Montabaur
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Nr. 14/96
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
der endgültigen Ergebnisse der Landtagswahl am 24. März 1996 im Wa hlkr eis 6 - Montabaur
Der Kreiswahlausschuß hat in öffentlicher Sitzung am 28.03.1996 im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in Montabaur das endgültige Wahlergebnis der Landtagswahl im Wahlkreis 6 - Montabaur - ermittelt und
wie folgt festgestellt:
Stimmberechtigte. 64.815
ungültige Wahlkreisstimmen..1.780
gültige Wahlkreisstimmen. 49.215
davon entfielen auf die einzelnen Bewerber:
Nr. 1 Harald Schweitzer, SPD.17.456
Nr. 2 Ulla Schmidt, CDU.24.261
Nr. 3 Heike Hatzmann, F.D.P. .3.105
Nr. 4 Egbert, Bialk, GRÜNE..:..........3.441
Nr. 10 Ute Reusch, NATURGESETZ...................427
Nr. 13 Ute Meier, GPD.,. ...525
ungültige Landesstimmen..1.283
gültige Landesstimmen.49.712
davon entfielen auf die einzelnen Landes- oder Bezirkslisten:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD.17.108
Christlich Demokratische Union
Deutschlands — CDU.22.994
Freie Demokratische Partei - F.D.P.4.329
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE.3.314
DIE REPUBLIKANER - REP... 1.071
Ökologisch-Demokratische Partei - ÖDP.101
Die GRAUEN - Graue Panther - GRAUE.287
Nationaldemokratische Partei Deutschlands - NPD.117
Naturgesetz Partei, Aufbruch zu neuem
Bewußtsein - NATURGESETZ.287
STATT Partei e.V. - STATT...104
Der Kreiswahlausschuß hat aufgrund des endgültigen Wahlergebnisses festgestellt, daß die Bewerberin Ulla Schmidt, Peter-Dausenau-Straße 5,56428 Dernbach, der Christlich Demokratischen Union Deutschlands - CDU - im Wahlkreis 6 - Montabaur - in den Landtag Rheinland-Pfalz gewählt wurde.
Montabaur, den 29.03.1996 (S.)
Dr. Possel-Dölken, Kreiswahlleiter des Wahlkreises 6 - Montabaur -
Einwohnerversammlung
Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) einzuberufende Einwohnerversammlung findet in Montabaur-Ettersdorf am
Donnerstag, dem 18. April 1996, um 19.30 Uhr, in der Gelbachtalhalle
statt.
Tagesordnung >
1. Bericht des Bürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich der Stadt und der Verbandsgemeinde Montabaur
2. Vorstellung des Dorfentwicklungskonzeptes für den Stadtteil Ettersdorf
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.
56410 Montabaur, 20.03.1996
Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur (S.)
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister ■i
Änderung des Bebauungsplanes Altstadt I
der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 51’, Flurstück 128/1, Kleingarten am Wolfsturm hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.03.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt I« für das Grundstück Flur 51, Flurstück 128/1, zu ändern. .. _ _
Die Entwurfsskizze liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
15.04. bis 15.05.1996 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 232, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich betrifft das vorgenannte Grundstück und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
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Montabaur, 27.03.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz- Bluhm-Straße« der Stadt Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.03.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Fritz-Bluhm-Straße« aufzustellen.
Die Skizze des Bebauungsplanes »Fritz-Bluhm-Straße« liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
15.04. bis 15.05.1996 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 232, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Ühr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

