Montabaur
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Nr. 14/96
“EISBACHGEMEINDEN”
Termine der Eisbachtaler Sportfreunde
Samstag, 6. April
16.00 Uhr: Treffen der Teilnehmer an der Spanien-Fahrt (Rückkehr Sonntag, 14. April, gegen 08.00 Uhr)
Montag, 8. April
15.00 Uhr: SC Idar-Oberstein - Sporfreunde Eisbachtal (Spiel der Oberliga Südwest im Sportzentrum Haag in Idar-Oberstein) ■
Girod
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Girod Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, dem 9. April 1996, um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung
L Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe der Niederschrift vom 13.02.1996
2. Vergabe der Bauarbeiten im Neubaugebiet »Auf der Nörr II«
3. Neuorganisation der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Montabaur
4. Antrag der Krebsgesellschaft zwecks Aufstellung eines Alt- kleider-Containers
5. Haushaltsplan 1997 und Investitionsprogramm für die Jahre 1997 bis 2000; Aufstellung einer Investitionsliste
6. Antrag der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen auf Nutzung des Sportplatzes
7. Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen
8. Verschiedenes
IL Nichtöffentliche Sitzung
.1. Grimdstücksangelegenheit (vorsorglich)
2. Verschiedenes
56412 Girod, 29.03.1996 Hannappel, Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Girod
Am Samstag, dem 1. Juni 1996, machen wir einen Tagesausflug nach Köln und zu den Bayerwerken nach Leverkusen. Da nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung beim Wehrführer Jürgen Herbst. Nähere Informationen bei der Anmeldung.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Folgende Nachholspiele finden am Wochenende statt: Samstag, 06.04.,1996: Um 15.30 Uhr in Niederahr gegen Niederahr II
Montag, 08.04.1996: Um 14.30 Uhr in Girod gegen Horres- sen/E. III
Zu beiden Spielen sind unsere Zuschauer herzlich eingeladen.
_ Görgeshausen _
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1996 vom 29.03.1996 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.03.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf......836.000,- DM
in der Ausgabe auf..... 836.000,-DM
Vermögenshanshalt
in der Einnahme auf ..............„■..1.282.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.282.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf..0,00 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 80.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge
halten werden:
für den ersten Hund.50,- DM
für den zweiten Hund.75,— DM
für jeden weiteren Hund.100,— DM
IL
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von.8.000,- DM
56410 Montabaur, 26.03.1996
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04. bis 18.04.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 his 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Görgeshausen, 29.03.1996
Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen (S.)
gez. Burkard, Ortsbürgermeister
Hinw eis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Samstag, 13.04.1996,15.30 Uhr, TuS Niederahr II gegen SV Grün-Weiß Görgeshausen.
Großholbach
Alte Herren Eisbachtal G.G.
Am Samstag, dem 06.04.1996, üm 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportkameraden in Unnau. Trikot: Weiß/rot. Abfahrt 15.15 Uhr.

