30 Uhr die SG Ötzin- gen/Leuterod II. Nach der. Auftaktpleite in Marienrachdorf am vergangenen Wochenende gilt es, durch einen Heimerfolg sich in der neuen Saison zu behaupten.
Vorankündigung:
Mittwoch, 28.08.1996, 19.00 Uhr, SG Ahrbach/Heiligenroth I - TuS Girod.
Donnerstag, 29.08.1996,19.00 Uhr, SG Ahrbach/Heiligenroth II - DJK Neustadt V.
Zuschauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen.
“AUGST”
TV Jahn Eitelbom
Der TV Jahn Eitelborn lädt ein zum
3. Feriensportfest am Donnerstag, dem 29. August 1996, ab 17.15 Uhr, im Augst-Stadion Eitelbom/Neuhäusel.
Wettbewerbe:
Schüler-/innen: Dreikampf, Dreisprung, 1.000 m, 3 x 800 m- Staffel
Jugend (w./m.), 100 m, 200 m, 800 m, 1.500 m, 5.000 m. Frauen, Männer: Weitsprung, Dreisprung, Hochsprung.
Bei Frauen und Männern wird auch nach Altersklassen gewertet. Startgeld: Schüler/-innen 3,00 DM; Jugendliche 4,00 DM; Frauen/Männer 5,00 DM.
Anmeldungen und Informationen bei: Peter Vilz, Triftstraße 10, 56337 Eitelborn, Tel. 02620/8216.
Eitelborn
SG Eitelbom/Neuhäusel
Am Sonntag, dem 25.08., spielt unsere 1. Mannschaft gegen den FC Arzheim. Anstoß des ersten Heimspiels der neuen Saison ist um 14.30 Uhr im Augst-Stadion. Hier soll der Grundstein für das Saisonziel »Aufstiegsrunde« mit einem Sieg gelegt werden.
Die 2. Mannschaft spielt um 11.00 Uhr in Rhens gegen die TuS Rhens II.
Kadenbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.
Telefon und Fax: 02620/633
. von 18.30 bis 20.00 Uhr
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags..von 18.30 bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02620/8610
Freiwillige Feuerwehr Eitelbom
Wir beabsichtigen, eine Jugendfeuerwehr zu gründen, um den Nachwuchs zu sichern. Es ist unser Bestreben, die Jugendarbeit unseres Vereins auszubauen.
Alle interessierten Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahre können sich noch bis zum 1. September bei Edwin Fetz, Struthweg, Telefon 02620/8236, anmelden.
Hiermit laden wir alle Interessenten in Begleitung von mindestens einem Elternteil zu einem Informationsgespräch am Donnerstag, dem 5. September, 19.00 Uhr, ins Feuerwehrgerätehaus ein. Hier werden die organisatorischen Details erläutert und eventuelle Fragen beantwortet.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung
über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen vom 10. August 1996
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Ausbaubeiträge nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals hergestellten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.
1. »Erneuerung« ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand,
2. »Erweiterung« ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,
3. »Umbau« ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, '
4. »Verbesserung« sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i. S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB beitragsfähig sind.
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeiträge nach § 8 a BNatSchG zu erheben sind.
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Erhebung außer Verhältnis zu dem Ertrag stehen.
§2
Beitragsfähige Verkehrsanlagen
(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für
1. Verkehrsanlagen, ausgenommen solche in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongreß- und Hafengebiet,
a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine beidseitige, und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist,
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 - m, wenn eine beidseitige, und mit einer Breite bis zu 12
m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist,
c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis 18 m, wenn eine beidseitige, und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige Nutzung'Zulässig ist.
2. Verkehrsanlagen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongreß- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine beidseitige, und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige Nutzung zulässig ist.
3. Fußwege mit einer Mindestbreite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m.
4. Fußgängerzonen, verkehrsbe’ruhigte Bereiche, Mischflächen (Flächen, die innerhalb der Straßenbegrenzungslini-

