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Montabaur

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Nr. 14/96

Aufstellung des Bebauungsplanes »Westlich der Tonnerrestraße« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.02.1996 den Beschluß gefaßt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Westlich der Tonnerrestraße« aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch Teilflächen der Flurstücke 5367/3,

5368/1 und 5369/1

- im Osten: durch die Tonnerrestraße

- im Süden: durch das Grundstück des Arbeitsamtes

- im Westen: durch Teilflächen der Grundstücke 5578/2,

5584, 4427 und 5361 ff.

und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

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Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates von Montabaur wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Montabaur, 28.03.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bodennutzungshaupterhebung 1996

Im April/Mai 1996 findet die Bodennutzungshaupterhebung statt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfaßt

- allgemein die Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnutzungs- und Kultur arten,

- bei repräsentativ ausgewählten Betrieben zusätzlich die Fruchtarten.

Auskunftspflicht besteht für Betriebe mit einer landwirt­schaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens einem Hek­tar oder mit natürlichen Erzeugungseinheiten, die mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeu­gung von einem Hektar LF entsprechen sowie für Betriebe mit einer Waldfläche von mindestens einem Hektar. Zum Erhe­bungsbereich der Bodennutzungshaupterhebung gehören fer­ner Flächen eines Bewirtschafters von zusammen mindestens einem Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirt­schaftlich genutzt werden, sowie alle Flächen, auf denen Re­ben, Obst, Gemüse, Tabak, Hopfen, Heil- und Gewürzpflan­zen, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für denVerkauf angebaut werden.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig han­delt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Görgeshausen den Ausbau der Straßen »Auf der Bitz« und die Fertigstellung der Straße »Zu den Linden« öffentlich aus.

Leistungsumfang:

ca. 1.700 m 2 Asphaltdecke entfernen

ca. 1.650 m 2 Asphaltdecke hersteilen

ca. 780 m 2 Pflasterdecke herstellen

ca. 110 m Entwässerung DN 300

ca. 110 m Bewässerung DN 100 GGG

ca. 1J.0 m Straßenbeleuchtung

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 09.04.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzah­lung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Donnerstag, 25. April 1996,14.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 227, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 239 statt. Montabaur, 27.03.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.,08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags

von.14.00 bis 16.00 Uhr

Rufnummer..02602/1260