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Montabaur

21

Nr. 12/96

Senioren:

Am Sonntag, 24.03.1996, spielen wir um 14.30 Uhr gegen Horbach. Das Spiel findet in Winden statt.

Alte Herren:

Am Samstag, 23.03.1996, wird um 16.00 Uhr in Stahlhofen gespielt. Abfahrt um 15.15 Uhr ab Gasthaus Belmonte. Spiel­kleidung rot.

_ Görgeshausen _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen

vom 12.03.1996

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 836.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.282.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 80.000 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v.H.

Grundsteuer B.290 v.H.

Gewerbesteuer.300 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für

den ersten Hund.50 DM

den zweiten Hund.75 DM

jeden weiteren Hund.100 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltsituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben:

Der derzeitige Verlauf der Haushaltswirtschaft 1995 läßt die Prognose zu, daß die Ortsgemeinde zum Jahresende über Rücklagenmittel von ca. 420.000,00 DM verfügen kann. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1994 von 972.566,69 DM Sollte lt. Haushaltsplan 1995 eine Entnah­me von 350.000,00 DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1995 von 622.566,69 DM gleichgekommen wäre. Deutli­che Mehrausgaben für die Fertigstellung des Kindergartens sowie für den Anbau an die Löwensteinhalle machten eine zusätzliche Rücklagenentnahme notwendig.

Dennoch sind solide finanzielle Verhältnisse vorzufinden, die neben der Tatsache der Schuldenfreiheit die Basis für die Aufstellung des Etats 1996 bilden.

Haushalt 1996

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.118.000,00 DM. Hier­von entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 836.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 1.282.000,00 DM.

Es werden keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt. Da aber die Ortsgemeinde für Maßnahmen der kommenden Jahre bereits in 1996 Verpflichtungen einge- hen möchte, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 80.000,00 DM zu veranschlagen bzw. festzusetzen.

Gegenüber dem Vorjahr treten bei den Steuersätzen keine Veränderungen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 828.000,00 DM um 8.000,00 DM auf 836.000,00 DM. Ursäch­lich verantwortlich hierfür zeichnen Mehreinnahmen im Un­terabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemei­ne Umlagen.

Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes bildet die­ser Unterabschnitt den Schwerpunkt der Einnahmen. Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen

bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert.

Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1996.

Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familien­leistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Aus­gleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteu­ermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.

Infolge des starken Rückgangs der örtlichen Steuerkraft er­hält die Ortsgemeinde in 1996 wieder Schlüsselzuweisungen. Neben dem Einnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterab­schnittes, das mit 79,53 v.H. zu Buche schlägt, erwartet die Ortsgemeinde weitere Einnahmen aus folgenden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.4,19 v.H.

Gebühren...,.1,68 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.6,46 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben, Zinsen).8,14 v.H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, er­geben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozeritanteil 1996

1. Personalausgaben.6,22 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.28,34 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen.5,38 %

4. Umlagen......50,61 %

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.9,45 %

Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Görgeshausen errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehen­den Umlegungskosten mit einem Überschuß von 104.000,00 DM (Vorjahr Ü 28.000,00 DM).

Vermögenshaushalt

Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für die Aufstel­lung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der Maßnah­men bestimmen daher das Volumen.

Insgesamt sind 1.282.000,00 DM bereitgestellt, um die nach­folgenden Investitionen und Ausgaben realisieren zu können:

1. Einrichtung des Sitzungssaales.. 20.000,00 DM

2. Umbau der alten Schule (Planungskosten).. 10.000,00 DM

3. Anlegung eines Trainingsplatzes.20.000,00 DM

4. Ausgleichszahlungen an Beteiligte des

Umlegungsverfahrens.50.000,00 DM

5. Zuweisungen für

Dorferneuerungsmaßnahmen.. 1.000,00 DM

6. Erschließung »Auf der Bitz«.230.000,00 DM

7. Bürgersteigausbau »Im Strichen«. 160.000,00 DM

8. Ausbau der Straße »Auf der Bitz«

einschließlich Straßenoberflächen­entwässerungsanteil.215.000,00 DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 80.000,00 DM veranschlagt.

9. Erschließung »Verlängerte Westerwaldstraße« einschl. Straßenoberflächenentwässerungs­

anteil .170.000,00 DM

10. Ausbau der Grabenstraße.30.000,00 DM

11. Ausbau der Mittelstraße.40.000,00 DM

12. Straßenbeleuchtungserweiterung.75.000,00 DM

13. Bauausgaben Leichenhalle.3.000,00 DM

14. Bauausgaben /Fußboden) Löwensteinhalle . 15.000,00 DM

15. Anbau an die Löwensteinhalle. 145.000,00 DM

16. Anschaffung eines Rasenmähers.5.000,00 DM

17. Wirtschaftswegebau. 16.000,00 DM

18. Erwerb von Grundstücken. 70.000,00 DM

19. Haus- und Kanalanschlußkosten. 6.301,00 DM

20. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

(Planabrundungsbetrag).699,00 DM

Die Finanzierung dieser Ausgaben erfolgt über folgende Ein­nahmen:

1. Zuweisung des Landes zur

Kindergartenerweiterung. 125.000,00 DM

2. Ausgleichszahlungen von Beteiligten

des Umlegungsverfahrens...25.000,00 DM

3. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.693.000,00 DM '

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