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Montabaur

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Nr. 17/96

AHRBACHGEMEINDEN

SG Heiligenroth, Ahrbach und Jugendspielgemeinschaft

Seniorenfußball

Unsere erste Mannschaft spielt am Sonntag, dem 28.04.1996, um 14.30 Uhr, gegen Horbach, in Heiligenroth.

Unsere zweite Mannschaft spielt am Sonntag, dem 28.04.1996, um 12.30 Uhr, gegen Elbert, in Heiligenroth.

Jugendfußball

A-Jugend: Sonntag, den 28.04.1996, um 10.30 Uhr, gegen Gladbach, in Heiligenroth

B-Jugend: Samstag, den 27.04.1996, um 16.00 Uhr, gegen Thalhausen, in Girod.

C-Jugend: Samstag, den 27.04.1996, um 15.30 Uhr, in Linz. Zuschauer sind herzlich willkommen.

Heiligenroth

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 16.04.1996 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 2.833.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben..je 333.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 170.000 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v. H.

Grundsteuer B.290 v. H.

Gewerbesteuer.320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für

den ersten Hund.50 DM

den zweiten Hund.75 DM

jeden weiteren Hund. 100 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben:

Das Haushaltsjahr 1995 ist abgeschlossen. Als konkretes Er­gebnis ist ein Rücklagenbestand von 303.976,32 DM zu vermel­den. Dieses Guthaben ist weitaus günstiger als dies nach den Ansätzen des Haushaltes 1995 zu erwarten war. Ausgehend von einem Bestand zum 31.12.1994 von 165.104,34 DM sollte nämlich lt. Haushaltsplan 1995 eine Entnahme von 112.000, DM erfolgen, was einem Bestand zum Jahresende von 53.104,34 DM gleichgekommen wäre. Zurückzuführen ist die­se sehr positive Entwicklung ausschließlich auf erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1995 auf 811.937,72 DM. Die sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung von 566,20 DM nähert sich allmählich dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 564,- DM.

Das Fazit des Haushaltsplanes 1995 lautet: Die finanzielle Situation der Ortsgemeinde Heiligenroth hat sich gegenüber den Ansätzen des Etats 1995 deutlich verbessert. Somit ergibt sich für die Aufstellung des Haushaltes 1996 eine günstigere Ausgangsbasis.

Haushalt 1996

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf3.166.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.833.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 333.000- DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen keine Kre­dite benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Da aber die Ortsgemeinde Verpflichtungen für kommende Haushalts­jahre eingehen möchte, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 170.000,- DM festzusetzen.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 2.638.000,- DM um 195.000,- DM auf 2.833.000,- DM. Her­vorgerufen wird dieser Anstieg durch die Umlagebelastungen infolge eines enormen Zuwachses der Umlagegrundlage. Die­ser Ausgabenzuwachs führt im Ergebnis letztlich dazu, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zu­führung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 199.000,- DM erreicht wird. Es handelt sich hierbei um einen außergewöhn­lich hohen Zuführungsbetrag, der im Prinzip auf das System des Finanzausgleichsgesetzes zurückzuführen ist, bei dem nämlich im vorliegenden Fall sehr hohe Einnahmen aus einem zurückliegenden Zeitraum als Bemessungsgrundlage (Umla­gegrundlage) für die Berechnung der Umlagen herangezogen werden.

Die Einnahmenseite des Verwaltupgshaushaltes wird nach wie vor geprägt von dem Steueraufkommen - Unterabschnitt 9000.

Wertfortschreibüngen und der Wegfall von Grundsteuerver­günstigungen bewirken den Zuwachs bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert im wesentlichen auf dem Ergebnis von 1995 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen. Außerdem sind bereits vorgenommene Ver­anlagungen für das Haushaltsjahr 1996 berücksichtigt.

Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familien­leistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Aus­gleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteu­ermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.

Neben dem Einnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterab­schnittes, das mit 72,04 % zu Buche schlägt, erwartet die Ortsgemeinde weitere Einnahmen aus folgenden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.10,17 v. H.

Gebühren.1,95 v, H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.4,88 v. FI.

Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben, Zinsen).3,96 v. H.

Zuführung vom Vermögenshaushalt. 7,00 v. H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichti­gen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1996

1. Personalausgaben.21,42 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.....13,06 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen....0,38 %

4. Umlagen.62,49 %

5. Zinsausgäben....1,94%

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.0,71 %

Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1996 errechnet sich ein Fehlbedarf von 199.000,- DM. Auch für die kommen­den Haushaltsjahre wird mit einer negativen freien Finanz­spitze gerechnet. Dies ist eine sehr unerfreuliche Entwicklung, macht sie doch deutlich, daß die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben zu finanzieren. Das heißt, es wird immer wieder eine Zuführung vom Vermögenshaushalt erforderlich, um den Ver­waltungshaushalt auszugleichen. Durch Einsparungen oder aber durch mögliche Einnahmenverbesserungen kann man dieser Entwicklung entgegenwirken.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 20.06.1995 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für Sie Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Vorhaben bestimmen das Volumen. Jedoch angesichts der finanziellen Möglichkeiten sind nur für die notwendigsten Investitionen, Investitionsforderungsmaßnahmen und Ausga­

ben entsprechende Mittel bereitgestellt:

1. Zuweisung an den Mandolinenverein,.1.700, DM

2. Bauausgaben im Rahmen der Zeltkirmes ..... 5 . 000 ,- 7 : DM