Montabaur
28
Nr. 33/96
Heilberscheid
Sonntag, den 18.08., Kirchweihfest, 09.00 Uhr Hochamt f. d. Lebenden u. tt der Gemeinde, bestellt v. d. Kirmesgesellschaft
Montag, 19.08., 10.00 Uhr Dankamt zur Kirchweih
Katholisches Pfarramt St. Katharina, Niedererbach
Gottesdienstordnung Niedererbach Samstag, 17.08., 18.00 Uhr Vorabendmesse, Jahramt f. Gerhard Becker, Amt f. Willi Enk und verst. Angeh., Kollekte für die Gemeinde
Mittwoch, 21.08., 19.00 Uhr Stiftung für Jakob und Maria Börner
Sonntag, 25.08., Kirchweih, 10.00 Uhr (ausnahmsw. geänderte Zeit), Hochamt für die Lebenden u. Verstorbenen d. Gemeinde / Kollekte für die neue Orgel. Der Gottesdienst wird von der Chorgemeinschaft musikalisch mitgestaltet.
Montag, 26.08., 09.30 Uhr Amt für die Gefallenen und Vermißten der Gemeinde best. v. d. Kirmesgesellschaft, anschließend Gang zum Ehrenmal
Gottesdienstordnung Görgeshausen Sonntag, 18.08., 09.00 Uhr Hochamt, Amt f. Hedwig und Josef Brühl / Kollekte für die Gemeinde
Dienstag, 20.08., 19.00 Uhr Amt f. Peter und Katharina Burkard und für Peter und Susanne Reifenscheidt Donnerstag, 22.08., 08.00 Uhr hl. Messe nach Meinung Samstag, 24.08., 18.00 Uhr Vorabendmesse, 3. Seelenamt f. Christian Engelhardt, Amt f. Margarete Rörig und verst. Angeh., Jahramt f. Arthur Burkhard, Amt f. Josef u. Maria Speier, Kinder und verst. Angeh., Amt f. Günter Nink und Josef Speier / Kollekte für die Gemeinde
Voranzeige: Am 15.09.1996 findet das Pfarrfest in Görgeshausen statt.
Öffnungszeit der Bücherei in Nie: Mittwoch, 17.30 bis 18.30 Uhr.
Ausflug der Frauen von Nie u. Gö nach Speyer am 05.09.1996. Abfahrt 07.30 Uhr. Programm: 10.00 Uhr hl. Messe im Dom, 11.00 Uhr Domführung, Mittagessen und Aufenthalt in Speyer. Abschluß in Guntersblum. Fahrpreis pro Person 30,- DM. Verbindliche Anmeldung bis 31.08.1996 bei Telefon 230, 325, 1239 oder 1710, oder im Pfarrbüro.
Evangelisches Pfarramt Holzappel
Sonntag, 18.08., 10.00 Uhr Taufgottesdienst
Katholische Filialgemeinde St. Josef, Kadenbach
Sonntag, 18.08., Fest der Aufnahme Mariens in den Himmel, 09.00 Uhr feierliches Hochamt mit Kräutersegnung (f. t Elli Peters)
“Wissenswertes”
Berufliche Seminare kosten viel Geld
Berufliche Fortbildung und Umschulung haben gegenwärtig einen höheren Stellenwert bei den Arbeitslosen als früher. Das berichtet das Arbeitsamt Montabaur. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres befanden sich durchschnittlich 1.550 Personen in geforderten beruflichen Bildungsmaßnahmen. Im gleichen Vorjahreszeitraum waren dies nur 1.335 Personen. Das ist eine Steigerungum rund 15 %. Die anhaltend schlechte Arbeitsmarktlage bringt viele Arbeitslose dazu, in der beruflichen Bildung eine gute Möglichkeit zu sehen, die Einstellungs- chancen zu verbessern. Die Arbeitsberater des Arbeitsamtes Montabaur merken dies tagtäglich.
Der positiven Seite steht aber auch eine negative gegenüber, bemerkt das Arbeitsamt Montabaur. Die Geldmittel für Fort- bildungs- und Umschulungsmaßnahmen werden jetzt knapp. Nicht mehr alle arbeitsmarktpolitisch notwendigen und wünschenswerten Vorhaben können verwirklicht werden. Aus diesem Grund wurden bereits seit Februar die Teilnehmerzahlen in einigen Maßnahmen gesenkt, verschiedene neu geplante Maßnahmen konnten erst gar nicht eingerichtet werden. Das
Arbeitsamt muß in den kommenden Monaten notwendige Seminare auf den Beginn des nächsten Jahres verschieben.
Wie bisher gefördert werden jedoch Umschulungen in den verschiedensten Berufen, da gerade für ungelernte Arbeitslose die Beschäftigungsmöglichkeiten stark sinken. Insgesamt wird das Arbeitsamt Montabaur 1996 voraussichtlich über 33 Millionen Mark in die berufliche Bildung investieren. »Wir könnten viel mehr Geld gebrauchen, um allen zu helfen«, sagen die Arbeitsberater.
- Anzeige -
HIJK-Coburg jetzt zweitgrößter Hausratversicherer
Die HUK-Coburg Versicherungsgruppe konnte im Geschäftsjahr 1995 die Zahl ihrer Verträge in der Hausratversicherung um 5,6 % auf 1,23 Millionen steigern. Die Beitragseinnahmen erhöhten sich um 9,5 % auf 185,2 Millionen DM. Damit konnte die HUK-Coburg Versicherungsgruppe ihren Marktanteil in dieser Sparte, gemessen an den Beitragseinnahmen, von 4,11 % auf 4,34 % steigern und sich auf Rang zwei hinter der Allianz verbessern.
- Anzeige -
Tips für den Alltag
Nach Trennung ohne Hausratversicherung
Ehepaar Müller will sich scheiden lassen. Während des Trennungsjahres zieht Erwin Müller aus der gemeinsamen Wohnung aus. Da er ohnehin in einer anderen Stadt arbeitet, mietet er sich dort ein möbliertes Apartment. Seinen Teil vom gemeinsamen Hausrat läßt er deshalb vorläufig noch in der Wohnung, die seine Frau jetzt allein bewohnt. Vier Monate nach seinem Auszug brechen Diebe bei Heidi Müller ein und verursachen einen Gesamtschaden in Höhe von 45.000 DM. Sie meldet den Schaden der Hausratversicherung und erlebt eine böse Überraschung: Die Versicherung teilt ihr mit, sie sei für den Schaden nicht zuständig. Warum? Die HUK-Cobürg Versicherungsgruppe gibt Auskunft.
Nach den Versicherungsbedingungen für die Hausrat-Versicherung (VHB 92) geht der Versicherungsschutz bei einem Umzug automatisch von der alten auf die neue Wohnung über. Um Härtefälle zu vermeiden, gibt es bei dieser Regelung eine Übergangszeit, in der sich der Versicherungsschutz auf zwei Wohnungen erstreckt. Eine Übergangszeit gibt es nicht nur, wenn jemand umzieht, sondern auch im Falle einer Trennung, wenn der Versicherungsnehmer aus der ehelichen Wohnung auszieht. Allerdings gilt diese Regelung im Trennungsfall laut VHB 92 nur »bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrags« beziehungsweise »längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Umzug des Versicherungsnehmers folgenden Prämienfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.«
Genau hier liegt die Ursache für den fehlenden Versicherungsschutz. Während der Ehe war die gemeinsame Wohnung durch eine Hausratversicherung versichert, doch Versicherungsnehmer war Erwin Müller. Und just zu dem Zeitpunkt, als er ausgezogen war und seinen Lebensmittelpunkt verlegt hatte, war auch die Prämie für die Hausratversicherung fällig geworden. Der Diebstahl ereignete sich aber vier Monate später. Damit bestand zur Zeit des Diebstahls kein Versicherungsschutz für die ehemals gemeinsam bewohnte Wohnung. Schützen kann man sich vor solch unliebsamen Überraschungen, wenn man gleich nach der Trennung mit seinem Hausratversicherer spricht und den Vertrag entsprechend ändert.
Solch ein Gespräch kann außerdem dazu beitragen, Geld zu sparen. Denn wenn ein Versicherungsnehmer die Wohnung verläßt und gleich danach mit einer anderen Person zusammenzieht, die in der Vergangenheit ebenfalls eine Hausratversicherung abgeschlossen hatte, haben die beiden für denselben Hausrat zwei Versicherungen und müssen dementsprechend auch zweimal Prämie bezahlen. Fazit: Die später abgeschlossene Versicherung kann gekündigt werden.
- Anzeige -
Strategien für den Handel
Infoveranstaltung der IHK Koblenz
Strategien für den Handel werden in einer gemeinsamen Veranstaltung der IHK Koblenz und des Instituts für Management-Training und -Entwicklung am Dienstag, 10.09., 14.00 bis 17.00 Uhr, in der IHK Koblenz vorgestellt.

