Montabaur
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am
Dienstag, 16. April 1996
im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
Beginn: 18.00 Uhr
1. Bericht"des Bürgermeisters
2. Aufstellung des Bebauungsplanes »Poststraße« in Montabaur-Horressen
3. Neuorganisation der Forstreviere im Bereich der Stadt Montabaur
4. Ausschreibung des II. Bauabschnittes »Business-Park Montabaur« in Einzelgewerken mit Unterteilung in Lose - Antrag der Fraktion »BfM« vom 11.03.1996
5. Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Bauausschuß der Stadt Montabaur
6. Einwohnerfragestunde
7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 29.03.1996
Dr. Hütte, erster Stadtbeigeordneter
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am 26.04.1996 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 15.04.1996, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal
des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157 SPD: Montag, 15.04.1996,18.30 Uhr, im Besprechungs
zimmer des Rathauses, 2. Stock Neubau, Zimmer- Nr. 214, Tel. 02602/126-121
FWG: Montag, 15.04.1996, 19.00 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses, 3. Stock (Neubau), Tel. 02602/ 126.188
BfM: Montag, 15.04.1996, 20.00 Uhr, bei Reinhard Lo
renz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur- Elgendorf
B90/Grüne: Montag, 15.04.1996, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem* Bauausschuß des Stadtrates der Stadt Montabaur am' 16.04.1996 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 15.04.1996, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal
des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157 SPD: Montag, 15.04.1996,18.30 Uhr, im Besprechungs
zimmer des Rathauses, 2. Stock Neubau, Zimmer- Nr. 214, Tel. 02602/126-121
FWG: Montag, 15.04.1996, 19.00 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses, 3. Stock (Neubau), Tel. 02602/ 126.188
BfM: Montag, 15.04.1996,20.00 Uhr, bei Reinhard Lo
renz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur- Elgendorf
B90/Grüne: Montag, 15.04.1996, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur
Einwohnerversammlung
Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) einzuberufende Einwohnerversammlung findet in Montabaur-Ettersdorf am
Donnerstag, dem 1,8. April 1996, um 19.30 Uhr, in der Gelbachtalhalle
statt.
Tagesor dnung
1. Bericht des Bürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich der Stadt und der Verbandsgemeinde Montabaur
2. Vorstellung des Dorfentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Ettersdorf
[~6~1 Nr. 15/96
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.
56410 Montabaur, 20.03.1996
Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur (S.)
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Stadt Montabaur - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Die »Vorwegnahme der Entscheidung« gemäß § 76 BauGB für das Umlegungsgebiet »Christches Weiher« der Stadt Montabaur betreffend die Ordn. Nr. 30 ist am 01.04.1996 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 03.04.1996
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)
gez. Reichling
Bodennutzungshaupterhebung 1996
Im April/Mai 1996 findet die Bodennutzungshaupterhebung statt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfaßt.
- allgemein die Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnutzungs- und Kulturarten,
- bei repräsentativ ausgewählten Betrieben zusätzlich die Fruchtarten.
Auskunftspflicht besteht für Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens einem Hektar oder mit natürlichen Erzeugungseinheiten, die mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeu- gung von einem Hektar LF entsprechen sowie für Betriebe mit einer Waldfläche von mindestens einem Hektar. Zum Erhebungsbereich der Bodennutzungshaupterhebung gehören ferner Flächen eines Bewirtschafters von zusammen mindestens einem Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden sowie alle Flächen, auf denen Reben, Obst, Gemüse, Tabak, Hopfen, Heil- und Gewürzpflanzen, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden.
Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
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