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Montabaur

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Nr. 31/96

BUCHFINKENLAND

Seniorenausflug zum gotischen Wallfahrtsort Kiedrich

Senioren der Gelbachhöhen und des Buchfinkenlandes besu­chen die Weinorte Kiedrich, Eltville und Umgebung am Mitt­woch, 11. September 1996. Wir beginnen mit einer Andacht in der St.-Valentinus-Kirche in Kiedrich mit Dekan Gereon Roh­berg. Anschließend Kaffeeschmaus im gotischen Weindorf. Außerdem gibt es Gelegenheit zum Rundgang durch die histo­rische Altstadt Eltville mit Rheinpromenade und Besichtigung der kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul. Am Abend sind wir zu Gast in einem Weingut in Geisenheim. Dort erwartet uns eine Führung durch den Betrieb, eine Weinprobe mit 4 Gläsern und ein Vesperteller im gemütlichen Probierraum zum Preis von DM 20,00 pro Person. Gegen 21.00 Uhr Rückfahrt. Anmeldung an: Kath. Pfarramt Holler, Tel. 02602/3495, Frau Klinkner, Hübingen, Tel. 06439/6177, bis Montag, 2. Septem­ber 1996.

Anfahrtszeiten:

Holler, Bäckerei Weidenfeller.12.55 Uhr

Holler, Oberdorf.13.00 Uhr

Untershausen, Bushaltestelle.13.05 Uhr

Stahlhofen, Bushaltestelle.13.10 Uhr

Daubach, Bushaltestelle.13.15 Uhr

Horbach, Bushaltestelle.13.20 Uhr

Gackenbach, Bushaltestelle.13.25 Uhr

Hübingen, Bushaltestelle.13.30 Uhr

Der Fahrpreis beträgt DM 11,00.

_ Gackenbach _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Freitags...von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Gemeindehaus. .

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.:......von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 06439/7435

Horbach - Schutz des Ortsbildes -

Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß gemäß der Satzung über den Schutz des Ortsbildes der Ge­meinde Horbach, jeder Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die Straße (bis zur Fahrbahnmitte) und Bür­gersteige vor oder entlang seinem Grundstück in einem saube­ren Zustand zu halten (kehren und von Graswuchs reinigen). Auch die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonstige unbebaute Grundstücke inner­halb geschlossener Ortslage sind ordnungsgemäß zu unterhal­ten, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten. Zu diesem Zwecke sind sie von Abfall, sonstigem Unrat und Un­kraut freizuhalten. Grünflächen sind regelmäßig abzumähen. Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung können mit ei­ner Geldbuße geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen W. Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Meldepflicht der Hundehalter

Es wurde festgestellt, daß nicht alle Hundehalter ihrer Melde­pflicht über die Anschaffung eines Hundes nachgekommen sind. Ich weise nochmals daraufhin, daß jeder, der in unserer Gemeinde einen Hund anschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Ortsgemeinde bzw. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur anzu­melden hat. Die Anmeldepflicht gilt auch für Hunde, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung in Betracht kommt.

Formulare für die Anmeldung sind bei der Ortsgemeindever­waltung und bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Steuer­amt - erhältlich.

Kommen Sie bitte umgehend Ihrer Meldepflicht nach. Ich bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen W. Wilhelmi, Ortsbürgermeister

MGV »Cäcilia« Horbach e.V.

Zur Vorbereitung des Singens an unserem traditionellen Kir­mesfrühschoppen treffen wir uns am 2. und 9. August, jeweils um 19.00 Uhr, zur Chorprobe. Um vollzählige Teilnahme wird gebeten.

Viele Freunde unseres Chores haben uns angesprochen und möchten unser neues »MGV-Poloshirt« erwerben. Das Polo­shirt ist eine sehr gute Qualität und hat einen Aufdruck unseres Logos auf der linken Brustseite, auf dem Rücken ist ein Werbeaufdruck von unserem Sponsor »Meister-Team«. Der Preis beträgt je nach Bestellmenge zwischen 30,00 und 40,00 DM pro Stück. Alle Interessenten melden sich bitte mit Angabe der Größe bei unserem 2. Vorsitzenden Hans-Jürgen Wilhelmi.

Hübingen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 16.07.1996

Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffent­liche Verkehrsanlagen

Der Ortsgemeinderat beschloß die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen. Die Sat­zung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.

Dies wurde erforderlich, da das »Kommunalabgabenrecht in Rheinland-Pfalz« zum 01.01.1996 auf eine neue Rechtsgrund­lage gestellt worden ist. Mit Datum vom 20.06.1995 wurde das Kommunalabgabengesetz 1996 beschlossen. Dadurch ist das erst vor einem knappen Jahrzehnt in Kraft getretene KAG vom 05.05.1986 einschließlich der Kommunalabgabenordnung (KAVO) vom 24.07.1986 außer Kraft getreten. Das neue KAG geht einen grundsätzlich anderen Weg als das vorherige KAG 1986. Während das KAG 1986 sehr detaillierte Regelungen im Gesetz bzw. der KAVO enthielt, beschränkt sich das KAG 1996 auf weniger Regelungen und überläßt vieles der satzungs­rechtlichen Ausgestaltung durch die kommunalen Gebietskör­perschaften.

Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Satzung, die in einer der nächsten Ausgaben öffentlich bekanntgemacht wird, er­faßt detaillierte Regelungen, die bisher im Gesetz normiert waren und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung.

Haushaltsrechnung 1995beschlossen und Entlastung erteilt

Bereits Ende Juni 1996 tagte der Rechnungsprüfungsaus- schüß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsge­mäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kas­senbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsaus­schuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstan­dungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1995 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sit­zung am 16.07.1996 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürger­meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellteh Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1995 werden im Rah­men einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.

Übernahme der gemeindeeigenen Akten durch das Archiv der Verbandsgemeinde Montabaur

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, das gemeindeeige­ne Archivgut als Dauerleihgabe an das Verbandsgemeindear­chiv Montabaur abzugeben.