Montabaur
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Nr. 17/96
“AHRBACHGEMEINDEN”
SG Heiligenroth, Ahrbach und Jugendspielgemeinschaft
Seniorenfußball
Unsere erste Mannschaft spielt am Sonntag, dem 28.04.1996, um 14.30 Uhr, gegen Horbach, in Heiligenroth.
Unsere zweite Mannschaft spielt am Sonntag, dem 28.04.1996, um 12.30 Uhr, gegen Elbert, in Heiligenroth.
Jugendfußball
A-Jugend: Sonntag, den 28.04.1996, um 10.30 Uhr, gegen Gladbach, in Heiligenroth
B-Jugend: Samstag, den 27.04.1996, um 16.00 Uhr, gegen Thalhausen, in Girod.
C-Jugend: Samstag, den 27.04.1996, um 15.30 Uhr, in Linz. Zuschauer sind herzlich willkommen.
Heiligenroth
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 16.04.1996 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 2.833.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben..je 333.000 DM
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 170.000 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für
den ersten Hund.50 DM
den zweiten Hund.75 DM
jeden weiteren Hund. 100 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Das Haushaltsjahr 1995 ist abgeschlossen. Als konkretes Ergebnis ist ein Rücklagenbestand von 303.976,32 DM zu vermelden. Dieses Guthaben ist weitaus günstiger als dies nach den Ansätzen des Haushaltes 1995 zu erwarten war. Ausgehend von einem Bestand zum 31.12.1994 von 165.104,34 DM sollte nämlich lt. Haushaltsplan 1995 eine Entnahme von 112.000,— DM erfolgen, was einem Bestand zum Jahresende von 53.104,34 DM gleichgekommen wäre. Zurückzuführen ist diese sehr positive Entwicklung ausschließlich auf erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1995 auf 811.937,72 DM. Die sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung von 566,20 DM nähert sich allmählich dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 564,- DM.
Das Fazit des Haushaltsplanes 1995 lautet: Die finanzielle Situation der Ortsgemeinde Heiligenroth hat sich gegenüber den Ansätzen des Etats 1995 deutlich verbessert. Somit ergibt sich für die Aufstellung des Haushaltes 1996 eine günstigere Ausgangsbasis.
Haushalt 1996
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf3.166.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.833.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 333.000- DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen keine Kredite benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Da aber die Ortsgemeinde Verpflichtungen für kommende Haushaltsjahre eingehen möchte, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 170.000,- DM festzusetzen.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 2.638.000,- DM um 195.000,- DM auf 2.833.000,- DM. Hervorgerufen wird dieser Anstieg durch die Umlagebelastungen infolge eines enormen Zuwachses der Umlagegrundlage. Dieser Ausgabenzuwachs führt im Ergebnis letztlich dazu, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 199.000,- DM erreicht wird. Es handelt sich hierbei um einen außergewöhnlich hohen Zuführungsbetrag, der im Prinzip auf das System des Finanzausgleichsgesetzes zurückzuführen ist, bei dem nämlich im vorliegenden Fall sehr hohe Einnahmen aus einem zurückliegenden Zeitraum als Bemessungsgrundlage (Umlagegrundlage) für die Berechnung der Umlagen herangezogen werden.
Die Einnahmenseite des Verwaltupgshaushaltes wird nach wie vor geprägt von dem Steueraufkommen - Unterabschnitt 9000.
Wertfortschreibüngen und der Wegfall von Grundsteuervergünstigungen bewirken den Zuwachs bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert im wesentlichen auf dem Ergebnis von 1995 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen. Außerdem sind bereits vorgenommene Veranlagungen für das Haushaltsjahr 1996 berücksichtigt.
Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familienleistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Ausgleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteuermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.
Neben dem Einnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterabschnittes, das mit 72,04 % zu Buche schlägt, erwartet die Ortsgemeinde weitere Einnahmen aus folgenden Bereichen:
Erstattungen, Zuweisungen.10,17 v. H.
Gebühren.1,95 v, H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und
sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.4,88 v. FI.
Sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen).3,96 v. H.
Zuführung vom Vermögenshaushalt. 7,00 v. H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 1996
1. Personalausgaben.21,42 %
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.....13,06 %
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen....0,38 %
4. Umlagen.62,49 %
5. Zinsausgäben....1,94%
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.0,71 %
Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1996 errechnet sich ein Fehlbedarf von 199.000,- DM. Auch für die kommenden Haushaltsjahre wird mit einer negativen freien Finanzspitze gerechnet. Dies ist eine sehr unerfreuliche Entwicklung, macht sie doch deutlich, daß die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben zu finanzieren. Das heißt, es wird immer wieder eine Zuführung vom Vermögenshaushalt erforderlich, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Durch Einsparungen oder aber durch mögliche Einnahmenverbesserungen kann man dieser Entwicklung entgegenwirken.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 20.06.1995 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für Sie Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen. Jedoch angesichts der finanziellen Möglichkeiten sind nur für die notwendigsten Investitionen, Investitionsforderungsmaßnahmen und Ausga
ben entsprechende Mittel bereitgestellt:
1. Zuweisung an den Mandolinenverein,.1.700,— DM
2. Bauausgaben im Rahmen der Zeltkirmes ..... 5 . 000 ,- 7 : DM

