Montabaur
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Nr. 14/96
_ Welschneudorf _
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1996 vom 28.03.1996 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.03.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.. 1.050.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.050.000,— DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 2.091.000,- DM
in der Ausgabe auf.2.091.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0,00 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 120.627,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das
Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.....36,- DM
für den zweiten Hund.54,- DM
für jeden weiteren Hund.72,— DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von.73.000,- DM
56410 Montabaur, 26.03.1996
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04. bis 18.04.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Welschneudorf, 28.03.1996
Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf (S.)
gez. Heiden, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes,, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hät.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz. 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).
Gründung einer Kirmesjugend
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
erfreut kann ich Ihnen mitteilen, daß sich aufgrund meiner Einladung am vergangenen Donnerstag annähernd 20 Jugendliche im Jugendraum eingefünden haben, um über die Gründung einer Kirmesjugend zu diskutieren.
Mit großer Mehrheit waren die erschienenen Jugendlichen dafür, die Kirmestage aktiv mitzugestalten.
Daher treffen sich die Jugendlichen und sonstige Interessierte erneut am
Donnerstag, 18.04.1996,20.00 Uhr, im Jugendraum neben der Kirche und danach alle 14 Tage.
Jeder ist aufgerufen, mit neuen Ideen und Vorschlägen die Diskussion zu bereichern.
Es ist doch sicherlich Ehrensache, daß wir alle die Jugendlichen unterstützen werden.
Mit freundlichen Grüßen Helmut Heiden, Ortsbürgermeister
MGV »Eintracht« Welschneudorf
Der MGV . »Eintracht« Welschneudorf lädt zu einem Freundschaftskonzert mit dem Uerdinger Männergesangverein und dem MGV »Liederkranz« Oberelbert ein.
Termin: Samstag, den 11. Mai 1996, in der Kurfürstenhalle. Aus diesem Anlaß ist für Mittwoch, den 10. April 1996, um 19.00 Uhr eine Sonderprobe angesetzt.
Die Chorprobe am Freitag, dem 5. April 1996, muß leider ausfallen.
SV Welschneudorf
Nachholspiel gegen FC Türk. Ransbach
Am Ostermontag, dem 08.04.1996, findet das Nachholspiel des SV Welschneudorf gegen die Mannschaft vom FC Türk. Ransbach statt.
Anstoß: 14.30 Uhr. Spielort: Niederelbert
“GELBACHHÖHEN”
Konzert der YABB
Der Musikverein Heiligenroth veranstaltet am Ostersonntag, dem 07.04.1996, um 20.00 Uhr, ein Konzert in der Vogelsanghalle Heiligenroth.
Gestaltet wird dieses Konzert von der »Young Ambassadors Brass Band of Great Britain«, einer 30-köpfigen Auswahl der besten jugendlichen Blechbläser Großbritanniens. Das Repertoire des Blasorchesters reicht von klassischer Musik, über Filmmusik und spezielle Arrangements zeitgenössischer Musik bis hin zur Jazz- und Rockmusik. Das Orchester gastierte schon öfter im Westerwald und erfreut sich einer ständig steigenden Beliebtheit.
Karten für dieses Konzert können telefonisch unter den Rufnummern 02602/16306 und 02602/18593 zum Preis von 10,00 DM reserviert werden, oder sind in begrenzter Anzahl an der Abendkasse erhältlich.
Daubach
Keine Probe des DRK Blasorchester Daubach!
Am Donnerstag, 04.04.1996, findet keine Probe statt. Wir bitten um Beachtung!
Hinweis: Am Ostersonntag findet in Heiligenroth, Vogelsanghalle, um 20.00 Uhr, das Konzert der »Young Ambassadors Brass Band of Great Britain« statt. Karten sind bei allen Mitgliedern des MV Heiligenroth sowie an der Abendkasse erhältlich.

