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Montabaur

Nr. 32/96

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Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeindewerke Montabaur

Beschränkung des Wasserverbrauchs

Wir haben in den letzten Wochen wiederholt darauf hin­gewiesen, daß auch in unserem Versorgungsbereich wegen der geringen Niederschläge für die in der Wasserforderung bedeutsamen Winterzeit ein sparsamer Umgang mit dem Wasser erforderlich ist. Nur so kann gewährleistet wer­den, daß in den noch kommenden zwei kritischen Monaten die für uns alle als selbstverständlich empfundene ausrei­chende Wasserversorgung sichergestellt ist.

Auch einige Regentage verbessern die Wassergewinnung nicht nachhaltig, da ein Großteil der Niederschläge ver­dunstet oder von der Vegetation aufgenommen wird. Sie erreichen nicht die wasserführenden Schichten. Insofern können auch größere Niederschläge in den Sommermona­ten den Niederschlagsverlust im Herbst und Winter nur unzureichend kompensieren.

Wir weisen nochmals daraufhin, daß es weiterhin bis auf Widerruf verboten ist, aus dem öffentlichen Netz Trink­wasser

- zum Beregnen, Berieseln und Bewässern von landwirt­schaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutz­ten Flächen, Gärten und Kleingärten

- zum Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen und Parkanlagen, Spiel- und Sportplät­zen

- zum Befüllen von privaten Schwimm- und Plansch­becken

zum privaten Waschen von Fahrzeugen und Kraftfahr­zeugen

zu entnehmen.

Wir sind von mehreren Bürgerinnen und Bürgern darauf hingewiesen worden, daß trotzdem in Einzelfällen gegen die Anordnungen der Beschränkungen in der Trinkwas­serversorgung, die aufgrund der §§ 4 Abs. 2 der Allgemei­nen Wasserversorgungssatzung und § 5 Abs. 1 der Verord­nung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser erlassen wurden, verstoßen wird. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i. V. m. § 11 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung mit einer Geld­buße bis zu 10.000,00 DM geahndet werden kann. Verbandsgemeindewerke Montabaur

Herrmann, kaufm. Werkleiter

Öffentliche Bekanntmachung

Wassergeld und laufende Abwasserentgelte für das DI. Quartal 1996 sind fällig

Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am

15.08.1996

Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird somit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der FWG

Richard Bertram, Alte Wiese 7,56337 Simmern,

in den Verbandsgemeinderat einberufen. Die Voraussetzun­gen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekanntgemacht.

56410 Montabaur, 05.08.1996 (S.)

Heinz Reusch, erster Beigeordneter als stellvertr. Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung Gemeinsame Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuß und der Bewertungskommission Blumenschmuck an Häuserfassaden der Stadt Montabaur

Die nächste gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzaus­schusses zusammen mit dem Bauausschüß und der Bewer­tungskommission Blumenschmuck an Häuserfassaden der Stadt Montabaur'findet am

Dienstag, dem 13. August 1996

im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung A Nichtöffentlicher Teil Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß Beginn: 17.00 Uhr B. Öffentlicher Teil

I. Bewertungskommission Blumenschmuck an Häuser­fassaden

Vor Beginn der öffentlichen Ausschußsitzung erfolgt um 17.30 Uhr die Ehrung der diesjährigen Preisträger im Wettbewerb »Blumenschmuck an Häuserfassaden«.

H. Haupt- und Finanzausschuß

Beginn: im Anschluß an die Siegerehrung (ca. 17.45 Uhr)

I. Zuschußanträge

a) Zuschuß der Stadt Montabaur an die Tischtennisabtei­lung des SV »Olympia« 1919 Eschelbach e.V. zur An­schaffung neuer Tischtennistische

b) weitere (vorsorglich)

2. Auftragsvergaben

a) Ankauf eines Trinkbecherautomaten für den Sauer­brunnen

b) Fertigstellung des Baugebietes »Wassergraben III« in Montabaur

c) weitere (vorsorglich)

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 05.08.1996

Dr. Hütte, erster Stadtbeigeordneter

die Abschläge für Wassergeld und lfd. Abwasserentgelte für das HI. Quartal 1996 fällig sind.

Wir bitten höflich, die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugsverfahren entscheiden konnten, die fälligen Ab­schläge zu überweisen.

Bei Bankabbuchern wird die 3. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.

56410 Montabaur, 09.08.1996 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Herrmann, kaufm. Werkleiter

Berufung eines Nachfolgers in den Verbandsgemeinderat

Horst Piwowarsky, Eifelstraße 22, 56410 Montabaur, hat sein Mandat als Ratsmitglied niedergelegt.

Die nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen des Wahlvorschlages der FWG, Maria Philip- pi, Montabaur, Claudia Bellessem, Heiligeilroth, Heinrich Dombo, Kadenbach und Günter Höhn, Montabaur, haben das Amt des Ratsmitgliedes nicht angenommen.

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuß und der Bewertungskommission Blumenschmuck an Häuserfassaden der Stadt Montabaur am 13.08.1996 finden folgende Frak­tionssitzungen statt:

CDU:

Montag, 12.08.1996,18.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157

SPD:

Montag, 12.OB.1996, 18.30 Uhr, im Bespre­chungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 214, Tel. 02602/126.121

FWG:

Montag, 12.08.1996, 19.00 Uhr, im Sozialraum des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Tel. 02602/126.188

BfM:

Montag, 12.08.1996, 20.00 Uhr, bei Reinhard Lorenz, Baumbacher Straße 70, 56410 Monta­baur-Elgendorf

B 90/Grüne:

Montag, 12.08.1996,18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur