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Montabaur

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Nr. 33/96

gen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stel­lungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen erörtert, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben.

Der Träger des Vorhabens, die jeweiligen Behörden und die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Beim Ausbleiben eines Beteiligten zu dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

5. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntma­chung, benachrichtigt werden, und

- kann die Zustellung der Entscheidungen über die Einwen­dungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wer­den.

In Vertretung: Dr. Stadtfeld

Möhnenverein »immer knusprig«

Am Samstag, dem 31. August 1996, findet unser diesjähriger Wandertag statt. Wir treffen uns um 10.40 Uhr an der Bushal­testelle in Welschneudorf. Von dort fahren wir über Montabaur nach Koblenz mit dem Postbus.

Dort wird am Rhein entlang zur Maximiliansbrauerei nach Lahnstein gewandert. Die Strecke ist ca. 5,5 km lang. Für alles weitere ist bestens gesorgt. Information und Anmeldung bei Friedei Dorsch (Tel. 439) oder Ingrid Rosbach (Tel. 391). Darüber hinaus mögen sich alle den Fototermin für das Fest­buch anläßlich unseres 44jährigen Bestehens vormerken. Sonntag, 1. September 1996, um 11.00 Uhr, an der Kurfürsten­halle. Zu diesem Anlaß bitte die neuen Blusen anziehen.

Daubach

GELBACHHOHEN

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags...von 19.00 bis 20.00 Uhr

Der Wettergott stand Pate bei den Arbeitstagen an der Dreifaltigkeitskapelle

Am Freitag und Samstag kamen 31 freiwillige Daubacher Bürger mit ihren Arbeitsgeräten zur »Baustelle«. Fachmän­nisch und gekonnt gingen sie ans Werk. Es dauerte gerade einmal 8 Stunden, und die Zimmer- und Dachdeckerarbeiten waren abgeschlossen. Es blieb uns noch Zeit übrig, so daß wir noch weitere Arbeiten durchführen konnten. 22 laufende Me­ter Graben wurden ausgeschachtet, Rohre verlegt und wieder verfüllt, Pfeiler wurden eingeschalt und betoniert. Insgesamt waren es 2 wertvolle Tage beim Bau der Kapelle mit der Einsegnungshalle.

Die fleißigen Helfer im Einsatz

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Erfreulicherweise gingen auch weitere großzügige Spenden ein. Ich möchte allen, die wieder mitgeholfen und gespendet haben, auf das herzlichste danken. Diese Mithilfe ist beson­ders hoch zu bewerten, wenn man bedenkt, daß zwei Tage der Gemeinde für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wur­den, bei der heute für jedermann knapper werdenden Zeit. Bis zum nächsten Arbeitseinsatz verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Voranzeige

Richtfest an der Dreifaltigkeitskapelle und Einsegnungshalle

In der 34. Woche soll das Turmdach aufgeschlagen werden. Aus diesem Grund wollen wir voraussichtlich am Freitag, dem 23. August, das Richtfest feiern. Dazu möchte ich jetzt schon alle Helfer, Spender, Freunde und Gönner recht herzlich ein- laden.

Bitte den Termin vormerken. Im nächsten Wochenblatt wird noch einmal mit genauem Datum und Uhrzeit eingeladen.

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

Ein Schlüsselbund mit einem Winkhaus VS Schlüssel wurde bei mir abgegeben. Der Verlierer kann die Schlüssel bei mir abholen.

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Daubacher Dorfcafe

Hallo, alle Freunde aus nah und fern, wir treffen uns zum Kaffeestündchen in Daubach gern. Die Möhnen sind wieder für Euch da. Am Sonntag, dem 18.08.1996, von 14.00 bis 17.30 Uhr.

WWV Zweigverein Daubach

Den dritten Teil der Wiedtal-Wanderung wandern wir am kommenden Sonntag, dem 18.08.1996.

Aufgrund der Strecke von 16 km werden wir bereits um 10.00 Uhr Ortsmitte Daubach am DRK-Haus mit eigenen Pkw star­ten. Die Wanderstrecke ist verhältnismäßig leicht und hat nur zwei 70- bis 100 m langgezogene An- und Abstiege. Auch in der heißen Jahreszeit wegen der herrlichen Waldwege gut zu wandern.

Wir starten ab Altenkirchen um ca. 11.00 Uhr bis 11.15 Uhr und können nach ca. 4 km zur Mittagsrast einkehren. Ein kleines Restaurant liegt am Weg, Rucksackverpflegung bleibt jedem selbst überlassen, ist aber empfehlenswert.

Das Ziel ist Oberlahr, das wir am Spätnachmittag erreichen werden. Gäste sind wie immer herzlich willkommen und Mit­fahrgelegenheit ist gegeben. Näheres telefonisch bei E. Gae- bler, Daubach, 02602//5641.

Holler

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen vom 2. August 1996

Der Ortsgemeinderat von Holler hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlos­sen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Erhebung von Ausbaubeiträgen

(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Ausbaubeiträge nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.

(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals hergestellten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Er­weiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erho­ben.