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Montabaur

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Nr. 19/96

m.

Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters darf nur ein Bewerber genannt werden.

Wahl Vorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewer­bern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Partei Wahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wäh­lergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtig­ten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Ein gemeinsamer Bewerber kann auch in gehei­mer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahl­berechtigten Mitgliedern/Anhängern oder Delegierten der be­teiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muß spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist am Dienstag, 21. Mai 1996, bis 18.00 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Main­zer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl mit dem Nachweis der Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzeigen. Dies entfällt, wenn die entspre­chende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskör­perschaft eingereicht worden war.

IV.

Die Wahl Vorschläge müssen von 15 Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unter­schrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Unter­zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig.

Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, genügt die Unterzeichnung durch zehn Wahlberechtigte.

Unterschriften der Wahlberechtigten sind während der allge­meinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Bürgerbüro, Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) oder dem Ortsbürgermeister (Dienst­zeit: Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr) zu leisten. Unterschrif­ten können auch vor einem Notar oder einer anderen, zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle auf einer Unterschriftenliste geleistet werden. Wahlberechtigte, die in­folge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Un­terzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen; der Antrag muß spätestens am 29. Mai 1996 bis 18.00 Uhr schriftlich bei der Gemeindever­waltung gestellt sein.

Auf Antrag der einreichenden Partei oder Wählergruppe wer­den Wahlvorschläge oder an ihrer Stelle Unterschriftenlisten zur Unterzeichnung durch Wahlberechtigte bei der Gemeinde- /Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Parteien und Wähler­gruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungs­unterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt V) können Unterstützungsunter­schriften nicht mehr geleistet werden.

V.

Der vollständig Unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei mir im Ge­meindehaus, 56412 Untershausen, Dienstzimmer, Haupt­straße 10, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 34. Tag vor der Wahl ab, das ist

am Montag, dem 3. Juni 1996,18.00 Uhr.

VI.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Unterschriftenliste, Nieder­schrift über die Benennung des Bewerbers, Zustimmungser­klärung des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit des Bewerbers sind bei der Gemeinde-/Verbandsgemeindever- waltung erhältlich.

Untershausen, den 6. Mai 1996 (S.) Müller, Ortsbürgermeister

als Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitglied­staaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 7. Juli 1996, findet die Wahl des Ortsbürger­meisters der Ortsgemeinde Untershausen statt. Eine etwa

i . ft

notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 21. Juli 1996, durchgeführt.

n.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten' der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum

Freitag, dem 31. Mai 1996,12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu beantra­gen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a KWO gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Gemeinde-/Ver- bandsgemeindeverwaltung erhalten.

Untershausen, den 6. Mai 1996 (S.) Müller, Ortsbürgermeister

als Gemeindewahlleiter

Anliegerversammlung'

Wie ich bereits mitgeteilt habe, soll ein Teilabschnitt der Gartenstraße ausgebaut werden. Dabei handelt es sich um den Bereich von der Abzweigung von der Hauptstraße bis zur Kreuzung der Straße Zum Röthchen. Hiermit werden alle Grundstückseigentümer, die an das genannte Teilstück der Gartenstraße angrenzen, zu einer Anliegerversammlung ein­geladen. Dabei werden Planvorentwürfe vorgestellt und anste­hende Fragen im Zusammenhang mit dem Ausbau beantwor­tet. Die genannte Versammlung findet am Dienstag, dem 14.05.1996, um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus, Hauptstraße 10, statt.

Verloren - Gefunden

Im Bereich der Straße Zum Röthchen ist eine Lesebrille gefun­den worden. Der Eigentümer kann diese bei mir abholen.

Müller, Ortsbürgermeister

Möhnenverein Schmunzelgesichter 1977 e.V.

Wir laden Euch am 15. Mai 1996 um 20.15 Uhr zur Jahres­hauptversammlung ins »Backes« ein.

Tagesordnung: 1) Anwesenheit, 2) Verlesen und Genehmi­gen des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung vom 29.03.1995, 3) Bericht des Vorstandes, 4) Bericht der Schatz­meisterin, 5) Bericht der Kassenprüfer, 6) Entlastung des Vorstandes, 7) Wahl der beiden Kassenprüfer, 8) Ausblick aus 1996/97,9) »Manöverkritik« zum Karneval 1996,10) Verschie­denes

Kirchliche Nachrichten

Pfingstzeltlager für 8 bis 14jährige

Die katholische junge Gemeinde (KJG) im Bezirk Westerwald lädt die 8 bis 14jährigen zum Pfingstzeltlager vom 24. bis 27.05.1996 nach Niederheckenbach/Eifel ein. In verschiede­nen zur freien Wahl stehenden Workshops können die Teilneh­mer/innen vormittags jonglieren oder Theater spielen, basteln oder die Wälder und Wiesen erleben. Auf die Hilferufe der Natur wollen wir hören und antworten! Die Abendgebete und der Pfingstgottesdienst werden zeigen, was das alles mit un­serem Glauben zu tun hat.

Das Pfingstzeltlager wird von 9 Gruppenleitern/innen aus dem ganzen Westerwald geleitet, u.a. von Judith Schäfer (Boden) und Harald Klein (Jugendpfarrer im Kath. Jugendamt Mon­tabaur).

Die Teilnahme kostet 75,00 DM (für KJG-Mitglieder 65,00 DM). Anmeldungen liegen in den Kirchen aus. Information gibt Pfarrer Harald Klein (02602/680235).

Katholisches Pfarramt St. Peter in Ketten

Gottesdienstordnung Sonntag, 12.05.1996, bis Sonntag, 19.05.1996 Samstag, 11.05., 15.30 Uhr Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Vorabendmesse: tt d. Fam. Adam Lenz und Peter Bernardi, f Josef Quick, tt d. MS-Gruppe, f Maria Bewersdorf v. Freundeskreis, ft Eheleute Mende-Hayser

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