Montabaur
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Nr. 31/96
“BUCHFINKENLAND”
Seniorenausflug zum gotischen Wallfahrtsort Kiedrich
Senioren der Gelbachhöhen und des Buchfinkenlandes besuchen die Weinorte Kiedrich, Eltville und Umgebung am Mittwoch, 11. September 1996. Wir beginnen mit einer Andacht in der St.-Valentinus-Kirche in Kiedrich mit Dekan Gereon Rohberg. Anschließend Kaffeeschmaus im gotischen Weindorf. Außerdem gibt es Gelegenheit zum Rundgang durch die historische Altstadt Eltville mit Rheinpromenade und Besichtigung der kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul. Am Abend sind wir zu Gast in einem Weingut in Geisenheim. Dort erwartet uns eine Führung durch den Betrieb, eine Weinprobe mit 4 Gläsern und ein Vesperteller im gemütlichen Probierraum zum Preis von DM 20,00 pro Person. Gegen 21.00 Uhr Rückfahrt. Anmeldung an: Kath. Pfarramt Holler, Tel. 02602/3495, Frau Klinkner, Hübingen, Tel. 06439/6177, bis Montag, 2. September 1996.
Anfahrtszeiten:
Holler, Bäckerei Weidenfeller.12.55 Uhr
Holler, Oberdorf.13.00 Uhr
Untershausen, Bushaltestelle.13.05 Uhr
Stahlhofen, Bushaltestelle.13.10 Uhr
Daubach, Bushaltestelle.13.15 Uhr
Horbach, Bushaltestelle.13.20 Uhr
Gackenbach, Bushaltestelle.13.25 Uhr
Hübingen, Bushaltestelle.13.30 Uhr
Der Fahrpreis beträgt DM 11,00.
_ Gackenbach _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags...von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus. .
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.:......von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 06439/7435
Horbach - Schutz des Ortsbildes -
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß gemäß der Satzung über den Schutz des Ortsbildes der Gemeinde Horbach, jeder Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die Straße (bis zur Fahrbahnmitte) und Bürgersteige vor oder entlang seinem Grundstück in einem sauberen Zustand zu halten (kehren und von Graswuchs reinigen). Auch die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonstige unbebaute Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslage sind ordnungsgemäß zu unterhalten, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten. Zu diesem Zwecke sind sie von Abfall, sonstigem Unrat und Unkraut freizuhalten. Grünflächen sind regelmäßig abzumähen. Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Mit freundlichen Grüßen W. Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Meldepflicht der Hundehalter
Es wurde festgestellt, daß nicht alle Hundehalter ihrer Meldepflicht über die Anschaffung eines Hundes nachgekommen sind. Ich weise nochmals daraufhin, daß jeder, der in unserer Gemeinde einen Hund anschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Ortsgemeinde bzw. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur anzumelden hat. Die Anmeldepflicht gilt auch für Hunde, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung in Betracht kommt.
Formulare für die Anmeldung sind bei der Ortsgemeindeverwaltung und bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Steueramt - erhältlich.
Kommen Sie bitte umgehend Ihrer Meldepflicht nach. Ich bitte um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen W. Wilhelmi, Ortsbürgermeister
MGV »Cäcilia« Horbach e.V.
Zur Vorbereitung des Singens an unserem traditionellen Kirmesfrühschoppen treffen wir uns am 2. und 9. August, jeweils um 19.00 Uhr, zur Chorprobe. Um vollzählige Teilnahme wird gebeten.
Viele Freunde unseres Chores haben uns angesprochen und möchten unser neues »MGV-Poloshirt« erwerben. Das Poloshirt ist eine sehr gute Qualität und hat einen Aufdruck unseres Logos auf der linken Brustseite, auf dem Rücken ist ein Werbeaufdruck von unserem Sponsor »Meister-Team«. Der Preis beträgt je nach Bestellmenge zwischen 30,00 und 40,00 DM pro Stück. Alle Interessenten melden sich bitte mit Angabe der Größe bei unserem 2. Vorsitzenden Hans-Jürgen Wilhelmi.
Hübingen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 16.07.1996
Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
Der Ortsgemeinderat beschloß die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.
Dies wurde erforderlich, da das »Kommunalabgabenrecht in Rheinland-Pfalz« zum 01.01.1996 auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden ist. Mit Datum vom 20.06.1995 wurde das Kommunalabgabengesetz 1996 beschlossen. Dadurch ist das erst vor einem knappen Jahrzehnt in Kraft getretene KAG vom 05.05.1986 einschließlich der Kommunalabgabenordnung (KAVO) vom 24.07.1986 außer Kraft getreten. Das neue KAG geht einen grundsätzlich anderen Weg als das vorherige KAG 1986. Während das KAG 1986 sehr detaillierte Regelungen im Gesetz bzw. der KAVO enthielt, beschränkt sich das KAG 1996 auf weniger Regelungen und überläßt vieles der satzungsrechtlichen Ausgestaltung durch die kommunalen Gebietskörperschaften.
Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Satzung, die in einer der nächsten Ausgaben öffentlich bekanntgemacht wird, erfaßt detaillierte Regelungen, die bisher im Gesetz normiert waren und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung.
Haushaltsrechnung 1995beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits Ende Juni 1996 tagte der Rechnungsprüfungsaus- schüß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1995 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 16.07.1996 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellteh Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1995 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.
Übernahme der gemeindeeigenen Akten durch das Archiv der Verbandsgemeinde Montabaur
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, das gemeindeeigene Archivgut als Dauerleihgabe an das Verbandsgemeindearchiv Montabaur abzugeben.

