Montabaur
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Nr. 14/96
Aufstellung des Bebauungsplanes »Westlich der Tonnerrestraße« der Stadt Montabaur
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.02.1996 den Beschluß gefaßt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Westlich der Tonnerrestraße« aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch Teilflächen der Flurstücke 5367/3,
5368/1 und 5369/1
- im Osten: durch die Tonnerrestraße
- im Süden: durch das Grundstück des Arbeitsamtes
- im Westen: durch Teilflächen der Grundstücke 5578/2,
5584, 4427 und 5361 ff.
und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
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Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates von Montabaur wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Montabaur, 28.03.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bodennutzungshaupterhebung 1996
Im April/Mai 1996 findet die Bodennutzungshaupterhebung statt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfaßt
- allgemein die Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnutzungs- und Kultur arten,
- bei repräsentativ ausgewählten Betrieben zusätzlich die Fruchtarten.
Auskunftspflicht besteht für Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens einem Hektar oder mit natürlichen Erzeugungseinheiten, die mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeugung von einem Hektar LF entsprechen sowie für Betriebe mit einer Waldfläche von mindestens einem Hektar. Zum Erhebungsbereich der Bodennutzungshaupterhebung gehören ferner Flächen eines Bewirtschafters von zusammen mindestens einem Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, sowie alle Flächen, auf denen Reben, Obst, Gemüse, Tabak, Hopfen, Heil- und Gewürzpflanzen, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für denVerkauf angebaut werden.
Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Görgeshausen den Ausbau der Straßen »Auf der Bitz« und die Fertigstellung der Straße »Zu den Linden« öffentlich aus.
Leistungsumfang:
ca. 1.700 m 2 Asphaltdecke entfernen
ca. 1.650 m 2 Asphaltdecke hersteilen
ca. 780 m 2 Pflasterdecke herstellen
ca. 110 m Entwässerung DN 300
ca. 110 m Bewässerung DN 100 GGG
ca. 1J.0 m Straßenbeleuchtung
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 09.04.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordem.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Donnerstag, 25. April 1996,14.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 227, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 239 statt. Montabaur, 27.03.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.,08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags
von.14.00 bis 16.00 Uhr
Rufnummer..02602/1260

