Montabaur
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Nr. 32/96
auf weniger Regelungen und überläßt vieles der satzungsrechtlichen Ausgestaltung durch die kommunalen Gebietskörperschaften.
Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Satzung, die in einer der nächsten Ausgaben öffentlich bekanntgemacht wird, erfaßt detaillierte Regelungen, die'bisher im Gesetz normiert waren und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung.
Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1995 eingetretene Haushaltsüberschreitungen vor. Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1995, die sich bei 6 Haushaltspositionen auf insgesamt 1.281,15 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
Die zweite Auflistung wies erhebliche überplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 10 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 212.768,60 DM 1 aus. Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich einmal um den Betrag von 147.083,43 DM für die Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt. Die Ortsgemeinde hatte zum 15.10.1995 eine Sondertilgung vorgenommen. Aufgrund der insgesamt positiven Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1995 konnte diese Darlehensablösung erfolgen. Für die Straßenoberflächenentwässerung für das Trennsystem mußten 29.840,13 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Mit Beschluß vom 28.06.1993 hatte der Ortsgemeinderat eine Beteiligung in Höhe von 50 % an den Mehrkosten für die Entwässerung der Grundstücke im Trennsystem (Auf der Höh und Krämerstück) beschlossen. Bei Planaufstellung 1995 konnte man nur von einem geschätzten Betrag ausgehen. Die endgültige Beteiligung der Ortsgemeinde errechnete sich nach den tatsächlichen Ausgaben für Regenwasserkanal und Regenwasserhausanschlüsse. Des weiteren mußten 8.651,50 DM an Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit, 1.016,49 DM für Aufwendungen bei besonderen Anlässen, 586,74 DM für Geschäftsausgaben, 536,24 DM an Aufwendungen für den Winterdienst, 524,40 DM an Bewirtschaftungskosten, 1.710,07 DM für die Haltung von Fahrzeugen und Maschinen, 11.444,60 DM an Unternehmereinsatz im Forstbetrieb sowie 11.375,00 DM für die Errichtung einer Gedenktafel zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen beim Holzverkauf sowie durch Einsparungen bei dem Umbau der ehemaligen Schule.
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmigte einstimmig die erheblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1995.
Verlegung eines Weges bei den Tennisplätzen
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Antrag der Wählergruppe Karbach auf Verlegung des Weges zwischen Parkplatz Tennisplätze und Altem Sportplatz bei gleichzeitiger verschließbarer Sperrung des bisherigen Wegestückes einstimmig bei 1 Enthaltung zu.
Reduzierung der Liegezeiten auf dem Friedhof
Ratsmitglied Karbach erläuterte den Antrag der Wählergruppe Karbach auf Reduzierung der Liegezeiten auf dem Friedhof. Er führte aus, daß die Friedhofserweiterung eingespart werden könne, indem man die Liegezeiten reduziere und die Umenmauer nach oben hin erweitere. Auf diese Weise würden Gräber frei, die dann wieder neu belegt werden könnten. Des weiteren könnten Kindergräber eingeebnet werden. Es blieben lediglich zwei Kindergräber übrig.
Der Ortsgemeinderat lehnte mehrheitlich eine Reduzierung der Liegezeiten auf dem Friedhof ab.
Aufstellung einer lhvestitionsliste
Einstimmig bei 2 Enthaltungen beschlossen die Ratsmitglieder, in den kommenden Jahren für folgende Maßnahmen Mittel bereitzustellen:
- Büroeinrichtung
- Zuweisungen an Vereine
- Ausbau des Dorfplatzes
- Ortsdurchgrünung
- Sanierung Gemeindewohnhaus
- Bauausgaben Schutzhütte
- Wanderwegeausbau
- Um- und Ausbau von Gemeindestraßen
- Erschließung »Am Krämer«/»Auf der Höh«
- Erschließung »In der Au« (Umlegung)
- Straßenbeleuchtungserweiterung
- Friedhofserweiterung
- Anschaffung von Geräten (Salzstreuer für Holder)
- Wirtschaftswegebau
- Obstbaumanpflanzungen
- Schaukasten/Dorfstraßenplan (Plakatwand)
- Bau einer Wartehalle
- Grunderwerb
- Ausbau Westerwaldstraße/Freiherr-vom-Stein-Straße
- Straßenoberflächenentwässerungsanteil Westerwaldstraße/Römerstraße
- Erschließung Neubaugebiet (Planungskosten)
- Spielfläche für Jugendliche (Planungskosten)
Beteiligung der Ortsgemeinde an der Klage der Ortsgemeinde Niederelbert gegen die Erhöhung der Kreisumlage
Die Ortsgemeinde Niederelbert will gegen die Kreisumlage klagen. Sie fragte bei den übrigen Ortsgemeinden an, ob diese sich der Klage anschließen.
Einstimmig bei 1 Enthaltung faßte der Ortsgemeinderat folgenden Beschluß:
Die Ortsgemeinde Kadenbach ist bereit, eine entsprechende Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Niederelbert abzuschließen, wenn sich mindestens 10 Ortsgemeinden an einem Prozeß beteiligen bzw. die Kosten max. 3.700 DM betragen. Außerdem wird eine Besprechung der Bürgermeister/Stadtbürgermeister der interessierten Gemeinden für wünschenswert gehalten.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Die derzeitige Gebührensatzung stammt vom 07.02.1992. Da sich die Kosten seit dieser Zeit erhöht haben, war eine Anpassung der Gebühren notwendig. Der Ortsgemeinderat beschloß daher die Änderung der Friedhofsgebührensatzung. Die Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Gebäudeeinmessung in der Gemeinde Kadenbach
In der Gemeinde Kadenbach werden in den nächsten Wochen die bisher in den amtlichen Flurkarten noch nicht oder unvollständig nachgewiesenen Gebäude gemäß § 2 des Landesgesetzes über den Grenznachweis bei Neubauten und die Gebäudeeinmessung vom 12.05.1953 - GVB1. S. 60 - eingemessen. Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden im Auftrag des Katasteramtes Montabaur durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. H.-P. Weyand, Bendorf, ausgeführt. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten ihrer Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsarbeiten zu gestatten, und daß die Einmessung aller nach dem 01.07.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebührenpflichtig ist. Entsprechende Kostenentscheidungen werden zu gegebener Zeit durch das Katasteramt Montabaur verschickt.
Montabaur, 05.08.1996 • Katasteramt Montabaur
Neuhäusel
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442
Verkehrsverein Neuhäusel e.V.
Zu unserem Stammtisch am Dienstag, dem 13.08.1996, laden wir ab 19.30 Uhr alle recht herzlich ein. Treffpunkt ist die Gaststätte H. Fries, Inh. G. Schippel.
Ausflug des WN
Am Samstag, dem 14.09.1996, findet der alljährliche Ausflug des WN statt. Dieses Jahr besuchen wir die schöne und sehenswerte Stadt Heidelberg.
Fahrkosten einschl. Stadtführung betragen 40,00 DM. Es sind noch Plätze frei. Wir freuen uns über weitere Teilnehmer. Jeder kann mitfahren.
Auskunft'und Anmeldung, Tel. Nr. 2678 und 8226.

