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Montabaur

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Nr. 33/96

Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldehen«

Im Rahmen der erneuten Offenlage des Bebauungsplanes »Feldchen«, die vom 15.04.1996 bis 14'.05.1996 (einschl.) durch­geführt wurde, gingen ebenfalls eine Anzahl von Bedenken und Anregungen bei der Ortsgemeinde ein. Nach Kenntnis­nahme durch den Ortsgemeinderat in der Sitzung am 04.07.1996 wurden diese Eingaben im Rahmen der gemeindli­chen Abwägung zurückgewiesen. Des weiteren wurde über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange eingebrachten Bedenken und Anregungen entschie­den.

Die Ratsmitglieder beschlossen, dem Bebauungsplan nebst Begründung, Textfestsetzungen, dem RE-Bauentwurf sowie dem landespflegerischen Planungsbeitrag (für den Ausbau des Grund und Bodens erforderlich) in der Form wie er in der Sitzung am 04.07.1996 Vorgelegen hat, zuzustimmen.

Ferner wurde der Bebauungsplan »Feldchen« als Satzung ge­mäß §§ 10 BauGB, 24 GemO beschlossen.

Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausga­ben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1995 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.

Die erste Auflistung wies erhebliche über- und außerplan­mäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 11 Haushaltsstel­len in Höhe eines Gesamtbetrages von 56.124,69 DM aus. Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich einmal um den Betrag von 6.258,45 DM an Bewirtschaftungskosten für den Kinder­garten. Der Haushaltsansatz konnte nur geschätzt werden, da ein jeglicher Erfahrungswert fehlte. Erstmals waren nämlich Bewirtschaftungskosten für den Kindergarten für ein ganzes Jahr zu finanzieren. An Wartungsentgelten mußten 5.090,45 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Neben dem obligatorischen Betrag für die Wartung der Straßenbeleuch­tung kam es zu zahlreichen weiteren Ausgaben, hervorgerufen durch Vandalismus, Unfälle sowie sonstige Umbaumaßnah­men (Feuerwehr/Gemeindehaus). Diese zusätzlichen Ausga­ben waren in diesem Umfang bei Planaufstellung nicht abseh­bar.

Des weiteren mußten 500,00 DM für einen Zuschuß an die Feuerwehr für die Anschaffung von Uniformabzeichen, 970,00 DM für Zuschüsse zu Jugendfahrten, 23.989,31 DM an An­walts- und Gerichtskosten, 2.498,39 DM an Strombezugsko­sten, 2.394,19 DM an Bewirtschaftungskosten für den Kir­mesplatz sowie 1.110,87 DM an Bewirtschaftungskosten für gemeindeeigene Grundstücke überplanmäßig bereitgestellt werden. Außerdem waren außerplanmäßig 3.495,91 DM an Sachausgaben für die Erstellung eines Dorfwappens/Kauf von Fahnen zu leisten. Für die Nachbestellung von Fahnen stan­den keine Mittel zur Verfügung. Bei der Aufstellung des Haus­haltsplanes 1995 war dieser Umstand nicht bekannt. Der Erlös aus dem Verkauf ist allerdings erst in 1996 vereinnahmt worden. Des weiteren mußten 6.000,00 DM für den Bau eines Umkleidegebäudes außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Abrechnung der Kosten für das Sportlerheim wurde bereits nach der Fertigstellung Anfang 1995 vorgenom­men. Der mit der Bauleitung beauftragte Architekt stellte nunmehr fest, daß ihm 6.000,00 DM zu wenig überwiesen wurden. Da die Kosten der Maßnahme absprachegemäß von der Ortsgemeinde Neuhäusel vorgelegt werden sollten, hat diese den Gesamtbetrag überwiesen. Die Ortsgemeinde Eitel­born hat 50 % der Ausgaben an die Ortsgemeinde Neuhäusel erstattet. Für den Erwerb von Grundstücken (Ankauf einer Teilfläche des Grundstückes Flur 5, Parzelle 82/4) standen keine Haushaltsmittel bereit. Hier mußte ein Betrag von 3.817,12 DM außerplanmäßig gezahlt werden. Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen.

Die zweite Auflistung enthielt die vom Umfang her unerhebli­chen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1995, die sich bei 8 Haushaltsstellen auf insge­samt 1.834,47 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausga­ben und genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1995.

Die Ratsmitglieder stimmten des weiteren zwei im Haushalts­jahr 1996 eingetretenen Haushaltsüberschreitungen zu (1.488,00 DM für den Ankauf eines Freischneiders für den Bauhof, ca. 3.000,00 DM für Vermessungskosten für die Um­gemarkungen im Zusammenhang mit der Realisierung des geplanten Kreiselverkehrs im Bebauungsgebiet »Feldchen«).

Antrag auf Parkzeitbeschränkung auf dem Kirmesplatz (REWE-Parkplatz)

Die auf diesem Parkplatz bestehende Situation stellt sich zur Zeit so dar, daß viele Dauerparker aufgrund der Bildung von Fahrgemeinschaften einen großen Teil des Parkplatzes beset­zen. Im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung beider ortsansässigen Märkte in Neuhäusel konnte sich der Ortsge­meinderat der Bitte auf Parkzeitbeschränkung nicht ver­schließen. Die in diesem Bereich für die Volksbank reservier­ten Plätze werden durch Ausstellung von Parkausweisen von dieser Regelung ausgenommen.

Reinigungskraft gesucht

Für die Reinigung des Sportlerheims im Augst-Stadion wird eine geeignete Kraft gesucht. Der Reinigungsumfang beträgt in den Monaten April bis November jeden Jahres wöchentlich ca. 5 bis 6 Stunden und ist in Absprache mit dem Stadionwart durchzuführen. Interessierte Kräfte melden sich bitte während der Dienststunden (Montag und Donnerstag in der Zeit von 18.00 bis 19.30 Uhr) bei der Ortsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 52, 56335 Neuhäusel.

Roggenbach, Vorsitzender des Hallen- und Stadionausschusses der Ortsgemeinden Eitelborn und Neuhäusel

SG Eitelborn/Neuhäusel

Meisterschaftsbegiim Saison 1996/97

Am Sonntag, dem 18.08., startet unsere 1. Mannschaft mit einem Auswärtsspiel in Weitersburg in die neue Saison. Wir hoffen, trotz Kirmes in Eitelborn, auf die gewohnte Unterstüt­zung unserer Fans. Anstoß ist um 14.30 Uhr.

Bereits um 11.00 Uhr spielt die neu gegründete 2. Mannschaft SG Eitelb./Neuh./Hillscheid gegen den SV Pfaffendorf II im Augst-Stadion.

SC Eitelbom

Nachträglich möchten wir Ihnen noch das Ergebnis des Raif­feisenturniers bekanntgeben. Sieger wurde der SV Hillscheid, der im Endspiel die Mannschaft aus Arzbach mit 2:1 Toren schlug. Im Spiel um den 3. Platz gewann die SG Eitelborn/Neu­häusel 5:3 gegen die Germania Kadenbach.

Simmern

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.*.... von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

TC 1982 Simmern e.V.

Für alle unsere »daheimgebliebenen« Mitglieder veranstalten wir am Sonntag, dem 18. August, ab 10.00 Uhr, auf unserer Tennisanlage ein Ferienturnier. Die Teilnehmer müssen ihre Mittagsmahlzeit mitbringen. Grillgut kann auf dem Holzgrill zubereitet werden.

SC Simmern 1946 e.V.

Seniorenmannschaft

Am Sonntag, 18.08.1996, startet unsere Mannschaft in die neue Saison 1996/97. Beim 1. Heimspiel in der C-Klasse Ko­blenz empfängt sie den Mitaufsteiger der Spfr. Moselland, Spielbeginn ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Simmern. Unterstützen Sie unsere Elf und lassen Sie sich bei Kaffee und Kuchen von unseren Spielerfrauen verwöhnen.

»Alte Herren«

Wir möchten Sie jetzt schon auf unser alljährliches »Krebbel- chens Fest« hinweisen. Die Veranstaltung findet am Samstag, 31.08.1996, ab 18.00 Uhr, und am Sonntag, 01.09.1996, ab 10.00 Uhr, auf unserem Dorfplatz statt.