Montabaur
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Nr. 12/96
Hausbesitzer im Stadtbereich von Montabaur daran erinnern, daß insbesondere die Hauserfassaden durch Blumenschmuck eine starke Aufwertung erfahren. Hier sollte zur eigenen Freude, aber auch zur Verbesserung des Stadtbildes noch einiges getan werden. Deshalb wurde seitens der Verwaltung durch den Wettbewerb »Blumenschmuck an Häuserfassaden« ein Anreiz geschaffen, hier - ähnlich wie in Süddeutschland - mehr Augenmerk darauf zu legen.
Die Stadt selbst versucht, durch jährlich wechselnde Zusammenstellungen an der Fassade des alten Rathauses einen besonderen Blickfang zu schaffen.
Dies ist in den letzten Jahren in überzeugender Form gelungen. Deshalb unsere Aufforderung: Beteiligen Sie sich an der Verschönerung des Stadtbildes, schmücken Sie Ihre Häuserfassaden mit Blumen und scheuen Sie sich nicht, sich am Wettbewerb zu beteiligen, denn es winken für die ersten drei Plätze Geldpreise zwischen 100,00 und 300,00 DM.
Die Verwaltung freut sich über jeden Teilnehmer und wünscht allen viel Erfolg, aber auch viel Freude an der geschmückten Fassade.
Anmeldungen sind bis zum 01.07.1996 zu richten an: Die Umweltbeauftragte, Frau Wunderlich, Telefon: 02602/126.215.
Übergabe der DSB-Ehrenzeichen
Am Montag, dem 12. Februar 1996, feierten die Sportabzeichen-Absolventen der TG Montabaur in der Bürgerhalle des Alten Rathauses die Übergabe der DSB-Ehrenzeichen durch den Beigeordneten Maur. _ __
Foto: Markus Klümper
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Zuschuß für Jugendarbeit in Vereinen
Seit dem 01.01.1980 gelten für den Bereich der Stadt Montabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für 1996 bis zum 1. April 1996 gestellt werden.
Förderungsvoraussetzung:
1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner von Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet haben, gezahlt.
2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 01.01. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.
3. Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von DM 200,- je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um DM 15,-.
Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 221, einzureichen. Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- und Zunamen, der Geburtsdaten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuß gewährt werden soll, beizufügen.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, daß der 01.04.1996 eine Ausschlußfrist darstellt. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Jahresabschluß 1994 - Wasserversorgung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.1996 den Jahresabschluß für den Betriebszweig Wasserversorgung zum 31.12.1994 festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 20.389,71 DM auf neue Rechnung vorzutragen.
Der festgestellte Jahresabschluß, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer liegt in der Zeit
vom 25. März bis 2. April 1996, im Rathaus-Altbau,
II. Etage, Zimmer-Nr. 33-34,
während der Dienststunden öffentlich aus.
56410 Montabaur, 18.03.1996 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Herrmann, kaufm. Werkleiter
Jahresabschluß 1994 - Abwasserbeseitigung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.1996 den Jahresabschluß für den Betriebszweig Abwas-

