Montabaur
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Nr. 12/96
Senioren:
Am Sonntag, 24.03.1996, spielen wir um 14.30 Uhr gegen Horbach. Das Spiel findet in Winden statt.
Alte Herren:
Am Samstag, 23.03.1996, wird um 16.00 Uhr in Stahlhofen gespielt. Abfahrt um 15.15 Uhr ab Gasthaus Belmonte. Spielkleidung rot.
_ Görgeshausen _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen
vom 12.03.1996
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 836.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.282.000 DM
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 80.000 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v.H.
Grundsteuer B.290 v.H.
Gewerbesteuer.300 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für
den ersten Hund.50 DM
den zweiten Hund.75 DM
jeden weiteren Hund.100 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltsituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Der derzeitige Verlauf der Haushaltswirtschaft 1995 läßt die Prognose zu, daß die Ortsgemeinde zum Jahresende über Rücklagenmittel von ca. 420.000,00 DM verfügen kann. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1994 von 972.566,69 DM Sollte lt. Haushaltsplan 1995 eine Entnahme von 350.000,00 DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1995 von 622.566,69 DM gleichgekommen wäre. Deutliche Mehrausgaben für die Fertigstellung des Kindergartens sowie für den Anbau an die Löwensteinhalle machten eine zusätzliche Rücklagenentnahme notwendig.
Dennoch sind solide finanzielle Verhältnisse vorzufinden, die neben der Tatsache der Schuldenfreiheit die Basis für die Aufstellung des Etats 1996 bilden.
Haushalt 1996
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.118.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 836.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.282.000,00 DM.
Es werden keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt. Da aber die Ortsgemeinde für Maßnahmen der kommenden Jahre bereits in 1996 Verpflichtungen einge- hen möchte, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 80.000,00 DM zu veranschlagen bzw. festzusetzen.
Gegenüber dem Vorjahr treten bei den Steuersätzen keine Veränderungen ein.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 828.000,00 DM um 8.000,00 DM auf 836.000,00 DM. Ursächlich verantwortlich hierfür zeichnen Mehreinnahmen im Unterabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen.
Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes bildet dieser Unterabschnitt den Schwerpunkt der Einnahmen. Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen
bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert.
Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1996.
Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familienleistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Ausgleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteuermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.
Infolge des starken Rückgangs der örtlichen Steuerkraft erhält die Ortsgemeinde in 1996 wieder Schlüsselzuweisungen. Neben dem Einnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterabschnittes, das mit 79,53 v.H. zu Buche schlägt, erwartet die Ortsgemeinde weitere Einnahmen aus folgenden Bereichen:
Erstattungen, Zuweisungen.4,19 v.H.
Gebühren...,.1,68 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und
sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.6,46 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben, Zinsen).8,14 v.H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, ergeben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozeritanteil 1996
1. Personalausgaben.6,22 %
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.28,34 %
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen.5,38 %
4. Umlagen......50,61 %
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.9,45 %
Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Görgeshausen errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Umlegungskosten mit einem Überschuß von 104.000,00 DM (Vorjahr Ü 28.000,00 DM).
Vermögenshaushalt
Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der Maßnahmen bestimmen daher das Volumen.
Insgesamt sind 1.282.000,00 DM bereitgestellt, um die nachfolgenden Investitionen und Ausgaben realisieren zu können:
1. Einrichtung des Sitzungssaales.. 20.000,00 DM
2. Umbau der alten Schule (Planungskosten).. 10.000,00 DM
3. Anlegung eines Trainingsplatzes.20.000,00 DM
4. Ausgleichszahlungen an Beteiligte des
Umlegungsverfahrens.50.000,00 DM
5. Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen.. 1.000,00 DM
6. Erschließung »Auf der Bitz«.230.000,00 DM
7. Bürgersteigausbau »Im Strichen«. 160.000,00 DM
8. Ausbau der Straße »Auf der Bitz«
einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil.215.000,00 DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 80.000,00 DM veranschlagt.
9. Erschließung »Verlängerte Westerwaldstraße« einschl. Straßenoberflächenentwässerungs
anteil .170.000,00 DM
10. Ausbau der Grabenstraße.30.000,00 DM
11. Ausbau der Mittelstraße.40.000,00 DM
12. Straßenbeleuchtungserweiterung.75.000,00 DM
13. Bauausgaben Leichenhalle.3.000,00 DM
14. Bauausgaben /Fußboden) Löwensteinhalle . 15.000,00 DM
15. Anbau an die Löwensteinhalle. 145.000,00 DM
16. Anschaffung eines Rasenmähers.5.000,00 DM
17. Wirtschaftswegebau. 16.000,00 DM
18. Erwerb von Grundstücken. 70.000,00 DM
19. Haus- und Kanalanschlußkosten. 6.301,00 DM
20. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
(Planabrundungsbetrag).699,00 DM
Die Finanzierung dieser Ausgaben erfolgt über folgende Einnahmen:
1. Zuweisung des Landes zur
Kindergartenerweiterung. 125.000,00 DM
2. Ausgleichszahlungen von Beteiligten
des Umlegungsverfahrens...25.000,00 DM
3. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.693.000,00 DM '
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