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Montabaur

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Nr. 32/96

auf weniger Regelungen und überläßt vieles der satzungs­rechtlichen Ausgestaltung durch die kommunalen Gebietskör­perschaften.

Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Satzung, die in einer der nächsten Ausgaben öffentlich bekanntgemacht wird, er­faßt detaillierte Regelungen, die'bisher im Gesetz normiert waren und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung.

Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1995 eingetretene Haushaltsüberschreitungen vor. Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerhebli­chen überplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushalts­jahr 1995, die sich bei 6 Haushaltspositionen auf insgesamt 1.281,15 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

Die zweite Auflistung wies erhebliche überplanmäßige Haus­haltsausgaben bei insgesamt 10 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 212.768,60 DM 1 aus. Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich einmal um den Betrag von 147.083,43 DM für die Tilgung von Krediten an den Kredit­markt. Die Ortsgemeinde hatte zum 15.10.1995 eine Sonder­tilgung vorgenommen. Aufgrund der insgesamt positiven Ent­wicklung der Haushaltswirtschaft 1995 konnte diese Darle­hensablösung erfolgen. Für die Straßenoberflächenentwässe­rung für das Trennsystem mußten 29.840,13 DM überplan­mäßig zur Verfügung gestellt werden. Mit Beschluß vom 28.06.1993 hatte der Ortsgemeinderat eine Beteiligung in Höhe von 50 % an den Mehrkosten für die Entwässerung der Grundstücke im Trennsystem (Auf der Höh und Krämerstück) beschlossen. Bei Planaufstellung 1995 konnte man nur von einem geschätzten Betrag ausgehen. Die endgültige Beteili­gung der Ortsgemeinde errechnete sich nach den tatsächlichen Ausgaben für Regenwasserkanal und Regenwasserhausan­schlüsse. Des weiteren mußten 8.651,50 DM an Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit, 1.016,49 DM für Aufwendungen bei besonderen Anlässen, 586,74 DM für Geschäftsausgaben, 536,24 DM an Aufwendungen für den Winterdienst, 524,40 DM an Bewirtschaftungskosten, 1.710,07 DM für die Haltung von Fahrzeugen und Maschinen, 11.444,60 DM an Unterneh­mereinsatz im Forstbetrieb sowie 11.375,00 DM für die Errich­tung einer Gedenktafel zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen beim Holzverkauf sowie durch Einsparungen bei dem Umbau der ehemaligen Schule.

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben und ge­nehmigte einstimmig die erheblichen überplanmäßigen Haus­haltsausgaben für das Jahr 1995.

Verlegung eines Weges bei den Tennisplätzen

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Antrag der Wählergruppe Karbach auf Verlegung des Weges zwischen Parkplatz Tennis­plätze und Altem Sportplatz bei gleichzeitiger verschließbarer Sperrung des bisherigen Wegestückes einstimmig bei 1 Ent­haltung zu.

Reduzierung der Liegezeiten auf dem Friedhof

Ratsmitglied Karbach erläuterte den Antrag der Wählergrup­pe Karbach auf Reduzierung der Liegezeiten auf dem Friedhof. Er führte aus, daß die Friedhofserweiterung eingespart wer­den könne, indem man die Liegezeiten reduziere und die Umenmauer nach oben hin erweitere. Auf diese Weise würden Gräber frei, die dann wieder neu belegt werden könnten. Des weiteren könnten Kindergräber eingeebnet werden. Es blieben lediglich zwei Kindergräber übrig.

Der Ortsgemeinderat lehnte mehrheitlich eine Reduzierung der Liegezeiten auf dem Friedhof ab.

Aufstellung einer lhvestitionsliste

Einstimmig bei 2 Enthaltungen beschlossen die Ratsmitglie­der, in den kommenden Jahren für folgende Maßnahmen Mit­tel bereitzustellen:

- Büroeinrichtung

- Zuweisungen an Vereine

- Ausbau des Dorfplatzes

- Ortsdurchgrünung

- Sanierung Gemeindewohnhaus

- Bauausgaben Schutzhütte

- Wanderwegeausbau

- Um- und Ausbau von Gemeindestraßen

- Erschließung »Am Krämer«/»Auf der Höh«

- Erschließung »In der Au« (Umlegung)

- Straßenbeleuchtungserweiterung

- Friedhofserweiterung

- Anschaffung von Geräten (Salzstreuer für Holder)

- Wirtschaftswegebau

- Obstbaumanpflanzungen

- Schaukasten/Dorfstraßenplan (Plakatwand)

- Bau einer Wartehalle

- Grunderwerb

- Ausbau Westerwaldstraße/Freiherr-vom-Stein-Straße

- Straßenoberflächenentwässerungsanteil Westerwald­straße/Römerstraße

- Erschließung Neubaugebiet (Planungskosten)

- Spielfläche für Jugendliche (Planungskosten)

Beteiligung der Ortsgemeinde an der Klage der Ortsgemein­de Niederelbert gegen die Erhöhung der Kreisumlage

Die Ortsgemeinde Niederelbert will gegen die Kreisumlage klagen. Sie fragte bei den übrigen Ortsgemeinden an, ob diese sich der Klage anschließen.

Einstimmig bei 1 Enthaltung faßte der Ortsgemeinderat fol­genden Beschluß:

Die Ortsgemeinde Kadenbach ist bereit, eine entsprechende Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Niederelbert abzu­schließen, wenn sich mindestens 10 Ortsgemeinden an einem Prozeß beteiligen bzw. die Kosten max. 3.700 DM betragen. Außerdem wird eine Besprechung der Bürgermeister/Stadt­bürgermeister der interessierten Gemeinden für wünschens­wert gehalten.

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Die derzeitige Gebührensatzung stammt vom 07.02.1992. Da sich die Kosten seit dieser Zeit erhöht haben, war eine Anpas­sung der Gebühren notwendig. Der Ortsgemeinderat beschloß daher die Änderung der Friedhofsgebührensatzung. Die Sat­zung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.

Gebäudeeinmessung in der Gemeinde Kadenbach

In der Gemeinde Kadenbach werden in den nächsten Wochen die bisher in den amtlichen Flurkarten noch nicht oder unvoll­ständig nachgewiesenen Gebäude gemäß § 2 des Landesgeset­zes über den Grenznachweis bei Neubauten und die Gebäude­einmessung vom 12.05.1953 - GVB1. S. 60 - eingemessen. Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden im Auftrag des Kata­steramtes Montabaur durch den öffentlich bestellten Vermes­sungsingenieur Dipl.-Ing. H.-P. Weyand, Bendorf, ausgeführt. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten ihrer Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsar­beiten zu gestatten, und daß die Einmessung aller nach dem 01.07.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebüh­renpflichtig ist. Entsprechende Kostenentscheidungen werden zu gegebener Zeit durch das Katasteramt Montabaur ver­schickt.

Montabaur, 05.08.1996 Katasteramt Montabaur

Neuhäusel

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442

Verkehrsverein Neuhäusel e.V.

Zu unserem Stammtisch am Dienstag, dem 13.08.1996, laden wir ab 19.30 Uhr alle recht herzlich ein. Treffpunkt ist die Gaststätte H. Fries, Inh. G. Schippel.

Ausflug des WN

Am Samstag, dem 14.09.1996, findet der alljährliche Ausflug des WN statt. Dieses Jahr besuchen wir die schöne und sehenswerte Stadt Heidelberg.

Fahrkosten einschl. Stadtführung betragen 40,00 DM. Es sind noch Plätze frei. Wir freuen uns über weitere Teilnehmer. Jeder kann mitfahren.

Auskunft'und Anmeldung, Tel. Nr. 2678 und 8226.