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Montabaur

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Nr. 33/96

Heilberscheid

Sonntag, den 18.08., Kirchweihfest, 09.00 Uhr Hochamt f. d. Lebenden u. tt der Gemeinde, bestellt v. d. Kirmesgesell­schaft

Montag, 19.08., 10.00 Uhr Dankamt zur Kirchweih

Katholisches Pfarramt St. Katharina, Niedererbach

Gottesdienstordnung Niedererbach Samstag, 17.08., 18.00 Uhr Vorabendmesse, Jahramt f. Ger­hard Becker, Amt f. Willi Enk und verst. Angeh., Kollekte für die Gemeinde

Mittwoch, 21.08., 19.00 Uhr Stiftung für Jakob und Maria Börner

Sonntag, 25.08., Kirchweih, 10.00 Uhr (ausnahmsw. geän­derte Zeit), Hochamt für die Lebenden u. Verstorbenen d. Gemeinde / Kollekte für die neue Orgel. Der Gottesdienst wird von der Chorgemeinschaft musikalisch mitgestaltet.

Montag, 26.08., 09.30 Uhr Amt für die Gefallenen und Ver­mißten der Gemeinde best. v. d. Kirmesgesellschaft, an­schließend Gang zum Ehrenmal

Gottesdienstordnung Görgeshausen Sonntag, 18.08., 09.00 Uhr Hochamt, Amt f. Hedwig und Josef Brühl / Kollekte für die Gemeinde

Dienstag, 20.08., 19.00 Uhr Amt f. Peter und Katharina Burkard und für Peter und Susanne Reifenscheidt Donnerstag, 22.08., 08.00 Uhr hl. Messe nach Meinung Samstag, 24.08., 18.00 Uhr Vorabendmesse, 3. Seelenamt f. Christian Engelhardt, Amt f. Margarete Rörig und verst. An­geh., Jahramt f. Arthur Burkhard, Amt f. Josef u. Maria Speier, Kinder und verst. Angeh., Amt f. Günter Nink und Josef Speier / Kollekte für die Gemeinde

Voranzeige: Am 15.09.1996 findet das Pfarrfest in Görges­hausen statt.

Öffnungszeit der Bücherei in Nie: Mittwoch, 17.30 bis 18.30 Uhr.

Ausflug der Frauen von Nie u. nach Speyer am 05.09.1996. Abfahrt 07.30 Uhr. Programm: 10.00 Uhr hl. Mes­se im Dom, 11.00 Uhr Domführung, Mittagessen und Aufent­halt in Speyer. Abschluß in Guntersblum. Fahrpreis pro Per­son 30,- DM. Verbindliche Anmeldung bis 31.08.1996 bei Te­lefon 230, 325, 1239 oder 1710, oder im Pfarrbüro.

Evangelisches Pfarramt Holzappel

Sonntag, 18.08., 10.00 Uhr Taufgottesdienst

Katholische Filialgemeinde St. Josef, Kadenbach

Sonntag, 18.08., Fest der Aufnahme Mariens in den Him­mel, 09.00 Uhr feierliches Hochamt mit Kräutersegnung (f. t Elli Peters)

Wissenswertes

Berufliche Seminare kosten viel Geld

Berufliche Fortbildung und Umschulung haben gegenwärtig einen höheren Stellenwert bei den Arbeitslosen als früher. Das berichtet das Arbeitsamt Montabaur. In den ersten sechs Mo­naten dieses Jahres befanden sich durchschnittlich 1.550 Per­sonen in geforderten beruflichen Bildungsmaßnahmen. Im gleichen Vorjahreszeitraum waren dies nur 1.335 Personen. Das ist eine Steigerungum rund 15 %. Die anhaltend schlechte Arbeitsmarktlage bringt viele Arbeitslose dazu, in der berufli­chen Bildung eine gute Möglichkeit zu sehen, die Einstellungs- chancen zu verbessern. Die Arbeitsberater des Arbeitsamtes Montabaur merken dies tagtäglich.

Der positiven Seite steht aber auch eine negative gegenüber, bemerkt das Arbeitsamt Montabaur. Die Geldmittel für Fort- bildungs- und Umschulungsmaßnahmen werden jetzt knapp. Nicht mehr alle arbeitsmarktpolitisch notwendigen und wün­schenswerten Vorhaben können verwirklicht werden. Aus die­sem Grund wurden bereits seit Februar die Teilnehmerzahlen in einigen Maßnahmen gesenkt, verschiedene neu geplante Maßnahmen konnten erst gar nicht eingerichtet werden. Das

Arbeitsamt muß in den kommenden Monaten notwendige Se­minare auf den Beginn des nächsten Jahres verschieben.

Wie bisher gefördert werden jedoch Umschulungen in den verschiedensten Berufen, da gerade für ungelernte Arbeitslose die Beschäftigungsmöglichkeiten stark sinken. Insgesamt wird das Arbeitsamt Montabaur 1996 voraussichtlich über 33 Millionen Mark in die berufliche Bildung investieren. »Wir könnten viel mehr Geld gebrauchen, um allen zu helfen«, sagen die Arbeitsberater.

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HIJK-Coburg jetzt zweitgrößter Hausratversicherer

Die HUK-Coburg Versicherungsgruppe konnte im Geschäfts­jahr 1995 die Zahl ihrer Verträge in der Hausratversicherung um 5,6 % auf 1,23 Millionen steigern. Die Beitragseinnahmen erhöhten sich um 9,5 % auf 185,2 Millionen DM. Damit konnte die HUK-Coburg Versicherungsgruppe ihren Marktanteil in dieser Sparte, gemessen an den Beitragseinnahmen, von 4,11 % auf 4,34 % steigern und sich auf Rang zwei hinter der Allianz verbessern.

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Tips für den Alltag

Nach Trennung ohne Hausratversicherung

Ehepaar Müller will sich scheiden lassen. Während des Tren­nungsjahres zieht Erwin Müller aus der gemeinsamen Woh­nung aus. Da er ohnehin in einer anderen Stadt arbeitet, mietet er sich dort ein möbliertes Apartment. Seinen Teil vom gemeinsamen Hausrat läßt er deshalb vorläufig noch in der Wohnung, die seine Frau jetzt allein bewohnt. Vier Monate nach seinem Auszug brechen Diebe bei Heidi Müller ein und verursachen einen Gesamtschaden in Höhe von 45.000 DM. Sie meldet den Schaden der Hausratversicherung und erlebt eine böse Überraschung: Die Versicherung teilt ihr mit, sie sei für den Schaden nicht zuständig. Warum? Die HUK-Cobürg Versicherungsgruppe gibt Auskunft.

Nach den Versicherungsbedingungen für die Hausrat-Versi­cherung (VHB 92) geht der Versicherungsschutz bei einem Umzug automatisch von der alten auf die neue Wohnung über. Um Härtefälle zu vermeiden, gibt es bei dieser Regelung eine Übergangszeit, in der sich der Versicherungsschutz auf zwei Wohnungen erstreckt. Eine Übergangszeit gibt es nicht nur, wenn jemand umzieht, sondern auch im Falle einer Trennung, wenn der Versicherungsnehmer aus der ehelichen Wohnung auszieht. Allerdings gilt diese Regelung im Trennungsfall laut VHB 92 nur »bis zu einer Änderung des Versicherungsver­trags« beziehungsweise »längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Umzug des Versiche­rungsnehmers folgenden Prämienfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers.«

Genau hier liegt die Ursache für den fehlenden Versicherungs­schutz. Während der Ehe war die gemeinsame Wohnung durch eine Hausratversicherung versichert, doch Versicherungsneh­mer war Erwin Müller. Und just zu dem Zeitpunkt, als er ausgezogen war und seinen Lebensmittelpunkt verlegt hatte, war auch die Prämie für die Hausratversicherung fällig gewor­den. Der Diebstahl ereignete sich aber vier Monate später. Damit bestand zur Zeit des Diebstahls kein Versicherungs­schutz für die ehemals gemeinsam bewohnte Wohnung. Schüt­zen kann man sich vor solch unliebsamen Überraschungen, wenn man gleich nach der Trennung mit seinem Hausratver­sicherer spricht und den Vertrag entsprechend ändert.

Solch ein Gespräch kann außerdem dazu beitragen, Geld zu sparen. Denn wenn ein Versicherungsnehmer die Wohnung verläßt und gleich danach mit einer anderen Person zusam­menzieht, die in der Vergangenheit ebenfalls eine Hausratver­sicherung abgeschlossen hatte, haben die beiden für denselben Hausrat zwei Versicherungen und müssen dementsprechend auch zweimal Prämie bezahlen. Fazit: Die später abgeschlos­sene Versicherung kann gekündigt werden.

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Strategien für den Handel

Infoveranstaltung der IHK Koblenz

Strategien für den Handel werden in einer gemeinsamen Ver­anstaltung der IHK Koblenz und des Instituts für Manage­ment-Training und -Entwicklung am Dienstag, 10.09., 14.00 bis 17.00 Uhr, in der IHK Koblenz vorgestellt.