Montabaur
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Nr. 17/96
UI.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.04. bis 09.05.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis ■ mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Eitelborn, 22.04.1996 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn (S.)
gez. Blath, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelbom vom 27.03.1996
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 2.462.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.156.000 DM
Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 346.000 DM und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 13.500 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A.,.250 v.H.
Grundsteuer B.290 v.H.
Gewerbesteuer.320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für
den ersten Hund.50 DM
den zweiten Hund ..75 DM
jeden weiteren Hund.100 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1995 macht deutlich, daß die ürsprünglich vorgesehene Neuverschuldung von 114.000,00 DM nicht eintreten wird. Neben Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer haben Investitionsverlagerungen und Einsparungen diesen positiven Trend zu verantworten. Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1995 auf 1.829.614,09 DM. Eine sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung von 693,03 DM liegt weiterhin über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 564,00 DM.
Über Rücklagenmittel verfügt die Ortsgemeinde Eitelborn derzeit nicht.
Haushalt 1996
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 3.618.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.462.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.156.000,00 DM.
Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben werden Kredite in Höhe von 346.000,00 DM benötigt. Weiterhin beabsichtigt die Ortsgemeinde, Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre in der Größenordnung von 13.500,00 DM einzugehen. Gegenüber dem Vorjahr treten bei den Steuersätzen keine Veränderungen ein.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 2.351.000,00 DM um 111.000,00 DM auf 2.462.000,00 DM. Neben der Volumenszunahme im Forstetat führen insbesondere deutliche Mehreinnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen zu diesem Anstieg.
Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes bildet der Unterabschnitt 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - den Schwerpunkt der Einnahmen. Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuervergünstigungen bewirken den Zuwachs bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A leicht rückläufig ist. Das Gewerbesteueraufkommen basiert im wesentlichen auf dem Ergebnis von 1995 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen. Außerdem sind bereits vorgenommene Veranlagungen berücksichtigt.
Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familienleistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Ausgleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteuermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.
Der Rückgang der örtlichen Steuerkraft, der Anstieg der Einwohnerzahl sowie die Anhebung des Schwellenwertes von 71 v.H. auf 73 v.H. (in DM von 751,55 DM auf 766,00 DM) bewirken letztlich, daß die Ortsgemeinde Eitelborn wieder in den Genuß von Schlüsselzuweisungen kommt.
Neben dem Einnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterabschnittes, das mit 86,92 % zu Buche schlägt, erwartet die Ortsgemeinde weitere Einnahmen aus folgenden Bereichen:
Erstattungen, Zuweisungen.1,39 v.H.
Gebühren.1,09 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und.4,46 v.H.
sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen.6,14 v.H.
(Konzessionsabgaben)
Die Ansätze für die laufenden ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 1996
1. Personalausgaben.10,12 %
- 2. Verwaltungs-und Betriebsausgaben.17,43%
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen.4,72 %
4. Umlagen.59,16 %
5. Zinsausgaben...5,06%
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.3,51 %
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Eitelborn errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistung mit einem Überschuß von 28.000 DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 12.07.1995 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für 1 die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
Wie bereits schon im Vorbericht des Haushaltes 1995 erwähnt, bildet die Abwicklung des restlichen Soll-Fehlbetrages 1994 in Höhe von 445.476,00 DM einen Schwerpunkt des Vermögenshaushaltes. Nach Bereitstellung dieses Betrages verbleiben für rein investive Zwecke, für Tilgungsleistungen und Sonstiges noch 710.524,00 DM. Hiermit sollen folgende Vorhaben
und Ausgaben finanziert werden:
1. Büroeinrichtung. 5.000,00 DM
2. Einbau einer Tür zum Gemeindebüro.2.000,00 DM
3. Zuweisung für die offene Jugendarbeit.2.000,00 DM
4. Anschaffung von Spielgeräten.2.000,00 DM
5. Zuweisung an die Örtsgemeinde Neuhäusel
zum Kauf von Sportgeräten.2.500,00 DM

