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Montabaur

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Nr. 21/96

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

2. Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld«

3. Flächennutzungsplan-Novellierung

4. Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßi­gen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1995

5. Kenntnisnahme von unerheblichen über- und außerplan­mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1995

6. Kirmes 1996

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Verschiedenes

56412 Niederelbert, 10.05.1996 Müller, 1. Beigeordneter

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

FWG Hubert Hübinger: Dienstag, 28.05.1996, 20.00 Uhr, Ver­einsraum Rathaus

FWG Helga Wiechering: Dienstag, 28.05.1996, 20.00 Uhr, Ne­benzimmer Fohr-Pilsstuben

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert über ein besonderes Vorkaufsrecht

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 25.04.1996 aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bauge­setzbuch (BauGB) vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253) und des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVB1. S. 153) die folgende Satzung über die Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechtes beschlossen:

§1

Ziel und Zweck der Satzung

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 29.02.1996 beschlossen, für den Bereich »Rund ums Rat­haus« einen gleichnamigen Bebauungsplan aufzustellen Die Ortsgemeinde beabsichtigt, den Bereich neu zu gliedern. Ins­besondere sollen »Gemeinbedarfsflächen« ausgewiesen wer­den mit dem Ziel und Zweck, den Ortskern innerörtlich aufzu­werten. Gemeindlicherseits zielt die Planung im Rahmen der Ausweisung der im Bebauungsplan vorgesehenen Gemeinbe- darfsflächen dahin,

1. den Freiraum hinter dem Rathaus aufzuwerten und zu erweitern,

2. den Bereich nordöstlich des Rathauses dahingehend umzu­gestalten, das gemeindliche Parkplatzangebot zu ver­größern und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität in diesem Freiraumbereich aufzuwerten und weiterhin eine Verbes­serung der fußläufigen Verbindungsmöglichkeiten zum oberen Bereich der Kirchstraße zu schaffen.

3. Daneben sollen grünordnerische Maßnahmen durchge­führt werden mit dem Ziel, diesen Aufenthaltsbereich lan­despflegerisch und ortsgestalterisch zu verbessern.

Diese Vorkaufsrechtsatzung, die für bebaute und unbebaute Grundstücke Anwendung findet, hat das Ziel, die Gemeinde in einem »Verkaufsfall« zu berechtigen, ein Vorkaufsrecht gel­tend zu machen, um in Eigentum entsprechender Flächen zu kommen, um nach den Zielsetzungen der Ortsgemeinde diesen Bereich umzugestalten.

Es liegt derzeit ein Bebauungsplanentwurf vor, der sich im Stadium der vorgezogenen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) befindet.

§2

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung ergibt sich aus der beigefügten Karte. Diese Karte ist Bestandteil der Sat­zung.

§3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung im Wochen­blatt der Verbandsgemeinde Montabaur (amtliches Bekannt­machungsorgan für die Ortsgemeinde Niederelbert) in Kraft.

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56412 Niederelbert, 20.05.1996

Für die Ortsgemeinde Niederelbert (S.)

i.V. gez.: Müller, 1. Ortsbeigeordneter

Westerwaldverein Niederelbert

Der Westerwaldverein Niederelbert lädt ein zu einer Tages­wanderung zum Koppel am Sonntag, dem 16.06.1996, um 10.00 Uhr (ca. 15 km). Treffpunkt am Rathaus in Niederelbert. Wir wandern über Lippertsberg, Alarmstange zum Koppel, dann nach Horressen und zurück nach Niederelbert. Ruck­sackverpflegung ist angebracht.

SV Niederelbert

Abteilung »Alte Herren«

Am Samstag, dem 25.05.1996, haben wir ein Heimspiel gegen die AH-Mannschaft von Girod. Spielbeginn: 16.30 Uhr. Platzaufbau, Kabinenreinigung u. Thekendienst: Dahlem/Hö- ber D.

Am Mittwoch, 29.05.1996, haben wir ein Heimspiel gegen die AH-Mannschaft von Simmern. Spielbeginn: 19.00 Uhr. Platzaufbau, Kabinenreinigung u. Thekendienst: Höber G./Kübeck

__ Oberelbert _

Öffentliche Bekanntmachung

Einwohnerversammlung

Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohner­versammlung findet in der Ortsgemeinde Oberelbert am

Dienstag, dem 28. Mai 1996, um 20.00 Uhr in der Stelzenbachhalle

statt.

Tagesordnung

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde