Montabaur
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Nr. 27/96
Spfr. Kadenbach
Wandern
Am Wochenende, dem 06.07. und 07.07., nehmen wir am Wandertag in Singhofen teil
»Alte Herren«
Am Samstag, dem 06.07., spielen wir gegen die »AH« von Hillscheid. Spielort: Kadenbach. Spielbeginn: 16.00 Uhr. Treffpunkt: 15.30 Uhr.
WK - Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach
Der nächste Arbeitseinsatz ist für 11.07.1996 vorgesehen. Treffpunkt Kirmesplatz.
Wir würden uns freuen, wenn viele unserer Mitglieder, engagierte Mitbürger und besonders Jugendliche sich an unseren Arbeitseinsätzen zur Dorfverschönerung beteiligen würden.
_ Neuhäusel _
Öffentliche Bekanntmachung
Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Neuhäusel am 02.05.1996 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.07.1996 bis einschl. 14.07.1996 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden sowie bei der Verbandsge- ' meindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, während der Dienststunden offen.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Neuhäusel, 02.07.1996 Roggenbach, Ortsbürgermeister
Fundsachen
Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden nachstehend aufgeführte Fundsachen abgegeben: 1. Geldschein, 2. Herren-Fahrrad.
Der/Die Verlierer können die o. a. Gegenstände gegen entsprechenden Nachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während der üblichen Sprechstunden abholen.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
Vorlesestunde in der Bücherei St. Anna
Am Mittwoch, dem 10.07.1996, wie immer um 16.30 Uhr, treffen wir uns zu unserer letzten Vorlesestunde vor den Sommerferien. Vorgestellt wird das Buch »Ein Bär mit Namen Paddington« von Michael Bond.
Während der Sommerferien bleibt die Bücherei geschlossen. Letzte Ausleihe vor den Ferien ist am Sonntag; dem 14.07.1996.
Verkehrsverein Neuhäusel e.V.
Unser traditionelles Brunnenfest am Krankenbörnchen findet am Samstag, dem 13.07.1996 ab 14.00 Uhr statt.
Es gibt wieder selbstgemachten Kuchen und Kaffee, anschließend stehen Steaks und Bratwurst bereit. Auch für Getränke ist bestens gesorgt.
Wir möchten alle recht herzlich dazu einladen, ein paar fröhliche Stunden im Kreis von Freunden und Bekannten zu verbringen und evtl, auch neue kennenzulernen.
SG Neuhäusel
Ferien- Pro gram m
Zeit
Mittwoch
28.08.1996
Donnerstag
29.08.1996
Freitag
30.08.1996
Samstag
31.08.1996
Sonntag
01.09.1996
10.00 Uhr
Suchrallye
Hallenhocke y ab 8 J.
Skating ab
8 J.
Kletterwand
1)2)3)
Kletterwand
14.00 Uhr
Abfahrt
zur
Marksburg
3)
Mountainbil
e
Kletterwand ab 8 J.
15.00 Uhr
Besuch Marksburg 1) 2)
Handball ab 8 J.
17.00 Uhr
Wandern
mit
Förster
Kern
Batiken
1)2) '
Grillfest am alten Sportplatz
1)
Falls nichts Besonderes erwähnt, sind die einzelnen Veranstaltungen ab 6 Jahren!
1) Kosten entstehen
2) Anmeldung erforderlich (8416 oder 1336)
3) Fahrerinnen erwünscht
Simmern
Öffentliche Bekanntmachung
Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Simmern am 15.04.1996 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Montabaur für die Geschäftsjahre 1997 bis 2000 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.07.1996 bis einschl. 14.07.1996 zu jedermanns Einsicht im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters während der Dienststunden sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 231, während der Dienststunden offen.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht auf!genommen werden sollten.
Simmern, 02.07.1996 Schmidt, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Satzung
über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen vom 26.06.1996
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Ausbaubeiträge nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung.
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an erstmals hergestellten Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.
1. »Erneuerung« ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand,
2. »Erweiterung« ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,
3. »Umbau« ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage,
4. »Verbesserung« sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i. S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.

