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Montabaur

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Nr. 17/96

jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Satzung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnaeh- teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ge­meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes,

der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Planbereich ist aus der abgedruckten Planskizze ersichtlich. 56412 Stahlhofen, 18.04.1996 (S.) Diel, Ortsbürgermeister

1. Heilige Kommunion

Im Namen der Ortsgemeinde Stahlhofen gratuliere ich unse­ren diesjährigen Kommunionkindern ganz herzlich.

Linda, Anna-Lena, Melanie, Kristina, Corinna, Daniel, Micha­el, Tobias, Mirko, Sebastian, ich wünsche Euch eine schöne Feier, für die Zukunft alles Gute und Gottes Segen.

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

Am Sonntag, dem 28.04.1996, spielt Stahlhofen auswärts ge­gen TuS Niederahr. Spielbeginn: 14.30 Uhr in Niederahr.

Alte Herren Stahlhofen

Am 27.04.1996 findet unser nächstes Freundschaftsspiel ge­gen die AH-Mannschaft von Meudt in Stahlhofen statt. Anstoß: 16.00 Uhr. Treffpunkt: 15.30 Uhr - Trikots mit kurzen Armen mitbringen.

Untershausen

Förderverein der Waldschule Montabaur

Konzentrationsschwächen bei Kindern

»Unser Kind kann sich nicht konzentrieren. Wir wissen nicht mehr, was wir noch tun sollen!«. Solche oder ähnliche Aussa­gen von Eltern sind sicherlich keine Einzelfälle mehr. Proble­me in der Schule sind somit vorprogrammiert.

Der Förderverein der Waldschule lädt alle interessierten El­tern zu einer Veranstaltung ein, die diese Problematik zum Thema hat. Als Referent konnte der Schulpsychologe Dr. Schneider gewonnen werden. Er wird versuchen, nach einer Darstellung der aktuellen Situation im Gespräch mit den Teilnehmern mögliche Lösungen aufzuzeigen. Der Förderver­ein würde sich über eine rege Teilnahme an der Veranstaltung mit dieser aktuellen Thematik freuen.

Termin: Montag, den 29. April 1996, 20.00 Uhr, in der Aula der Waldschule Montabaur.

Kirchliche Nachrichten

Katholisches Pfarramt St. Peter in Ketten, Montabaur

Samstag, 27.04., 15.30 Uhr Beichtgelegenheit 18.30 Uhr Vorabendmesse: t Karl-Hermann Lenaif von den Stammtischfreunden / tt Alois und Veronika Kaiser / t Clau­dia Georg /1 Hildegard Steudter /1 Wilhelm Schulte v. d. ehern. Angestellten / tt Eheleute Peter und Rosa Ramroth Sonntag, 28.04., 4. Sonntag in der Osterzeit, 10.15 Uhr Kindergottesdienst für die Pfarrgemeinde 18.30 Uhr Abendmesse: f Dieter Eiser / tt der Fam. Theisen / t Otto Müller / tt der Fam. Philippi-Loth / tt Eheleute Albert und Klara Tripp und tt Eheleute Adolf und Maria Pösch Montag, 29.04., 15.30 Uhr Rosenkranzgebet Dienstag, 30.04., 19.30 Uhr Abendmesse: tt Karl Albrod und Angehörige / Vierwochenamt t Uwe Dommermuth / Vierwo­chenamt t Agnes Krön / 1. J.Amt t Willy Wirth Mittwoch, 01.05., 19.30 Uhr Abendmesse für die Pfarrge­meinde

Donnerstag, 02.05., 09.00 Uhr Frauenmesse: t Toni Schlem­mer / tt der Fam. Kamp-Göbel-Rigoll /1 Irma Voll Freitag, 03.05., Herz-Jesu-Freitag, 18.30 Uhr Abendmesse: t Käthchen Disper und Eltern (StA.) /1 Gabriele Baldus (StM.) Samstag, 04.05., 18.00 Uhr, geänderte Gottesdienstzeit, Dekanatssingen der Kirchenchöre

Vorabendmesse: t Albert Kaiser / t Josef Wicke / t Anton Müller / Lebende und tt der Fam. Müller und Grass /1 Willy Fresenius / Vierwochenamt für t Kurt Feilen