Montabaur
Nr. 13/96
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S.V. »Fortuna« Holler
Zur Erinnerung: Am Freitag, dem 29.03.1996, 20.00 Uhr, in Gaststätte »Heibel« Jahreshauptversammlung.
Alte Herren
Am Samstag, dem 30.03.1996, spielen wir um 16.00 Uhr in Eitelborn. Abfahrt 15.20 Uhr »Gaststätte Heibel«.
Stahlhofen
Klemens Habenstock ausgezeichnet
Am 16.03.1996 wurde Klemens Haberstock auf dem Sängertag in Westerburg von dem Präsidenten des Sängerbundes Rheinland-Pfalz, Klaus Herrmann, für seine Verdienste um den Chorgesang mit der Verdienstnadel und der Besitzurkunde des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Im Namen der Ortsgemeinde gratuliere ich sehr herzlich für diese höchste Auszeichnung, die auf Landesebene zu vergeben ist.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Katholisches Bildungswerk Westerwald
Stahlhofen Senioren
Thema: Kennenlernen einer familienpädagogischen Einrichtung - am Beispiel des Familienferiendorfes Hübingen -
Termin: Mittwoch, 17.04.1996, 15.00 Uhr
Ort: Hübingen, Familienferiendorf
Leitung: Marianne Hilger, Hübingen
Nähere Auskünfte: Kath. Pfarramt Holler, 02602-3495
Kinderkartage
Damit auch in diesem Jahr wieder die Kinderkartage stattfinden können, melden sich interessierte Mütter bitte umgehend bei Elfi Klein, Daubach, Tel. 180862.
F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
Am Sonntag, dem 31.03.1996, spielt die Mannschaft aus Stahlhofen gegen S.V. Staudt.
Anstoß: 14.30 Uhr in Staudt.
Gymnastikgruppe
Am Freitag, dem 29.03.1996, treffen sich die Gymnastikfrauen im Anschluß an die Rückenschule, 21.00 Uhr, in der Gaststätte »El Toro« zwecks Festlegung, wer die Gymnastikgruppe in Zukunft im Vorstand vertreten soll.
_ Untershausen _
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Jahr 1996 vom 22.03.1996 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 13.03.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§i
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.. 575.000,- DM
in der Ausgabe auf.575.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.229.000,- DM
in der Ausgabe auf.229.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.162.000,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die länd- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge
halten werden:
für den ersten Hund.36,- DM
für den zweiten Hund.60,- DM
für jeden weiteren Hund.84 - DM
H.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von....162.000,- DM
56410 Montabaur, 13.03.1996
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
111 .
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.04. bis 12.04.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Untershausen, 22.03.1996
Ortsgemeindeverwaltung Untershausen (S.)
gez. Müller, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates
vom 07.03.1996 Einwohnerfragestunde.
Die Einwohnerfragestunde entfällt, da keine Fragen von Einwohnern gestellt werden.
Neuorganisation der Forstreviere
Forstamtmann Wehr erläutert eingehend die anstehende Forstreform und stellt mögliche Vorschläge vor.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996
Nach eingehender Erörterung durch Herrn Reusch, Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, beschließt der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996. Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm für die Jahre 1995 bis 1999 beschlossen.
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