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Montabaur

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Nr. 25/96

können, sind eingeladen zu einem Orientierungsgespräch am

Dienstag, 23.07.1996,15.00 Uhr, an der SLVA, Bahn­hofstraße 32, Montabaur.

Es ist eine besondere - und in den nächsten Jahren nicht mehr wiederkehrende - Gelegenheit, daß diese Fortbildung »vor Ort« geboten wird. Bäuerinnen sollten die Chance nutzen, sich für Ihren Betrieb zu qualifizieren!

Melden Sie sich bitte bis 05.07.1996 an der SLVA an (Telefon 02602/92280).

Deutsch-Texanische Gesellschaft Montabaur-Frederickburg e.V.

Nachlese Texas-Reise

Die Teilnehmer an der Texas-Reise treffen sich zum Fotoaus­tausch am Dienstag, dem 25.06.1996, um 20.00 Uhr, in der Pizzeria »II Castello« in Montabaur. Außerdem wird ein Video- Film von der Reise gezeigt.

Die mitgebrachten Fotos bitte numerieren.

Westerwald-Verein e.V.

Einladung zur 4. Neuauflage des »Großen Westerwald-Füh­rers«. Vorstellungstermin: Freitag, 21. Juni 1996, 11.00 Uhr, Westerburg, Burgmannenhaus.

Das völlig überarbeitete und aktualisierte Buch wird Ihnen vom Hauptvorsitzenden des Vereins, Landrat Peter Paul Wei- nert (Montabaur), präsentiert.

Wanderwoche

Unter dem Motto »Der Westerwald an Rhein und Lahn« lädt der Zweigverein Montabaur des Westerwald-Vereins in Ver­bindung mit dem Verband der Deutschen Gebirgs- und Wan­dervereine zu einer Wanderwoche ein. Termin: 22. bis 29. Juni 1996.

Folgende Wanderungen werden durchgeführt:

Samstag, 22. Juni: Vormittags kurze Stadtführung. Am Nachmittag Kurzwanderung auf dem E 1, etwa vier Stunden. Sonntag, 23. Juni: Wanderung Montabaur - Welschneudorf

- Kemmenau - Bad Ems. Wanderzeit etwa sechs Stunden. Montag, 24. Juni: Wanderung Hillscheider Stock Neuhäu­sel - Arenberg - Festung Ehrenbreitstein - Deutsches Eck - Koblenzer Altstadt. Wanderzeit etwa sechs Stunden. Dienstag, 25. Juni: Töpfereibesichtigung, anschließend KurzWanderung etwa vier Stunden.

Mittwoch, 26. Juni: Wanderung Montabaur - Koppel - Höhr

- Bembermühle - Feisternachttal - Schönstatt - Vallendar. Wanderzeit etwa sechs Stunden.

Donnerstag, 27. Juni: Wanderung Welschneudorf- Nassau

- Obernhof- Weinähr. Wanderzeit etwa sechs Stunden. Freitag, 28. Juni: Wanderung Montabaur - Wirzenborn - Bladernheim - Ettersdorf - Montabaur. Wänderzeit 5 bis 6 Stunden.

Treffpunkt ist jeweils um 09.00 Uhr am Hotel zur Post Monta­baur. Wanderführer Oswald Böckling. Gäste sind zu allen Wanderungen herzlich willkommen. Einkehrmöglichkeit ist gegeben, jedoch wird Rucksackverpflegung empfohlen. Anmel­dung bei Paula Herzmann, Telefon 02602/5693.

Osteoporose SHG Montabaur

Trockengymnastik jeden Mittwoch, 17.00 bis 18.00 Uhr, in der Sporthalle I, Gymnastikhalle, Montabaur.

Wassergymnastik jeden Mittwoch, 19.45 Uhr, Schwimmbad Montabaur.

Kontaktperson: D. Roos, Telefon 02602/5189.

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Hausfrauenbund Montabaur

Am Mittwoch, dem 26. Juni 1996, findet um 15.00 Uhr in den Räumen der Kevag, Bahnhofstraße 31, Montabaur, ein Vor­trag zum Thema: Eiskalte Genüsse, statt.

Referentin: Susanne Ferdinand. Anmeldung bei Inge Fetz, Telefon 5127 oder Inge Kirchhoff, Telefon 90149.

Treff «55» Plus

27. Juni: Schiffahrt auf dem Rhein. Wir fahren von Vallendar nach Oberwesel. In Oberwesel haben wir eine Stadtführung. Danach ist Gelegenheit für einen Stadtbummel.

Abfahrt: 12.15 Uhr ab Kalbswiese.

Anmeldung bei Thomas Jeschke, Telefon 2574, oder Ingrid Müller, Telefon 2683. Interessierte Damen und Herren sind herzlich willkommen.

Alte Herren Eigendorf

Wir spielen bereits am Freitagabend, dem 21. Juni 1996, in Montabaur. Spielbeginn: 19.30 Uhr.

Thekenmannschaft Ettersdorf

Am Samstag, dem 21.06.1996, spielen wir auf dem Sportplatz in Winden. Gegner ist die Thekenmannschaft aus Hübingen. Abfahrt: 18.30 Uhr, Spielbeginn: 19.00 Uhr.

Freiwillige Feuerwehr Horressen

Wir laden alle Mitbürger zu unserem diesjährigen Sommerfest am Sonntag, dem 23. Juni 1996, recht herzlich ein. Für unsere kleinen Mitbürger (aber auch die etwas größeren), steht eine aufblasbare Spielburg zur Verfügung. Am Nachmittag gibt der Musikverein Horressen ein Platzkonzert.

Für Ihr leibliches Wohl ist wieder bestens gesorgt. Ab ca. 14.00 Uhr werden Kaffee und Kuchen angeboten.

Wie in jedem Jahr möchten wir unsere Mitbürger um leckere Kuchenspenden für die Kuchentheke bitten.

SG Horressen/Elgendorf

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahres­hauptversammlung) der SG Horressen/Elgendorf am Freitag, 21. Juni 1996,20.00 Uhr, im Vereinsheim des SV Horressen, Am Sportplatz.

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht des 1. Vor­sitzenden, 4. Jahresberichte, a) 1. Mannschaft, b) 2. Mann­schaft, c) 3. Mannschaft, d) Jugendspielgemeinschaft, 5. Aus­sprache über die vorgetragenen Berichte, 6. Kassenbericht, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl eines Kassenprüfers, 10. Beratung und/oder Be­schlußfassung über vorliegende Anträge, 11. Verschiedenes. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung der Jahreshaupt­versammlung müssen dem 1. Vorsitzenden in entsprechender Anwendung des § 13 Nr. 8 der Vereinssatzung des SV Horres­sen 1919 e.V. eine Woche vor der Versammlung schriftlich mit der Begründung eingereicht werden. Stimm- und wahlberech­tigt sind alle Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren sind freundlich einge­laden, als Zuhörer an der Jahreshauptversammlung teilzu­nehmen.

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Hinweis über das Errichten von Grabmalen und -einfassungen

Eine Überprüfung hat ergeben, daß Steinmetzbetriebe Grab­male und -einfassungen erstellen, ohne hierfür die erforderli­che Genehmigung zu besitzen. Die Genehmigung ist bei der Verbandsgemeinde Montabaur - Friedhofsamt - zu beantra­gen und wird kostenlos erteilt.

Obwohl alle Steinmetzbetriebe von der Verbandsgemeinde angeschrieben und auf die Genehmigungspflicht hingewiesen wurden, wird dies nicht beachtet.

Wir weisen daraufhin, daß bei Nichtbeachtung der Friedhofs­satzung bzw. des Belegungsplanes letztlich der Nutzungsbe­rechtigte der Grabstätte dafür haftet, wenn eine Umsetzung der Einfassung usw. vorgenommen werden-muß. Um später Unannehmlichkeiten zu vermeiden, werden hiermit alle Nut­zungsberechtigten von Grabstätten gebeten, darauf zu achten, daß bereits bei der Auftragserteilung der jeweilige Steinmetz­betrieb die zwingend vorgeschriebene Genehmigung bei dem ' Friedhofsamt der Verbandsgemeinde Montabaur einholt. Es wäre auch denkbar, eine Rechnung erst nach Vorlage der Genehmigung zu begleichen. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, daß auch die Einebnung einer Grabstätte zumindest bei der Ortsgemeinde anzuzeigeri ist.