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Montabaur

18

Nr. 27/96

Spfr. Kadenbach

Wandern

Am Wochenende, dem 06.07. und 07.07., nehmen wir am Wandertag in Singhofen teil

»Alte Herren«

Am Samstag, dem 06.07., spielen wir gegen die »AH« von Hillscheid. Spielort: Kadenbach. Spielbeginn: 16.00 Uhr. Treff­punkt: 15.30 Uhr.

WK - Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach

Der nächste Arbeitseinsatz ist für 11.07.1996 vorgesehen. Treffpunkt Kirmesplatz.

Wir würden uns freuen, wenn viele unserer Mitglieder, enga­gierte Mitbürger und besonders Jugendliche sich an unseren Arbeitseinsätzen zur Dorfverschönerung beteiligen würden.

_ Neuhäusel _

Öffentliche Bekanntmachung

Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Neuhäusel am 02.05.1996 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.07.1996 bis einschl. 14.07.1996 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermei­sters während der Dienststunden sowie bei der Verbandsge- ' meindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, wäh­rend der Dienststunden offen.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Neuhäusel, 02.07.1996 Roggenbach, Ortsbürgermeister

Fundsachen

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden nachste­hend aufgeführte Fundsachen abgegeben: 1. Geldschein, 2. Herren-Fahrrad.

Der/Die Verlierer können die o. a. Gegenstände gegen entspre­chenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während der üblichen Sprechstunden abholen.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Vorlesestunde in der Bücherei St. Anna

Am Mittwoch, dem 10.07.1996, wie immer um 16.30 Uhr, treffen wir uns zu unserer letzten Vorlesestunde vor den Som­merferien. Vorgestellt wird das Buch »Ein Bär mit Namen Paddington« von Michael Bond.

Während der Sommerferien bleibt die Bücherei geschlossen. Letzte Ausleihe vor den Ferien ist am Sonntag; dem 14.07.1996.

Verkehrsverein Neuhäusel e.V.

Unser traditionelles Brunnenfest am Krankenbörnchen findet am Samstag, dem 13.07.1996 ab 14.00 Uhr statt.

Es gibt wieder selbstgemachten Kuchen und Kaffee, an­schließend stehen Steaks und Bratwurst bereit. Auch für Ge­tränke ist bestens gesorgt.

Wir möchten alle recht herzlich dazu einladen, ein paar fröh­liche Stunden im Kreis von Freunden und Bekannten zu ver­bringen und evtl, auch neue kennenzulernen.

SG Neuhäusel

Ferien- Pro gram m

Zeit

Mittwoch

28.08.1996

Donnerstag

29.08.1996

Freitag

30.08.1996

Samstag

31.08.1996

Sonntag

01.09.1996

10.00 Uhr

Suchrallye

Hallenhocke y ab 8 J.

Skating ab

8 J.

Kletterwand

1)2)3)

Kletterwand

14.00 Uhr

Abfahrt

zur

Marksburg

3)

Mountainbil

e

Kletterwand ab 8 J.

15.00 Uhr

Besuch Marksburg 1) 2)

Handball ab 8 J.

17.00 Uhr

Wandern

mit

Förster

Kern

Batiken

1)2) '

Grillfest am alten Sportplatz

1)

Falls nichts Besonderes erwähnt, sind die einzelnen Veran­staltungen ab 6 Jahren!

1) Kosten entstehen

2) Anmeldung erforderlich (8416 oder 1336)

3) Fahrerinnen erwünscht

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Simmern am 15.04.1996 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöf­fen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsge­setz (GVG) in der Zeit vom 08.07.1996 bis einschl. 14.07.1996 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermei­sters während der Dienststunden sowie bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, wäh­rend der Dienststunden offen.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vor­schlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht auf!genommen werden sollten.

Simmern, 02.07.1996 Schmidt, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen vom 26.06.1996

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemein­deordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10 des Kommu­nalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Erhebung von Ausbaubeiträgen

(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Ausbaubeiträge nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.

(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals hergestellten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Er­weiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erho­ben.

1. »Erneuerung« ist die Wiederherstellung einer vorhande­nen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einem den regelmäßigen Verkehrs­bedürfnis genügenden Zustand,

2. »Erweiterung« ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weite­re Teile,

3. »Umbau« ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage,

4. »Verbesserung« sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i. S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffen­heit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.