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Montabaur

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Nr. 14/96

_ Welschneudorf _

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1996 vom 28.03.1996 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.03.1996 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.. 1.050.000,- DM

in der Ausgabe auf.1.050.000, DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 2.091.000,- DM

in der Ausgabe auf.2.091.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0,00 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 120.627,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das

Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund.....36,- DM

für den zweiten Hund.54,- DM

für jeden weiteren Hund.72, DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von.73.000,- DM

56410 Montabaur, 26.03.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04. bis 18.04.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Welschneudorf, 28.03.1996

Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf (S.)

gez. Heiden, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes,, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hät.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz. 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).

Gründung einer Kirmesjugend

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

erfreut kann ich Ihnen mitteilen, daß sich aufgrund meiner Einladung am vergangenen Donnerstag annähernd 20 Ju­gendliche im Jugendraum eingefünden haben, um über die Gründung einer Kirmesjugend zu diskutieren.

Mit großer Mehrheit waren die erschienenen Jugendlichen dafür, die Kirmestage aktiv mitzugestalten.

Daher treffen sich die Jugendlichen und sonstige Interessierte erneut am

Donnerstag, 18.04.1996,20.00 Uhr, im Jugendraum neben der Kirche und danach alle 14 Tage.

Jeder ist aufgerufen, mit neuen Ideen und Vorschlägen die Diskussion zu bereichern.

Es ist doch sicherlich Ehrensache, daß wir alle die Jugendli­chen unterstützen werden.

Mit freundlichen Grüßen Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

MGV »Eintracht« Welschneudorf

Der MGV . »Eintracht« Welschneudorf lädt zu einem Freund­schaftskonzert mit dem Uerdinger Männergesangverein und dem MGV »Liederkranz« Oberelbert ein.

Termin: Samstag, den 11. Mai 1996, in der Kurfürstenhalle. Aus diesem Anlaß ist für Mittwoch, den 10. April 1996, um 19.00 Uhr eine Sonderprobe angesetzt.

Die Chorprobe am Freitag, dem 5. April 1996, muß leider ausfallen.

SV Welschneudorf

Nachholspiel gegen FC Türk. Ransbach

Am Ostermontag, dem 08.04.1996, findet das Nachholspiel des SV Welschneudorf gegen die Mannschaft vom FC Türk. Rans­bach statt.

Anstoß: 14.30 Uhr. Spielort: Niederelbert

GELBACHHÖHEN

Konzert der YABB

Der Musikverein Heiligenroth veranstaltet am Ostersonntag, dem 07.04.1996, um 20.00 Uhr, ein Konzert in der Vogelsang­halle Heiligenroth.

Gestaltet wird dieses Konzert von der »Young Ambassadors Brass Band of Great Britain«, einer 30-köpfigen Auswahl der besten jugendlichen Blechbläser Großbritanniens. Das Reper­toire des Blasorchesters reicht von klassischer Musik, über Filmmusik und spezielle Arrangements zeitgenössischer Mu­sik bis hin zur Jazz- und Rockmusik. Das Orchester gastierte schon öfter im Westerwald und erfreut sich einer ständig steigenden Beliebtheit.

Karten für dieses Konzert können telefonisch unter den Ruf­nummern 02602/16306 und 02602/18593 zum Preis von 10,00 DM reserviert werden, oder sind in begrenzter Anzahl an der Abendkasse erhältlich.

Daubach

Keine Probe des DRK Blasorchester Daubach!

Am Donnerstag, 04.04.1996, findet keine Probe statt. Wir bitten um Beachtung!

Hinweis: Am Ostersonntag findet in Heiligenroth, Vogelsang­halle, um 20.00 Uhr, das Konzert der »Young Ambassadors Brass Band of Great Britain« statt. Karten sind bei allen Mitgliedern des MV Heiligenroth sowie an der Abendkasse erhältlich.