Einzelbild herunterladen

Montabaur

m

Nr. 14/96

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der endgültigen Ergebnisse der Landtagswahl am 24. März 1996 im Wa hlkr eis 6 - Montabaur

Der Kreiswahlausschuß hat in öffentlicher Sitzung am 28.03.1996 im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in Montabaur das endgültige Wahlergebnis der Landtagswahl im Wahlkreis 6 - Montabaur - ermittelt und

wie folgt festgestellt:

Stimmberechtigte. 64.815

ungültige Wahlkreisstimmen..1.780

gültige Wahlkreisstimmen. 49.215

davon entfielen auf die einzelnen Bewerber:

Nr. 1 Harald Schweitzer, SPD.17.456

Nr. 2 Ulla Schmidt, CDU.24.261

Nr. 3 Heike Hatzmann, F.D.P. .3.105

Nr. 4 Egbert, Bialk, GRÜNE..:..........3.441

Nr. 10 Ute Reusch, NATURGESETZ...................427

Nr. 13 Ute Meier, GPD.,. ...525

ungültige Landesstimmen..1.283

gültige Landesstimmen.49.712

davon entfielen auf die einzelnen Landes- oder Bezirkslisten:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD.17.108

Christlich Demokratische Union

Deutschlands CDU.22.994

Freie Demokratische Partei - F.D.P.4.329

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE.3.314

DIE REPUBLIKANER - REP... 1.071

Ökologisch-Demokratische Partei - ÖDP.101

Die GRAUEN - Graue Panther - GRAUE.287

Nationaldemokratische Partei Deutschlands - NPD.117

Naturgesetz Partei, Aufbruch zu neuem

Bewußtsein - NATURGESETZ.287

STATT Partei e.V. - STATT...104

Der Kreiswahlausschuß hat aufgrund des endgültigen Wahl­ergebnisses festgestellt, daß die Bewerberin Ulla Schmidt, Peter-Dausenau-Straße 5,56428 Dernbach, der Christlich Demokratischen Union Deutschlands - CDU - im Wahlkreis 6 - Montabaur - in den Landtag Rheinland-Pfalz gewählt wurde.

Montabaur, den 29.03.1996 (S.)

Dr. Possel-Dölken, Kreiswahlleiter des Wahlkreises 6 - Montabaur -

Einwohnerversammlung

Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) einzuberufende Einwohnerver­sammlung findet in Montabaur-Ettersdorf am

Donnerstag, dem 18. April 1996, um 19.30 Uhr, in der Gelbachtalhalle

statt.

Tagesordnung >

1. Bericht des Bürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich der Stadt und der Verbandsgemeinde Montabaur

2. Vorstellung des Dorfentwicklungskonzeptes für den Stadt­teil Ettersdorf

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.

56410 Montabaur, 20.03.1996

Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur (S.)

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister i

Änderung des Bebauungsplanes Altstadt I

der Stadt Montabaur für das Grundstück Flur 51, Flurstück 128/1, Kleingarten am Wolfsturm hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.03.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt I« für das Grundstück Flur 51, Flurstück 128/1, zu ändern. .. _ _

Die Entwurfsskizze liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

15.04. bis 15.05.1996 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 232, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich betrifft das vorgenannte Grundstück und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

I!i 'vx'"

AI USyy Tiefgänge

'P&tonrad -Adeccuer-Ptatzl 65

ST - /J

80

Montabaur, 27.03.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz- Bluhm-Straße« der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.03.1996 den Be­schluß gefaßt, den Bebauungsplan »Fritz-Bluhm-Straße« auf­zustellen.

Die Skizze des Bebauungsplanes »Fritz-Bluhm-Straße« liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

15.04. bis 15.05.1996 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 232, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Ühr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.