Montabaur
Nr. 32/96
. 0 .
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeindewerke Montabaur
Beschränkung des Wasserverbrauchs
Wir haben in den letzten Wochen wiederholt darauf hingewiesen, daß auch in unserem Versorgungsbereich wegen der geringen Niederschläge für die in der Wasserforderung bedeutsamen Winterzeit ein sparsamer Umgang mit dem Wasser erforderlich ist. Nur so kann gewährleistet werden, daß in den noch kommenden zwei kritischen Monaten die für uns alle als selbstverständlich empfundene ausreichende Wasserversorgung sichergestellt ist.
Auch einige Regentage verbessern die Wassergewinnung nicht nachhaltig, da ein Großteil der Niederschläge verdunstet oder von der Vegetation aufgenommen wird. Sie erreichen nicht die wasserführenden Schichten. Insofern können auch größere Niederschläge in den Sommermonaten den Niederschlagsverlust im Herbst und Winter nur unzureichend kompensieren.
Wir weisen nochmals daraufhin, daß es weiterhin bis auf Widerruf verboten ist, aus dem öffentlichen Netz Trinkwasser
- zum Beregnen, Berieseln und Bewässern von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten
- zum Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen und Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen
- zum Befüllen von privaten Schwimm- und Planschbecken
—• zum privaten Waschen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen
zu entnehmen.
Wir sind von mehreren Bürgerinnen und Bürgern darauf hingewiesen worden, daß trotzdem in Einzelfällen gegen die Anordnungen der Beschränkungen in der Trinkwasserversorgung, die aufgrund der §§ 4 Abs. 2 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung und § 5 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser erlassen wurden, verstoßen wird. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i. V. m. § 11 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 DM geahndet werden kann. Verbandsgemeindewerke Montabaur
Herrmann, kaufm. Werkleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Wassergeld und laufende Abwasserentgelte für das DI. Quartal 1996 sind fällig
Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am
15.08.1996
Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird somit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der FWG
Richard Bertram, Alte Wiese 7,56337 Simmern,
in den Verbandsgemeinderat einberufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekanntgemacht.
56410 Montabaur, 05.08.1996 (S.)
Heinz Reusch, erster Beigeordneter als stellvertr. Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung Gemeinsame Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuß und der Bewertungskommission Blumenschmuck an Häuserfassaden der Stadt Montabaur
Die nächste gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschüß und der Bewertungskommission Blumenschmuck an Häuserfassaden der Stadt Montabaur'findet am
Dienstag, dem 13. August 1996
im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung A Nichtöffentlicher Teil Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß Beginn: 17.00 Uhr B. Öffentlicher Teil
I. Bewertungskommission Blumenschmuck an Häuserfassaden
Vor Beginn der öffentlichen Ausschußsitzung erfolgt um 17.30 Uhr die Ehrung der diesjährigen Preisträger im Wettbewerb »Blumenschmuck an Häuserfassaden«.
H. Haupt- und Finanzausschuß
Beginn: im Anschluß an die Siegerehrung (ca. 17.45 Uhr)
I. Zuschußanträge
a) Zuschuß der Stadt Montabaur an die Tischtennisabteilung des SV »Olympia« 1919 Eschelbach e.V. zur Anschaffung neuer Tischtennistische
b) weitere (vorsorglich)
2. Auftragsvergaben
a) Ankauf eines Trinkbecherautomaten für den Sauerbrunnen
b) Fertigstellung des Baugebietes »Wassergraben III« in Montabaur
c) weitere (vorsorglich)
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 05.08.1996
Dr. Hütte, erster Stadtbeigeordneter
die Abschläge für Wassergeld und lfd. Abwasserentgelte für das HI. Quartal 1996 fällig sind.
Wir bitten höflich, die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugsverfahren entscheiden konnten, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei Bankabbuchern wird die 3. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.
56410 Montabaur, 09.08.1996 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Herrmann, kaufm. Werkleiter
Berufung eines Nachfolgers in den Verbandsgemeinderat
Horst Piwowarsky, Eifelstraße 22, 56410 Montabaur, hat sein Mandat als Ratsmitglied niedergelegt.
Die nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen des Wahlvorschlages der FWG, Maria Philip- pi, Montabaur, Claudia Bellessem, Heiligeilroth, Heinrich Dombo, Kadenbach und Günter Höhn, Montabaur, haben das Amt des Ratsmitgliedes nicht angenommen.
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuß und der Bewertungskommission Blumenschmuck an Häuserfassaden der Stadt Montabaur am 13.08.1996 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU:
Montag, 12.08.1996,18.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157
SPD:
Montag, 12.OB.1996, 18.30 Uhr, im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 214, Tel. 02602/126.121
FWG:
Montag, 12.08.1996, 19.00 Uhr, im Sozialraum des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Tel. 02602/126.188
BfM:
Montag, 12.08.1996, 20.00 Uhr, bei Reinhard Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf
B 90/Grüne:
Montag, 12.08.1996,18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur

