Montabaur
Nr. 18/96
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 28.03.1996
Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldchen«
Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 28.03.1996 über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch eingegangenen Bedenken und Anregungen zu entscheiden. Zum Teil wurde diesen Bedenken und Anregungen stattgegeben.
Die Ratsmitglieder beschlossen, dem Bebauungsplan nebst Begründung, Textfestsetzungen, dem RE-Bauentwurf sowie dem landespflegerischen Planungsbeitrag (für den Ausbau des Knotenpunktes erforderlich) in der Form - wie er in der Sitzung vorlag - zuzustimmen und diesen Plan auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht insgesamt erneut offenzulegen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der erneuten Offenlage in Kenntnis gesetzt.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. '
Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 2.590.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.292.000 DM
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 445.000 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B. 290 v. H.
Gewerbesteuer.320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für
den ersten Hund. 50 DM
den zweiten Hund.100 DM
jeden weiteren Hund.150 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Ein Rückblick auf das abgelaufene HaushaltsjahrT995 macht deutlich, daß die finanzielle Ausgangslage für die Aufstellung des Etats 1996 besser ist, als dies nach den Zahlen des Haushaltes 1995 zu erwarten war. Zum Ausdruck kommt dies, daß eine ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung in Höhe von 444.000,00 DM nicht notwendig wird. Allerdings erwartet die Ortsgemeinde einen Fehlbetrag von rd. 40.000,00 DM, der in 1996 zur Abwicklung vorgesehen ist. Investitionsverlagerungen und Einsparungen haben diesen positiven Trend zu verantworten. Erwähnenswert ist die Tatsache, daß die Ortsgemeinde Neuhäusel damit weiterhin schuldenfrei bleibt.
Somit kann festgestellt werden, daß durchaus solide finanzielle Verhältnisse die Basis für die Aufstellung des Haushaltes 1996 bilden.
Haushalt 1996
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1996 beläuft sich auf 3.882.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.590.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.292.000,00 DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen keine Kredite benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Da die Ortsgemeinde allerdings Verpflichtungen für kommende Jahre eingehen möchte (445.000,00 DM), sind entsprechende Festsetzungen vorzunehmen.
Die Steuersätze verändern sich gegenüber dem Vorjahr nicht.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 2.510.000,00 DM um 80.000,00 DM auf 2.590.000,00 DM. Daß diese Volumenszunahme letztlich durch Ausgabenzuwächse
begründet ist, läßt sich an der Tatsache ablesen, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt erreicht wird. Dies stellt auch die besondere Situation des Verwaltungshaushaltes 1996 dar. Im Einnahmensektor stellt das Steueraufkommen, Unterabschnitt 9000, mit 72,66 v.H. das Gros der Einnahmen. Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1996. Weiterhin wurden bereits durchgeführte Veranlagungen berücksichtigt.
Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familienleistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Ausgleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteuermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.
Neben dem Einnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterabschnittes erwartet die Ortsgemeinde weitere Einnahmen aus folgenden Bereichen:
Erstattungen, Zuweisungen.17,44 v. H.
Gebühren.3,28 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.1,61 v. H.
sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen.5,01 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen, Zuführung vom Vermögenshaushalt)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, ergeben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend wird verdeutlicht, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.
Prozentanteil 1996
1. Personalausgaben.30,61%
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.18,30 %
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen..0,74 %
4. Umlagen.50,35 %
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.0,00 %
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Neuhäusel errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sachkosten für das Umlegungsverfahren »Am Eisenköppel« mit einem Überschuß von 51.000 DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat aufgestellte Investitionsprogramm ist die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der hier benannten Maßnahmen bestimmen daher das Volumen. Für die folgenden Investitionen, Investitionsforderungsmaßnahmen und Ausgaben müssen folglich entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden:
1. Bau eines Gemeindehauses
(Fertigstellung).546.460,00 DM
2. Zuweisungen für Aktivitäten in der
Ortsgemeinde.5.000,00 DM
3. Finanzierungsanteil zum Bau des
Feuerwehrgerätehauses..58.000,00 DM
4. Zuweisung für die offene Jugendarbeit. 5.000,00 DM
5. Neubau des Kindergartens
(Restfinanzierung).50.000,00 DM
6. Ortsverschönerungsmaßnahmen.35.000,00 DM
7. Ausgleichszahlungen an Beteiligte im
Umlegungsverfahren...50.00,00 DM
8. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaß-
nahmen..5.000,00 DM
9. Parkplatzausbau - Ortsmitte.20.000,00 DM
10. Ausbau Bürgersteige Industriestraße/
Kreisstraße. 150.000,00 DM
Damit eine Gesamtauftragsvergabe erfolgen kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 150.000,00 DM veranschlagt.
11. Bürgersteigausbau Haskenstraße/
Tannenweg. 20.000,00 DM
12. Verkehrsberuhigende Maßnahmen.30.000,00 DM
13. Erschließungskostenanteil Waldhof/
Grüner.. 12.000,00 DM
14. Straßenbeleuchtungserweiterung.60.000,00 DM
15. Bauausgaben Friedhofshalle. 12.000,00 DM
16. Errichtung einer Urnenmauer.35.000,00 DM
17. Anschaffung von Sportgeräten. 5.000,00 DM

