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Montabaur

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Nr. 32/96

Montag, 12.08., 09.00 Uhr Kirmesamt als Amt für die Verstor­benen und Gefallenen der Gemeinde Horbach Dienstag, 13.08., kein Gottesdienst

Katholisches Pfarramt St. Margaretha, Hoher

Sonntag, 11.08., 19. Sonntag im Jahreskreis, 09.00 Uhr Amt f. verm. Ewald Roth und tt Angeh., Amt f. Georg Bau­mann und tt Angeh., Amt f. t der Farn. Weis - Kratz und Manfred Jung. Die Kollekte ist für die Renovierung von Kirche und Orgel bestimmt.

Sonntag, 18.08., 10.30 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde, Amt für Jutta Stange und t Vater - mit Gepa-Verkauf

Untershausen

Mittwoch, 14.08., 18.30 Uhr Amt f. Eheleute Nikolaus und Anna Kaiser und tt Angeh., Amt f. Werner Gilles und Rosa Jansen, best. v. d. Nachbarschaft, Amt f. Agatha Becher und tt Angeh., - mit Kräuterweihe

Katholisches Pfarramt St. Wendelin, Stahlhofen

Sonntag, 11.08., 10.30 Uhr Amt f. Eheleute Gottfried und Emilie Stahlhofen, Amt f. Eheleute Jakob und Maria Mies,

I Jahramt f. Luzie Wolf, Amt f. Eheleute Josef und Susanne Schäfer

Donnerstag, 15.08., Mariä Aufnahme in den Himmel,

18.30 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde - mit Kräuterweih«) Samstag, 17.08., 17.15 Uhr Beichte

17.45 Uhr Amt f. Leb. u. tt der Farn. Klug und Merz, Amt f. » Christian und Margarethe Dietrich, Amt f. Ludwig Merzig, | Amt f. Ingeborg Feilen, Amt f. Jakob und Margaretha Ferdi- fi nand

ij Katholische Kirchengemeinde

| St. Laurentius, Nentershausen

I Nentershausen

I Samstag, 10.08., 18.30 Uhr, Patronatsfest, Vorabendmesse zu Ehren d. hl. Laurentius. Der Gottesdienst wird vom Kirchen- 1 chor und einem Bläserensemble der Kreismusikschule Lim- | bürg mitgestaltet.

:| Sonntag, 11.08., Kirchweihfest, 10.00 Uhr (geänderte Zeit), Hochamt, Amt für die Lebenden und Verstorbenen der Ge- I meinde, bestellt von der Kirmesgesellschaft j Montag, 12.08., 08.00 Uhr Dankamt zur Kirchweih

Nombom

Sonntag, 11.08., 10.30 Uhr Hochamt

14.00 Uhr Taufgottesdienst: Julia Becker, Holler

Heilberscheid

Sonntag, 11.08., 09.00 Hochamt

Das Pfarrbüro ist vom 19. bis 30.08.1996 geschlossen.

Katholisches Pfarramt St. Katharina, Niedererbach

Gottesdienstordnung Niedererbach Samstag, 10.08., 18.00 Uhr Vorabendmesse, Amt f. Eheleute Nikolaus und Hertha Normann und Söhne Horst und Norbert, Amt f. Michaela Henkes, Kollekte für die Gemeinde Sonntag, 11.08., 16.00 Uhr Tauffeier Cameron Brunke Mittwoch, 14.08., Vorabendmesse zu Maria Himmel­fahrt, 19.00 Uhr Dankamt in besonderem Anliegen für Ger­hard und Marita Becker, Amt f. Gottfried Egenolf und verst. Angehörige

Samstag, 17.08., 18.00 Uhr Vorabendmesse, Jahramt f. Ger­hard Becker, Amt f. Willi Enk und verst. Angeh., Kollekte für die Gemeinde

Gottesdienstordnung Görgeshausen Samstag, 10.08., 18.00 Uhr Vorabendmesse, Amt anl. der Silberhochzeit Alwin und Helga Stahlhofen u. verst. Eltern, Amt f. Rolf u. Agathe Stein, Eltern und Geschwister, Amt f. Angelika Merz u. verst. Angeh., Amt f. Peter Meuer, Kollekte für die Gemeinde

Dienstag, 13.08., 19.00 Uhr Amt f. Alois Brühl und verst. Angehörige .

Mittwoch, 14.08., Vorabendmesse zu Maria Himmel­fahrt, 19.00 Uhr Amt nach Meinung

Sonntag, 18.08., 09.00 Uhr Hochamt, Amt f. Hedwig und Josef Brühl, Kollekte für die Gemeinde

Evangelisches Pfarramt Holzappel

Sonntag, 11.08., 10.00 Uhr Gottesdienst zum Dorffest in Holzappel (W. Herrmann)

Katholische Filialgemeinde St. Josef, Kadenbach

Sonntag, 11.08., 09.00 Uhr Eucharistiefeier (Prof. Paul Eisen­kopf), (f. t Peter Josef Philippi)

Wissenswertes

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Zinsspritze für den Wohnungsbau

Mancher Käufer oder Bauherr in spe schiebt sein Projekt schon lange vor sich her. Jetzt sollte er starten, denn alle Ampeln stehen auf Grün. Die Baugeldzinsen liegen günstig. Dazu räumt die Landes-Bausparkasse einen um 0,5 Prozent ermäßigten Zinssatz für einen Baukredit bis 100.000 Mark ein. Mit diesem Sonderprogramm will die LBS nach den Worten ihres Chefs, Werner Arnolds, einen zusätzlichen Impuls für den Wohnungsbau geben.

Die ab Beginn des Jahres gültige Eigenheim- und Kinderzula­ge (Bauantrag bzw. Kaufvertrag nach dem 31.12.1995) kommt vor allem Leuten mit mittleren Einkommen zugute. Eine Fa­milie mit zwei Kindern erhält für einen Neubau acht Jahre lang bis zu 8.900 Mark vom Finanzamt (Gesamtbetrag der Einkünfte für Ledige/Verheiratete höchstens 120.000/240.000 Mark; Durchschnittseinkommen im Erst- bzw. Vorjahr). Die­ses Geld läßt sich, wie das neue Modell mit dem ermäßigten Zinssatz der LBS-Initiative Wohneigentum zeigt, in die Finan­zierung einbauen. Das schont den Geldbeutel des Bauherrn und beschert ihm ca. 4.000 Mark weniger an Zinskosten.

Wie funktioniert die LBS-Förderfinanzierung? Der Häusle- bauer erhält einen Baukredit von 100.000 Mark. Statt 7,5 Prozent Zinsen zahlt er nur 7. Die Tilgung erfolgt über einen Bausparvertrag in gleicher Höhe, der acht Jahre lang mit der Eigenheimzulage angespart wird. Mit der zugeteilten Bau­sparsumme wird der Vorfinanzierungskredit abgelöst.

Das Bauspardarlehen läuft weitere ca. 11 Jahre. Die Monats­leistung bleibt in etwa während der gesamten Laufzeit gleich, und ein Zinsrisiko wird ausgeschaltet. Außerdem kann der Bauherr im Rahmen der speziellen Einkommensgrenzen sein Spartempo mit Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmer­sparzulagen beschleunigen. Das Beispiel zeigt, wie eine solche Finanzierung aussehen könnte:

Beispiel für eine LBS-Förderfinanzierung:

Ein Ehepaar mit zwei Kindern baut für 390.000 Mark ein Reihenhaus mit einer Wärmepumpe; damit werden beim Heizwärmebedarf die Grenzwerte der Wärmeschutzverord­nung um 25 Prozent unterschritten. Eigenmittel von 110.000 Mark sind vorhanden.

Die Eigenheimzulage beträgt jährlich:

5.000 Mark Grundbetrag, Ökozulage (1) 500 Mark, Ökozulage (2) 400 Mark, Kinderzulage insgesamt 3.000 Mark, zusammen 8.900 Mark mal acht ergibt eine Gesamtforderung von 71.200 Mark.

Zu finanzieren sind 280.000 Mark.

Kredite

Betrag (DM)

Monatsleistung

(DM)

S-Baukredit der Sparkasse 7,5 %

Zins plus 1 % Tilgung

100.000,-

709,-

zinsverbilligter LBS-Kredit zu 7 %

100.000,-

584,-

LBS-Kredit zu 7,5 %

80.000,-

500,-

Gesamt:

280.000-

1.793,-

Unter bestimmten Voraussetzungen vermindert sich die mo­natliche Belastung durch Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln im 2. Förderungsweg bis zu 594,- Mark.