Einzelbild herunterladen

Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur

Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur fin­det am

Dienstag, 16. April 1996

im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

Beginn: 18.00 Uhr

1. Bericht"des Bürgermeisters

2. Aufstellung des Bebauungsplanes »Poststraße« in Monta­baur-Horressen

3. Neuorganisation der Forstreviere im Bereich der Stadt Montabaur

4. Ausschreibung des II. Bauabschnittes »Business-Park Montabaur« in Einzelgewerken mit Unterteilung in Lose - Antrag der Fraktion »BfM« vom 11.03.1996

5. Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Bau­ausschuß der Stadt Montabaur

6. Einwohnerfragestunde

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 29.03.1996

Dr. Hütte, erster Stadtbeigeordneter

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am 26.04.1996 finden folgende Fraktionssit­zungen statt:

CDU: Montag, 15.04.1996, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal

des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157 SPD: Montag, 15.04.1996,18.30 Uhr, im Besprechungs­

zimmer des Rathauses, 2. Stock Neubau, Zimmer- Nr. 214, Tel. 02602/126-121

FWG: Montag, 15.04.1996, 19.00 Uhr, im Sozialraum

des Rathauses, 3. Stock (Neubau), Tel. 02602/ 126.188

BfM: Montag, 15.04.1996, 20.00 Uhr, bei Reinhard Lo­

renz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur- Elgendorf

B90/Grüne: Montag, 15.04.1996, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der gemeinsamen nichtöffentlichen Sit­zung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem* Bauausschuß des Stadtrates der Stadt Montabaur am' 16.04.1996 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

CDU: Montag, 15.04.1996, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal

des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157 SPD: Montag, 15.04.1996,18.30 Uhr, im Besprechungs­

zimmer des Rathauses, 2. Stock Neubau, Zimmer- Nr. 214, Tel. 02602/126-121

FWG: Montag, 15.04.1996, 19.00 Uhr, im Sozialraum

des Rathauses, 3. Stock (Neubau), Tel. 02602/ 126.188

BfM: Montag, 15.04.1996,20.00 Uhr, bei Reinhard Lo­

renz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur- Elgendorf

B90/Grüne: Montag, 15.04.1996, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur

Einwohnerversammlung

Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) einzuberufende Einwohnerver­sammlung findet in Montabaur-Ettersdorf am

Donnerstag, dem 1,8. April 1996, um 19.30 Uhr, in der Gelbachtalhalle

statt.

Tagesor dnung

1. Bericht des Bürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich der Stadt und der Verbandsgemeinde Montabaur

2. Vorstellung des Dorfentwicklungskonzeptes für den Stadt­teil Ettersdorf

[~6~1 Nr. 15/96

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.

56410 Montabaur, 20.03.1996

Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur (S.)

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Stadt Montabaur - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Die »Vorwegnahme der Entscheidung« gemäß § 76 BauGB für das Umlegungsgebiet »Christches Weiher« der Stadt Monta­baur betreffend die Ordn. Nr. 30 ist am 01.04.1996 unanfecht­bar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntma­chung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 03.04.1996

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Bodennutzungshaupterhebung 1996

Im April/Mai 1996 findet die Bodennutzungshaupterhebung statt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfaßt.

- allgemein die Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnutzungs- und Kulturarten,

- bei repräsentativ ausgewählten Betrieben zusätzlich die Fruchtarten.

Auskunftspflicht besteht für Betriebe mit einer landwirt­schaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens einem Hek­tar oder mit natürlichen Erzeugungseinheiten, die mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeu- gung von einem Hektar LF entsprechen sowie für Betriebe mit einer Waldfläche von mindestens einem Hektar. Zum Erhe­bungsbereich der Bodennutzungshaupterhebung gehören fer­ner Flächen eines Bewirtschafters von zusammen mindestens einem Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirt­schaftlich genutzt werden sowie alle Flächen, auf denen Re­ben, Obst, Gemüse, Tabak, Hopfen, Heil- und Gewürzpflan­zen, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig han­delt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Ihr Statistisches Landesamt » Rheinland-Pfalz

Die Verwaltung informiert

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags

von.14.00 bis 16.00 Uhr

Rufnummer.02602/1260

Öffnungszeiten der