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Montabaur

Nr. 29/96

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde(werke) Montabaur

Beschränkungen in der Trinkwasserverwendung müssen vorerst bestehen bleiben!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bereits Anfang Juni haben wir auf die erheblich zurückgegan­genen Leistungen der Quellen und Tiefbrunnen hingewiesen, die insbesondere auf die fehlenden Niederschläge im vergan­genen Herbst und Winter zurückzuführen sind.

Im Wochenblatt Nr. 25 vom Freitag, 21. Juni 1996, müßten wir zur Sicherstellung einer ausreichenden Wasserversorgung im Interesse aller Abnehmer - Beschränkungen in der Ver­wendung von Frischwasser aussprechen.

Nach den Regenfällen in den letzten Wochen wurde vielfach nachgefragt, ob das ausgesprochene Verbot nicht gelockert oder ganz aufgehoben werden könnte.

Da der größte Teil der Niederschläge die grundwasserführen­den Bodenschichten nicht erreicht hat, ist es uns aus Gründen der Versorgungssicherheit zur Zeit leider noch nicht möglich, die angeordneten Beschränkungen aufzuheben.

Sobald sich die Lage wieder verbessert hat, erfolgt eine ent­sprechende Aufhebung der Einschränkungen im Wochenblatt.

Wir bedanken uns nochmals für Ihr Verständnis.

Verbandsgemeindewerke Montabaur

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten

der Verwaltung

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.... 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne

(Zimmer 211 und 213)

Montag bis Mittwoch

und.

Donnerstag.

und.

Freitag.

08.00 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 08.00 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr 08.00 bis 12.30 Uhr

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer- Platz benutzen.

Haupt- und Finanzausschuß Stadt tagte am 9. Juli 1996

Aufnahme eines langfristigen Kredites für das Haushalts­jahr 1995

Mit Stimmenmehrheit (9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) emp­fahl der Haupt- und Finanzausschuß dem Stadtrat, der Auf­nahme eines langfristigen Kredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1995 in Höhe von 1.173.000 DM zuzustimmen (der Kreditbedarf der Stadt Mon­tabaur für das Haushaltsjahr 1995 betrug nach den Festset­zungen des Nachtragshaushaltsplanes 2.605.415 DM. Nach der Jahresrechnung ermäßigte sich der Kreditbedarf auf 1.173.000 DM). Die Verbandsgemeindeverwaltung wird mit der Kreditaufnahme zu den zu diesem Zeitpunkt günstigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Bedingungen soll ortsan­sässigen Instituten der Vorzug gegeben werden.

Gewährung von Zuschüssen

Gewährung städtischer Zuschüsse für Maßnahmen zur Ge­staltung und Instandhaltung der Behauung im Stadtgebiet' und in den Stadtteilen der Stadt Montabaur

a) Antrag auf Neueindeckung des Objektes Kirchstraße 44 mit Naturschiefer

b) Antrag auf Naturverschieferung des Giebels am Ge­bäude Kirchstraße 1

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß einstimmig, den Antragstellern zu a) und b) einen Zuschuß in Aussicht zu stellen. Die Maßnahmen wurden als forderungsfähig aner­kannt. Die endgültige Höhe der Zuschüsse wird nach Abschluß der Maßnahmen und Vorlage der geprüften Rechnungsbelege durch die Verwaltung festgelegt.

Auftragsvergaben

a) Beauftragung einer orientierenden Studie zur inno­vativen Energieversorgung

Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte mit 9 Ja-Stim- men und 1 Nein-Stimme der Beauftragung einer in Trier ortsansässigen Firma zur Fertigung einer orientierenden Studie zur innovativen Energieversorgung zum Ange- i botspreis von 49.507,50 DM - vorbehaltlich der Anerken- j nung der Förderfähigkeit der Maßnahme durch die Be- j : zirksregierung Koblenz - zu.

Ziel ist es, den Entwicklungsbereich »ICE-Bahnhof Monta­baur« mit einem innovativen Energieversorgungskonzept zu überziehen, um zukunftsweisend Einsparpotentiale im Energieverbrauch (Kraft und Wärme) nach dem jeweiligen Stand der Technik ausnutzen zu können. Hierzu ist bereits frühzeitig die Erstellung einer orientierenden Studie über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Potentiale notwendig, um im Rahmen der städtebaulichen Planung bestmöglich den energetischen Anforderungen Rechnung j tragen zu können. ;

b) Untersuchungen zum Zwecke der Gefahrenerfor- |

schung auf dem Gelände der ehemaligen Eisengieße­rei Ölig i

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß einstimmig (10 j Ja-Stimmen), der Beauftragung einer in Bonn ortsansässi- | gen Firma zum Zwecke der Gefahrenerforschung auf dem i| Gelände der ehemaligen Eisengießerei Ölig zum Ange- v botspreis von 44.189,90 DM (brutto) - vorbehaltlich der j Anerkennung der Förderfähigkeit der Maßnahme durch i die Bezirksregierung Koblenz - zuzustimmen. i

Die im Rahmen der »Städtebaulichen Entwicklungs- i : maßnahme ICE-Bahnhof Montabaur« durchgeführte »hi- | storische Recherche« zur Altlastenverdachtsituation im ? Entwicklungsgebiet begründet einen Altlastenverdacht i aufgrund der vorherigen industriellen Nutzung, der weite- j. re Schritte zur Gefahrenerforschung notwendig macht. j;

c) Vergabe der Straßenbauarbeiten und Kabelverle- | gung in der Flieder- und Lilienstraße in Montabaur- I Eschelbach

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß einstimmig (10 |

Ja-Stimmen), einer in Siershahn ortsansässigen Firma den Auftrag für die Straßenbauarbeiten zum Angebotspreis von 396.871,26 DM und für die Straßenbeleuchtung zum Angebotspreis von 16.884,88 DM zu erteilen. Der Ausbau erfolgt entsprechend der vom Planungsbüro vorgestellten Planung. Der überplanmäßigen Ausgabe von 59.000 DM wurde zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Verschie- 1 bung der Baumaßnahmen Kopernikusstraße und Roßberg­straße. '

d) Erweiterung des Auftrages um die Leistungsphase »Bauleitung« für den Ausbau der Flieder- und Lilien­straße, Montabaur-Eschelbach

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß einstimmig (10 Ja-Stimmen), den vorhandenen Auftrag um die Leistungs­phase »örtliche Bauleitung HOAI § 57« zu erweitern und an ein in Dreikirchen ortsansässiges Planungsbüro zu ver- i geben.

Da mit dem Ausbau der Lilien- und Fliederstraße in Mon­tabaur-Eschelbach kurzfristig begonnen werden soll und das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung aufgrund der vorhandenen Arbeitskapazität die Leistung nicht er­bringen kann, wurde ein Planungsbüro mit der Bauleitung beauftragt.

e) Erweiterung des Auftrages »Architektenleistungen Tiefgarage Süd« um die Leistungsphase »Baulei­tung«

Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß einstimmig (10 Ja-Stimmen), den vorhandenen Auftrag mit einem in Mün­ster ortsansässigen Planungsbüro um die Leistungsphasen