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Montabaur

eine Brosche in Blattform? Die Gegenstände können bei mir in der Rheinstraße 22 abgeholt werden.

Flosdorf Ortsbürgermeisterin

Katholisches Pfarramt St. Margaretha, 56412 Holler

Telefon 02602/3495

Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 11.00 bis 13.00 Uhr Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr

Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 09.30 bis 13.00 Uhr

Meßdienertreffen mit Oliver und Thorsten: Freitag, 03.05.1996, 16.00 Uhr, Pfarrheim

Neu-Meßdiener mit Kathrin Szasz und Herrn Günther: Frei­tag, 3. und 10. Mai, jeweils 16.00 Uhr, Kirche Meßdienerprobe: Meßdiener, die beim Begrüßungsgottes­dienst von Pfarrer Thon am 04.05.1996 dienen wollen, treffen sich am Freitag, 3. Mai 1996, 17.00 Uhr, zur Probe in der Kirche.

Wortgottesdienst für Kinder im Pfarrheim: Sonntag, 05.05.1996, 10.15 Uhr

Meßdienertreffen mit Nadine und Patricia: Dienstag, 07.05.1996, 15.00 Uhr, Pfarrheim

Mutter-Kind-Kreis: Dienstag, 07.05.1996, 15.30 Uhr, Pfarrheim

Vorbereitung Jugendgottesdienst: Dienstag, 07.05.1996, 19.00 Uhr, Pfarrhaus Stahlhofen

Vorbereitung Pfarrbrief

Zur Vorbereitung des Pfingst-Pfarrbrieftes trifft sich das Team am Donnerstag, 09.05.1996, 20.15 Uhr, im Pfarrhaus Stahlho­fen

SV »Fortuna« Holler

Alte Herren

Am Samstag, dem 04.05.1996, spielen wir um 16.30 Uhr in Nassau. Abfahrt 15.40 Uhr »Gaststätte Heibel«.

Stahlhofen

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am

Freitag, dem 10. Mai 1996, um 19.30 Uhr,

im Rathaus statt.

Tagesordnung

I. Öffenthche Sitzung

1. Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

2. Kauf eines Rasenmähers

3. Verschiedenes

4. Einwohnerfragestunde

H. Nichtöffentliche Sitzung

I. Grundstücks angelegenheit 2. Verschiedenes

56412 Stahlhofen, 29.04.1996 Diel, Ortsbürgermeister

Friedhof Stahlhofen

Einebnung von Reihengrabstätten (Block III)

Nachstehend aufgeführte Grabstätten sollen nach dem 31. Mai 1996 eingeebnet werden:

Josef Ferdinand (Reihe C, Gr.-Nr. 22), Bernhard Dohmen (Reihe D, Gr.-Nr. 30), Johann Eidt (Reihe I, Gr.-Nr. 82), Josef Seitz (Reihe D, Gr.-Nr. 33), Margarete Altmann (Reihe D, Gr.-Nr. 27)

Die Grabstätten können bis zum 31. Mai 1996 selbst durch die Angehörigen abgeräumt werden. Nach diesem Termin gehen die Grabsteine, Grabeinfassungen sowie Grabgegenstände (Ampeln, Vasen, Schalen etc.) entschädigungslos in das Eigen­tum der Ortsgemeinde Stahlhofen über.

Friedhofsverwaltung Montabaur

F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

Am Sonntag, dem 05.05.1996, spielt Stahlhofen daheim gegen

S. G. Ransbach-Baumbach/H.

Spielbeginn: 14.30 Uhr in Stahlhofen.

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Nr. 18/96

lintershausen

Bekanntmachung des Tages der Wahl des Ortsbürgermeisters

der Ortsgemeinde Untershausen und Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Untershausen

I.

Afti Sonntag, dem 30. Juni 1996, findet die Wahl des Ortsbür­germeisters der Ortsgemeinde Untershausen statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 14. Juli 1996, durchgeführt.

Aufgrund des § 61 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbürgermeisters auf.

n.

Im Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters darf nur ein Bewerber genannt werden. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch einen gemeinsa­men Bewerber in einem gemeinsamen Wahl Vorschlag benen­nen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wäh- lergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtig­ten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Ein gemeinsamer Bewerber kann auch in gehei­mer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahl­berechtigten Mitgliedern/Anhängern oder Delegierten der be­teiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muß spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist am Dienstag, 14. Mai 1996, bis 18.00 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Main­zer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl mit dem Nachweis der Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzeigen. Dies entfällt, wenn die entspre­chende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskör­perschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von 15 Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unter­schrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Die Unter­zeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig.

Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, genügt die Unterzeichnung durch zehn Wahlberechtigte.

Unterschriften der Wahlberechtigten sind während der allge­meinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Bürgerbüro, Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) oder dem Ortsbürgermeister (Dienst­zeit: Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr) zu leisten. Unterschrif­ten können auch vor einem Notar oder einer anderen, zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle auf einer Unterschriftenliste geleistet werden. Wahlberechtigte, die in­folge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes gehindert sind, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Un­terzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Gemeindeverwaltung ersetzen; der Antrag muß spätestens am 22. Mai 1996 bis 18.00 Uhr schriftlich bei der Gemeindever­waltung gestellt sein.

Auf Antrag der einreichenden Partei oder Wählergruppe wer­den Wahl vor Schläge oder an ihrer Stelle Unterschriftenlisten zur Unterzeichnung durch Wahlberechtigte bei der Gemeinde- /Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Parteien und Wähler­gruppen sind allein verantwortlich, daß die Unterstützungs­unterschriften rechtzeitig geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsun­terschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Der vollständig Unterzeichnete Wahl Vorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei mir im Ge­meindehaus, 56412 Untershausen, Dienstzimmer, Haupt-

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