Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 13/96

m

S.V. »Fortuna« Holler

Zur Erinnerung: Am Freitag, dem 29.03.1996, 20.00 Uhr, in Gaststätte »Heibel« Jahreshauptversammlung.

Alte Herren

Am Samstag, dem 30.03.1996, spielen wir um 16.00 Uhr in Eitelborn. Abfahrt 15.20 Uhr »Gaststätte Heibel«.

Stahlhofen

Klemens Habenstock ausgezeichnet

Am 16.03.1996 wurde Klemens Haberstock auf dem Sängertag in Westerburg von dem Präsidenten des Sängerbundes Rhein­land-Pfalz, Klaus Herrmann, für seine Verdienste um den Chorgesang mit der Verdienstnadel und der Besitzurkunde des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Im Namen der Ortsgemeinde gratuliere ich sehr herzlich für diese höchste Auszeichnung, die auf Landesebene zu vergeben ist.

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

Katholisches Bildungswerk Westerwald

Stahlhofen Senioren

Thema: Kennenlernen einer familienpädagogischen Einrichtung - am Beispiel des Familienferiendor­fes Hübingen -

Termin: Mittwoch, 17.04.1996, 15.00 Uhr

Ort: Hübingen, Familienferiendorf

Leitung: Marianne Hilger, Hübingen

Nähere Auskünfte: Kath. Pfarramt Holler, 02602-3495

Kinderkartage

Damit auch in diesem Jahr wieder die Kinderkartage stattfin­den können, melden sich interessierte Mütter bitte umgehend bei Elfi Klein, Daubach, Tel. 180862.

F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

Am Sonntag, dem 31.03.1996, spielt die Mannschaft aus Stahl­hofen gegen S.V. Staudt.

Anstoß: 14.30 Uhr in Staudt.

Gymnastikgruppe

Am Freitag, dem 29.03.1996, treffen sich die Gymnastikfrauen im Anschluß an die Rückenschule, 21.00 Uhr, in der Gaststätte »El Toro« zwecks Festlegung, wer die Gymnastikgruppe in Zukunft im Vorstand vertreten soll.

_ Untershausen _

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Jahr 1996 vom 22.03.1996 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 13.03.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§i

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.. 575.000,- DM

in der Ausgabe auf.575.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.229.000,- DM

in der Ausgabe auf.229.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.162.000,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die länd- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­

halten werden:

für den ersten Hund.36,- DM

für den zweiten Hund.60,- DM

für jeden weiteren Hund.84 - DM

H.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von....162.000,- DM

56410 Montabaur, 13.03.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

111 .

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.04. bis 12.04.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Untershausen, 22.03.1996

Ortsgemeindeverwaltung Untershausen (S.)

gez. Müller, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates

vom 07.03.1996 Einwohnerfragestunde.

Die Einwohnerfragestunde entfällt, da keine Fragen von Ein­wohnern gestellt werden.

Neuorganisation der Forstreviere

Forstamtmann Wehr erläutert eingehend die anstehende Forst­reform und stellt mögliche Vorschläge vor.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996

Nach eingehender Erörterung durch Herrn Reusch, Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, beschließt der Ortsgemein­derat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haus­haltsjahr 1996. Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm für die Jahre 1995 bis 1999 beschlossen.

t