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Montabaur

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Nr. 14/96

EISBACHGEMEINDEN

Termine der Eisbachtaler Sportfreunde

Samstag, 6. April

16.00 Uhr: Treffen der Teilnehmer an der Spanien-Fahrt (Rückkehr Sonntag, 14. April, gegen 08.00 Uhr)

Montag, 8. April

15.00 Uhr: SC Idar-Oberstein - Sporfreunde Eisbachtal (Spiel der Oberliga Südwest im Sportzentrum Haag in Idar-Ober­stein)

Girod

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Girod Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, dem 9. April 1996, um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der Niederschrift vom 13.02.1996

2. Vergabe der Bauarbeiten im Neubaugebiet »Auf der Nörr II«

3. Neuorganisation der Forstreviere in der Verbandsgemein­de Montabaur

4. Antrag der Krebsgesellschaft zwecks Aufstellung eines Alt- kleider-Containers

5. Haushaltsplan 1997 und Investitionsprogramm für die Jahre 1997 bis 2000; Aufstellung einer Investitionsliste

6. Antrag der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen auf Nut­zung des Sportplatzes

7. Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

8. Verschiedenes

IL Nichtöffentliche Sitzung

.1. Grimdstücksangelegenheit (vorsorglich)

2. Verschiedenes

56412 Girod, 29.03.1996 Hannappel, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Girod

Am Samstag, dem 1. Juni 1996, machen wir einen Tagesaus­flug nach Köln und zu den Bayerwerken nach Leverkusen. Da nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung beim Wehrführer Jür­gen Herbst. Nähere Informationen bei der Anmeldung.

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Folgende Nachholspiele finden am Wochenende statt: Samstag, 06.04.,1996: Um 15.30 Uhr in Niederahr gegen Niederahr II

Montag, 08.04.1996: Um 14.30 Uhr in Girod gegen Horres- sen/E. III

Zu beiden Spielen sind unsere Zuschauer herzlich eingeladen.

_ Görgeshausen _

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1996 vom 29.03.1996 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.03.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf......836.000,- DM

in der Ausgabe auf..... 836.000,-DM

Vermögenshanshalt

in der Einnahme auf ................1.282.000,- DM

in der Ausgabe auf.1.282.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf..0,00 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 80.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­

halten werden:

für den ersten Hund.50,- DM

für den zweiten Hund.75, DM

für jeden weiteren Hund.100, DM

IL

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von.8.000,- DM

56410 Montabaur, 26.03.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04. bis 18.04.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 his 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Görgeshausen, 29.03.1996

Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen (S.)

gez. Burkard, Ortsbürgermeister

Hinw eis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).

SV Grün-Weiß Görgeshausen

Samstag, 13.04.1996,15.30 Uhr, TuS Niederahr II gegen SV Grün-Weiß Görgeshausen.

Großholbach

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Samstag, dem 06.04.1996, üm 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportkameraden in Unnau. Trikot: Weiß/rot. Abfahrt 15.15 Uhr.