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Montabaur

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Nr. 15/96

tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.03.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.123.000,- DM

in der Ausgabe auf.. 1.123.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.397.000,- DM

in der Ausgabe auf.397.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.! 93.700,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 119.000,- DM

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das

Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)...250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, dip innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund.. 40,- DM

für den zweiten Hund.60,- DM

für jeden weiteren Hund.80,- DM

H.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der

Verpfhchtungsermächtigungen in Höhe von.119.000,- DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von.... 93.700,- DM 56410 Montabaur, 27.03.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

in.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.04. bis 24.04.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Niedererbach, 01.04.1996

Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach (S.)

gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend' ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).

/'?

Trimm-Treff-Niedererbach e.V.

Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Kinder von 9 bis 14 Jahren

Ziel des Kurses ist die Förderung der Körperbeherrschung und des Selbstvertrauens. Veranstaltungsort: Dorfgemeinschafts­halle Niedererbach.

Achtung: Datum geändert. Beginn: Mittwoch, den 8. Mai 1996,16.45 Uhr, 8 Nachmittage.

Info und Anmeldung: Elke Schuy, Tel. 8561, Rita Rosenbauer, Tel. 8615.

Achtung, die Kindergruppen Flick-Flack und Flunmiies!

Für Euch fangt das Turnen am Dienstag, dem 16.04.1996, zur gewohnten Zeit wieder an. Bis dann!

Nomborn

Frauengemeinschaft Nomborn

Dienstag, den 23.04.1996, 20.00 Uhr, Vortrag im Gemeinde­haus. Das gewünschte Thema: Gewalt gegen Frauen. Referent: Kriminalhauptkommissar Josef Ickenroth.

Es ist ein Thema, was jung und alt anspricht, um nur das eine zu erwähnen: Taschendiebe.

MGV »Arion« Nombom

Die nächste Gesangstunde des MGV findet am Montag, dem 15.04.1996, um 18.45 Uhr, in der alten Schule statt.

V£R Nombom 1920 e.V.

Am Samstag, dem 13. April, 15.30 Uhr, spielt der VfR Nom­born gegen den FC Türk. Siershahn.

Vereinsheimdienst ab 14.30 Uhr: Klaus Müller, Manfred Ha­bel, Melanie Reckeikamm.

ELBERTGEMEINDEN

Waldwanderung für Kinder mit dem Förster

Unter dem Motto »Kleine Knirpse - große Bäume« findet am Sonntag, dem 21.04.1996, für Kinder im Vor- und Grund­schulalter eine Wanderung im Frühlingswald statt. Wir tref­fen uns um 10.30 Uhr am Parkplatz Wolfskirchhof. Die Wan­derung dauert ca. 1,5 bis 2 Stunden.

Gez. Klein, Revierßrster

_ Niederelbert __

850-Jahr-Feier unserer Partnergemeinde Heuthen/Thüringen

Unsere Partnergemeinde Heuthen feiert in diesem Jahr das 850-jährige Ortsjubiläum. Höhepunkt der Festveranstaltun­gen ist ein Kommersabend am Samstag, dem 24.08., und ein Festumzug am Sonntag, dem 25.08.1996.

Der Bürgermeister von Heuthen, Bernd Kruse, hat die gesam­te Bevölkerung von Niederelbert zu diesen Veranstaltungen eingeladen. Ich gebe diese Einladung sehr gerne weiter und bitte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger recht zahlreich mit unserer Partnergemeinde ihr 850-jähriges Jubiläum zu feiern. Da die Ortsgemeinde diese Fahrt finanziell bezuschußt, be­läuft sich der Fahrpreis nur auf 25,00 DM pro Person. Die Unterbringung ist in Gastfamilien vorgesehen. Wer eine Ho­tel- oder Pensionsunterkunft wünschen sollte, wird gebeten, dies bei der Anmeldung anzugeben.

Anmeldungen nimmt der 1. Beigeordnete Willi Müller, Wie- senstr., Tel. 5631, entgegen, der auch die Organisation der Reise übernommen hat.

Die Abfahrt mit dem Omnibus/den Omnibussen erfolgt am Samstag, dem 24.08., um 07.00 Uhr, auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus. Die Rückkehr ist für den 25.08.1996, gegen 21.00 Uhr, vorgesehen.

Willi Bode, Ortsbürgermeister

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