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Montabaur

Nr. 18/96

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 28.03.1996

Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldchen«

Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 28.03.1996 über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung ge­mäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch eingegangenen Bedenken und Anregungen zu entscheiden. Zum Teil wurde diesen Bedenken und Anregungen stattgegeben.

Die Ratsmitglieder beschlossen, dem Bebauungsplan nebst Begründung, Textfestsetzungen, dem RE-Bauentwurf sowie dem landespflegerischen Planungsbeitrag (für den Ausbau des Knotenpunktes erforderlich) in der Form - wie er in der Sit­zung vorlag - zuzustimmen und diesen Plan auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht insgesamt erneut offen­zulegen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der er­neuten Offenlage in Kenntnis gesetzt.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung. '

Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 2.590.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.292.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 445.000 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v. H.

Grundsteuer B. 290 v. H.

Gewerbesteuer.320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für

den ersten Hund. 50 DM

den zweiten Hund.100 DM

jeden weiteren Hund.150 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben:

Ein Rückblick auf das abgelaufene HaushaltsjahrT995 macht deutlich, daß die finanzielle Ausgangslage für die Aufstellung des Etats 1996 besser ist, als dies nach den Zahlen des Haus­haltes 1995 zu erwarten war. Zum Ausdruck kommt dies, daß eine ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung in Höhe von 444.000,00 DM nicht notwendig wird. Allerdings erwartet die Ortsgemeinde einen Fehlbetrag von rd. 40.000,00 DM, der in 1996 zur Abwicklung vorgesehen ist. Investitionsverlagerun­gen und Einsparungen haben diesen positiven Trend zu ver­antworten. Erwähnenswert ist die Tatsache, daß die Ortsge­meinde Neuhäusel damit weiterhin schuldenfrei bleibt.

Somit kann festgestellt werden, daß durchaus solide finanziel­le Verhältnisse die Basis für die Aufstellung des Haushaltes 1996 bilden.

Haushalt 1996

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1996 beläuft sich auf 3.882.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.590.000,00 DM und auf den ausgegli­chenen Vermögenshaushalt 1.292.000,00 DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen keine Kre­dite benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Da die Ortsgemeinde allerdings Verpflichtungen für kommende Jah­re eingehen möchte (445.000,00 DM), sind entsprechende Fest­setzungen vorzunehmen.

Die Steuersätze verändern sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 2.510.000,00 DM um 80.000,00 DM auf 2.590.000,00 DM. Daß diese Volumenszunahme letztlich durch Ausgabenzuwächse

begründet ist, läßt sich an der Tatsache ablesen, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zufüh­rung vom Vermögenshaushalt erreicht wird. Dies stellt auch die besondere Situation des Verwaltungshaushaltes 1996 dar. Im Einnahmensektor stellt das Steueraufkommen, Unterab­schnitt 9000, mit 72,66 v.H. das Gros der Einnahmen. Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen ba­siert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1996. Weiterhin wurden bereits durchgeführte Veranlagungen be­rücksichtigt.

Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familien­leistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Aus­gleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteu­ermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.

Neben dem Einnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterab­schnittes erwartet die Ortsgemeinde weitere Einnahmen aus folgenden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.17,44 v. H.

Gebühren.3,28 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.1,61 v. H.

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen.5,01 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen, Zuführung vom Vermögens­haushalt)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, er­geben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend wird verdeutlicht, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Ver­waltungshaushaltes haben.

Prozentanteil 1996

1. Personalausgaben.30,61%

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.18,30 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen..0,74 %

4. Umlagen.50,35 %

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.0,00 %

Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Neuhäusel errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sachko­sten für das Umlegungsverfahren »Am Eisenköppel« mit ei­nem Überschuß von 51.000 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat aufgestellte Investitionsprogramm ist die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushal­tes. Art und Umfang der hier benannten Maßnahmen bestim­men daher das Volumen. Für die folgenden Investitionen, Investitionsforderungsmaßnahmen und Ausgaben müssen folglich entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden:

1. Bau eines Gemeindehauses

(Fertigstellung).546.460,00 DM

2. Zuweisungen für Aktivitäten in der

Ortsgemeinde.5.000,00 DM

3. Finanzierungsanteil zum Bau des

Feuerwehrgerätehauses..58.000,00 DM

4. Zuweisung für die offene Jugendarbeit. 5.000,00 DM

5. Neubau des Kindergartens

(Restfinanzierung).50.000,00 DM

6. Ortsverschönerungsmaßnahmen.35.000,00 DM

7. Ausgleichszahlungen an Beteiligte im

Umlegungsverfahren...50.00,00 DM

8. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaß-

nahmen..5.000,00 DM

9. Parkplatzausbau - Ortsmitte.20.000,00 DM

10. Ausbau Bürgersteige Industriestraße/

Kreisstraße. 150.000,00 DM

Damit eine Gesamtauftragsvergabe erfolgen kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 150.000,00 DM veranschlagt.

11. Bürgersteigausbau Haskenstraße/

Tannenweg. 20.000,00 DM

12. Verkehrsberuhigende Maßnahmen.30.000,00 DM

13. Erschließungskostenanteil Waldhof/

Grüner.. 12.000,00 DM

14. Straßenbeleuchtungserweiterung.60.000,00 DM

15. Bauausgaben Friedhofshalle. 12.000,00 DM

16. Errichtung einer Urnenmauer.35.000,00 DM

17. Anschaffung von Sportgeräten. 5.000,00 DM