Montabaur
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Nr. 27/96
§9
Vorausleistungen
(1) Ab Beginn einer Maßnahme können von der Ortsgemeinde Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden.
(2) Vorausleistungen können auch in mehreren Raten oder bei Erhebung von Teilbeiträgen nach § 8 Abs. 3 verlangt werden.
§10
Ablösung des Aüsbaubeitrages
Vor Entstehung des Beitragsanspruches ^ann die Ablösung des Beitrages vereinbart werden. Der Ablösungsbetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Beitrags.
§11
Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt-der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer, dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes oder Gewerbetreibender auf dem Grundstück ist.
(2) Mehrere Entgeltsschuldner sind Gesamtschuldner.
§12
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die Beiträge und Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsschuldners,
3. die Bezeichnung des Grundstückes,
4. den zu zahlenden Betrag,
5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
7. die Eröffnung, daß der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
§13
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen vom 3. November 1993 außer Kraft.
(3) Soweit Beitragsansprüche nach den auf Grund von Absatz 2 aufgehobenen Satzungen entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter.
Simmern, den 26.06.1996 (S.)
Ortsgemeinde Simmern
ausgefertigt: Schmidt, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVB1. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines J ahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Form Vorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Simmern, 26.06.1996 (S.) Schmidt, Ortsbürgermeister
Eltern aus Simmern ergreifen Initiative für ihren Kindergarten-Spielplatz!
Den Wunsch des Kindergarten-Teams, natürliche Spiel-, Lebens- und Lernräume zu schaffen, setzten die Eltern der Kindergartenkinder mit den Erziehern und Kindern in die Tat um.
Ein paar Wochenenden und weitere Abendstunden investierten die Eltern, um mit Holz, das sie aus dem Wald transportierten, Weidenruten und handwerklichem Können, ein Weidentipi, eine von Weiden umrandete Pergola und einen Weidentunnel zu bauen.
Im Schutz schnellwachsender Weiden und Schlingpflanzen bewohnen und gestalten die Kindergartenkinder ihren Spielraum nach ihren Bedürfnissen.
Das Projekt wird im Herbst und im kommenden Jahr fortgesetzt!
Ein Hügelbeet, Sinneswege und Labyrinth und eine Wasserstelle sollen folgen!
Dank den engagierten Eltern und Spendern verschiedener Materialien und Pflanzen zur Gestaltung des Natur Spielraumes!
gez. Schmidt, Ortsbürgermeister
Fotoausstellung zur 800-Jahr-Feier der Ortsgemeinde Simmern im Jahre 1998
Wie bereits früher berichtet, soll im Januar 1998 als Auftaktveranstaltung des Festjahres ein öffentlicher Empfang für die Simmerner Bevölkerung - verbunden mit einer Fotoausstellung, die eventuell durch eine Diaschau ergänzt wird - durchgeführt werden.
Erste interessante Bilddokumente lagen dem. Arbeitskreis zur Vorbereitung der Fotoausstellung zur Begutachtung vor.
Die zweite Arbeitssitzung unter der Leitung des I. Ortsbeigeordneten Richard Bertram fand am 13.06.1996 statt. Die weiteren Teilnehmer waren: Ortsbürgermeister Erich Schmidt, III. Ortsbeigeordneter Jörg Haseneier, Paul Fischer, Dr.
Thomas Trumpp und Edgar Witsch. Wegen Urlaub verhindert war Eduard Schönau.
Die dem Arbeitskreis bereits vorliegenden Fotos sind vielfach Aufnahmen mit Personen im Hauptmotiv, aber dennoch für eine Fotoausstellung der Ortsgemeinde von allgemeinem Informationswert. Im Arbeitskreis war man sich einig, daß weiteres Bildmaterial aufgespürt bzw. gesammelt werden muß. Vereinbart wurde, daß die Mitglieder des Arbeitskreises die Bürgerinnen und Bürger - vornehmlich im Bereich des alten Örtskerns - aufsuchen und persönlich ansprechen. Die Sam-

