Montabaur
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Nr. 19/96
m.
Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters darf nur ein Bewerber genannt werden.
Wahl Vorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Partei Wahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängern oder Delegierten der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muß spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist am Dienstag, 21. Mai 1996, bis 18.00 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl mit dem Nachweis der Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzeigen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.
IV.
Die Wahl Vorschläge müssen von 15 Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig.
Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, genügt die Unterzeichnung durch zehn Wahlberechtigte.
Unterschriften der Wahlberechtigten sind während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Bürgerbüro, Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) oder dem Ortsbürgermeister (Dienstzeit: Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr) zu leisten. Unterschriften können auch vor einem Notar oder einer anderen, zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle auf einer Unterschriftenliste geleistet werden. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen; der Antrag muß spätestens am 29. Mai 1996 bis 18.00 Uhr schriftlich bei der Gemeindeverwaltung gestellt sein.
Auf Antrag der einreichenden Partei oder Wählergruppe werden Wahlvorschläge oder an ihrer Stelle Unterschriftenlisten zur Unterzeichnung durch Wahlberechtigte bei der Gemeinde- /Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Parteien und Wählergruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt V) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
V.
Der vollständig Unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei mir im Gemeindehaus, 56412 Untershausen, Dienstzimmer, Hauptstraße 10, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 34. Tag vor der Wahl ab, das ist
am Montag, dem 3. Juni 1996,18.00 Uhr.
VI.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Unterschriftenliste, Niederschrift über die Benennung des Bewerbers, Zustimmungserklärung des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit des Bewerbers sind bei der Gemeinde-/Verbandsgemeindever- waltung erhältlich.
Untershausen, den 6. Mai 1996 (S.) Müller, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters
zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 7. Juli 1996, findet die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Untershausen statt. Eine etwa
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notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 21. Juli 1996, durchgeführt.
n.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten' der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum
Freitag, dem 31. Mai 1996,12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a KWO gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Gemeinde-/Ver- bandsgemeindeverwaltung erhalten.
Untershausen, den 6. Mai 1996 (S.) Müller, Ortsbürgermeister
als Gemeindewahlleiter
Anliegerversammlung'
Wie ich bereits mitgeteilt habe, soll ein Teilabschnitt der Gartenstraße ausgebaut werden. Dabei handelt es sich um den Bereich von der Abzweigung von der Hauptstraße bis zur Kreuzung der Straße Zum Röthchen. Hiermit werden alle Grundstückseigentümer, die an das genannte Teilstück der Gartenstraße angrenzen, zu einer Anliegerversammlung eingeladen. Dabei werden Planvorentwürfe vorgestellt und anstehende Fragen im Zusammenhang mit dem Ausbau beantwortet. Die genannte Versammlung findet am Dienstag, dem 14.05.1996, um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus, Hauptstraße 10, statt.
Verloren - Gefunden
Im Bereich der Straße Zum Röthchen ist eine Lesebrille gefunden worden. Der Eigentümer kann diese bei mir abholen.
Müller, Ortsbürgermeister
Möhnenverein Schmunzelgesichter 1977 e.V.
Wir laden Euch am 15. Mai 1996 um 20.15 Uhr zur Jahreshauptversammlung ins »Backes« ein.
Tagesordnung: 1) Anwesenheit, 2) Verlesen und Genehmigen des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung vom 29.03.1995, 3) Bericht des Vorstandes, 4) Bericht der Schatzmeisterin, 5) Bericht der Kassenprüfer, 6) Entlastung des Vorstandes, 7) Wahl der beiden Kassenprüfer, 8) Ausblick aus 1996/97,9) »Manöverkritik« zum Karneval 1996,10) Verschiedenes
“Kirchliche Nachrichten”
Pfingstzeltlager für 8 bis 14jährige
Die katholische junge Gemeinde (KJG) im Bezirk Westerwald lädt die 8 bis 14jährigen zum Pfingstzeltlager vom 24. bis 27.05.1996 nach Niederheckenbach/Eifel ein. In verschiedenen zur freien Wahl stehenden Workshops können die Teilnehmer/innen vormittags jonglieren oder Theater spielen, basteln oder die Wälder und Wiesen erleben. Auf die Hilferufe der Natur wollen wir hören und antworten! Die Abendgebete und der Pfingstgottesdienst werden zeigen, was das alles mit unserem Glauben zu tun hat.
Das Pfingstzeltlager wird von 9 Gruppenleitern/innen aus dem ganzen Westerwald geleitet, u.a. von Judith Schäfer (Boden) und Harald Klein (Jugendpfarrer im Kath. Jugendamt Montabaur).
Die Teilnahme kostet 75,00 DM (für KJG-Mitglieder 65,00 DM). Anmeldungen liegen in den Kirchen aus. Information gibt Pfarrer Harald Klein (02602/680235).
Katholisches Pfarramt St. Peter in Ketten
Gottesdienstordnung Sonntag, 12.05.1996, bis Sonntag, 19.05.1996 Samstag, 11.05., 15.30 Uhr Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Vorabendmesse: tt d. Fam. Adam Lenz und Peter Bernardi, f Josef Quick, tt d. MS-Gruppe, f Maria Bewersdorf v. Freundeskreis, ft Eheleute Mende-Hayser
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