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Montabaur

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Zeltkirmes

Nr. 22/96

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vom 7. bis 10. Juni 1996 feiert Großholbach seine traditionelle Kirmes. Besonders erfreulich ist es, daß sich in diesem Jahr wieder eine Kirmesgesellschaft zusammengefunden hat. Ich danke sehr herzlich den »alten Hasen« unter der Führung von Marco Hommrich, die nochmals die Initiative ergriffen haben und hoffentlich dazu motivieren, daß in den kommenden Jahren jüngere Jahrgänge folgen. Ich rufe aber auch alle anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger auf, zum Gelingen des Festes beizutragen; so sind z. B. beim Stellen des Kirmesbaumes freiwillige Helfer sehr herzlich willkommen. Auch dafür bereits jetzt ein herzliches Dankeschön.

Für alle, die unsere Firmes feiern wollen, ist ein attraktives Festprogramm zusam­mengestellt:

Donnerstag, 06.06.1996: 12.00 Uhr

Dartturnier

Freitag, 7. Juni 1996: 20.00 Uhr Live- Musik mit Solar Q

Samstag, 8. Juni 1996:14.00 Uhr Stellen des Kirmesbaumes, 20.00 Uhr großer Tanzabend mit der Kapelle Take-Five.

Sonntag, 9. Juni 1996: 09.00 Uhr Fest­gottesdienst und Kranzniederlegung am Ehrenmal

10.00 Uhr Frühschoppen 14.00 Uhr Kirmeszug durch das Dorf zum Kirmesbaum

15.00 Uhr Blasmusik mit den Dorfmusi­kanten im Festzelt

20.00 Uhr Musik und Tanz bis spät in die Nacht mit Take-Five.

Montag, 10. Juni 1996: 10.00 Uhr Früh­schoppen mit Take-Five 20.00 Uhr Tanz zum Kirmesausklang mit Take-Five

Unmittelbar am Festzelt bietet wie ge­wohnt die Familie Pfeiffer aus Limburg mit ihrem Schaustellerbetrieb Spaß und Zerstreuung für Jung und Alt. Neben dem für das Festzelt verantwortlichen »Kirmes­team« laden auch die Gaststätten unseres Dorfes zu hoffentlich mehr als einem Besuch ein. Die Großholbacher freuen sich besonders darauf, zu den Festtagen Verwandte, Freunde und Bekannte als Kirmesgäste begrüßen zu können. Allen Mitbürge­rinnen und Mitbürgern sowie unseren Gästen wünsche ich eine schöne und frohe Kirmes 1996.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Winfried Röther, Ortsbürgermeister

P.S.: Am Donnerstag, dem 6. Juni 1996, findet ab 12.00 Uhr ein Dartturnier im Festzelt statt!

agBaS

Heilberscheid

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid fin­det am

Montag, dem 3. Juni 1996, um 19.30 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Kenntnisnahme von unerheblichen über- bzw. außerplan­mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1995

2. Genehmigung von erheblichen überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1995

3. Aufstellung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1996 bis 2000

4. Wahl der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid-Nomborn

5. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Nachbarschaftsladen

2. Bauangelegenheit

3. Verschiedenes

56412 Heilberscheid, 22.05.1996 Reichwein, Ortsbürgermeister

Nentershausen

Gemeindeverwaltung Nentershausen - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Teilumlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Lahnstraße II« der Ortsgemeinde Nentershausen ist am 24.05.1996 für das Flurstück 2988/1 im neuen Bestand der Ordn. Nr. 1.2 unan­fechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Nentershausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 24.05.1996 (S. )

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling