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Montabaur

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Nr. 11/96

Tips und Infos für Verbraucher

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Eine tolle Geschenkidee zu Ostern:

Kinderschokolade mit Wunderbaren Schulheftschildern

Jetzt zu Ostern gibt es bei Kinderschokolade witzige Schulheftschilder zum Aufklap­pen, mit denen man Schulhefte originell gestalten und ordnen kann.

Aus jeder der beliebten Oster- Geschenkpackungen mit zwei Tafeln Kinderschokolade lassen sich lustige, aufklappbare Schulheftschilder basteln. Ins­gesamt gibt es sechs farben­frohe Motive für verschiedene Schulfächer.

Mit dabei sind die beliebten FigurenHappy Hippos,Pep- py Pingos,Dapsy Dinos, Happy Frogs,Teeny Tapsi Törtels undCrazy Crocos, die sich - passend zum Unter­richtsfach - witzig und äußerst lebendig in Szene setzen.

Klappt man nämlich die Wunderbaren Schulheftschil­der auf, so springen einem die Figuren effektvoll entgegen. So kommt vom Bio- bis zum Mathe-Heft Spaß auf alle Schulhefte, und das bringt gute Laune beim Lernen.

Mit Kinderschokolade be­reitet man Kindern und Jugendlichen somit eine ganz besondere Freude. Und außer­dem ist sie eine willkommene Überraschung als Osterge­schenk.

Denn Kinderschokolade schmeckt immer und sorgt beim Naschen für eine Extra- Portion Milch. Viel Spaß mit denWunderbaren Schulheft- schildem von Kinderschoko­lade und ein frohes Osterfest!

5 9 $

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Mit dem Pinsel gegen Pilze

Foto: Hoechst

Verfärbte und verdickte Nägel an Händen oder Füßen sind zumeist die ersten Anzeichen dafür, daß ein Pilz unter den Nagel gegangen ist. Rund 12 Millionen Bundesbürger haben bereits Nagelpilz. Doch nur etwa 1,5 Millionen tun etwas dage­gen. Die meisten, nämlich circa 7,5 Millionen Menschen, wissen gar nicht, daß ihre Nägel krank sind.

Jeder kann sich fast überall an­stecken. Nicht nur Saunen und Schwimmbäder bieten dem Nagel­pilz gute Gelegenheit sich auszu­breiten. Sogar in der Wohnung fin­den sich ideale Lebensbedingungen für den Nagelfeind.

Unkompliziert ist die Behand­lung von Nagelpilzerkrankungen, wenn sie rechtzeitig erkannt wer­

den. Sind weniger als zwei Drittel des Nagels betroffen, ist eine rein örtliche Therapie mit einem medi­zinischen Nagellack, wie Nagel Ba- trafen® A, möglich. Nagel Batra- fen® A wird so lange regelmäßig auf den betroffenen Fuß- oder Finger­nagel aufgepinselt bis er gesund nachgewachsen ist. Es ist derzeit das einzige pilzabtötende Mittel, das mit einem Pinsel aufgetragen wird.

Wichtig für die Früherkennung ist ein regelmäßiger Nagel-Check. Worauf Sie dabei achten sollten? Und wo besteht Ansteckungsge­fahr? Um diese und andere Fragen zu beantworten, hat die Informati­onszentrale Nagelpilz e.V. die Auf­klärungsaktionPinselstrich ge­startet. Verschiedene Broschüren erklären, welche Personen zu den Risikogruppen gehören und wie' man den kranken Nagel behandeln kann. Unter folgender Adresse kön­nen Sie Tips und Ratschläge anfor- dem:

Informationszentrale Nagelpilz e.V, Landgraben 15, 60388 Frank­furt am Main oder auch telefonisch unter:

Tel.: 0130/11 45 35, Di. + Do., 9.00- 12.00 Uhr, Mi., 17.00 - 20.00 Uhr

Gestörte Verdauung?

Leiden Sie auch unter einer gestörten Verdauung? Fehlende oder mangelnde Gallenflüssig­keit kann hier die Ursache sein. Die Folge sind Völlegefühl, Blähungen und Verstopfung. Tips rund um dieses Thema bie­tet die Patientenbroschüre Gallenerkrankungen und Ver­dauungsstörungen besser ver­stehen der Fa. Dolorgiet Arz­neimittel. Zu bestellen ist sie bei Dolorgiet Arzneimittel, Otto-von-Guericke-Str. 1,

53754 St. Augustin/Bonn.

Gallenerkrankungen

besser verstehen

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Ausgestattet wie ein Tennis-Profi:

999 Original Milch-Schnitte-SPORT-SETS zu gewinnen! Mitmachen und anrufen: Glückstelefon 01805 / 241 241

Die Gewinner erwartet eine einmalige Sport-Set-Ausstat- tung, wie das auch von Tennis- Profis benutzte und von Fans heißbegehrte Original Milch- Schnitte-Handtuch. Dazu ein cooles Cap, ein tolles T-Shirt, ein super Sailor-Bag und eine große Milch-Schnitte-Sport- Tasche, in die alles reinpaßt, was man beim Sport so braucht. Eine einmalige "Profi-Ausstat­tung", die es exklusiv nur bei Milch-Schnitte zu gewinnen gibt!

Milch-Schnitte startet jetzt ein superstarkes Telefon-Gewinn­spiel. Wer mitmacht und die Glücksnummer 01805/241 241 an­ruft, hat in der Zeit vom 5. Februar bis 31. Mai 1996 die Chan­ce, eines von 999 Original Milch-Schnitte-SPOBT-SETS" zu ge­winnen!

Und so können Sie gewin- Der Rechtsweg ist ausge- nen: Einfach unter der Num- schlossen, mer 01805/241 241 das Milch- Schon jetzt drückt das Schnitte-Glückstelefon anru- Milch-Schnitte-Team allen fen, Namen und Adresse auf Mitspielern die Daumen und den Anrufbeantworter spre- wünscht viel Glück! chen. Automatisch nimmt man Übrigens: Informationen auch dann an der Verlosung teil, über SAT.l Videotext, Tafel 533.

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Altschuldenregelung: Weitere

Erleichterungen

Für landwirtschaftliche Betriebe in den neuen Bundesländern, die im Rahmen der Altschuldenregelung nicht betriebsnotwendige Vermögensteile verkaufen müssen, haben das Bundes- ernährungs- und das Bundesfinanzmi­nisterium jetzt. weitere Erleichterun­gen beschlossen. Grundsätzlich bleibt es zwar dabei, daß eine Ersatzleistung in Höhe des Verkehrs- oder des Buch­wertes fällig wird, falls es nicht zum Verkauf gekommen ist. Kann der Kre- ' ditnehmer aber glaubhaft machen, daß er alle Verkaufsanstrengungen unter­nommen hat, kann die Ersatzleistung in Raten über längstens drei Jahre ab­gezahlt werden. Diese Regelung erfaßt zum Beispiel Fälle, in denen die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen noch keine Unbedenklichkeitsbeschei­nigung ausgestellt haben; sie greift fer­ner unter anderem, wenn ein Verkauf wegen Überlastung der zuständigen Behörden, wegen des desolaten Zu­standes von Gebäuden oder wegen ge­ringer Nachfrage nicht möglich war.

Falls durch die Zahlungen die Exi­stenz des Betriebes oder seine Sanie­rung gefährdet ist, können die Raten auf höchstens fünf Jahre gestreckt und in besonders schwierigen Fällen zu­sätzlich um ein Jahr gestundet werden. Das ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn der Betrieb durch Abfin­dungszahlungen an ausgeschiedene Mitglieder außergewöhnlich stark be­lastet ist. Die Erträge aus den zu ver­äußernden Vermögensteilen, etwa Mie­ten oder Pachten, müssen nach Abzug von Unterhaltungs- und Reparaturko­sten für die Ratenzahlungen verwendet werden. Dabei dürfen die Raten nicht 1 niedriger sein als die Summe der Er­träge.

Die Verpflichtung zur Veräußerung des nichtbetriebsnotwendigen Vermö­gens besteht im Prinzip fort, auch wenn die Ersatzleistung gezahlt wur­de. Die kreditführende Bank kann den Kreditnehmer aber von dieser Ver­pflichtung entbinden, wenn die Er­satzleistung dem aktuellen Verkehrs­wert entspricht. Damit erhält der Kre­ditnehmer dann die volle Verfügungsgewalt über den Vermö­genswert, beispielsweise über eine Im­mobilie.

Eine weitere Erleichterung besteht darin, daß nicht betriebsnotwendige Vermögensteile unter bestimmten Vor­aussetzungen in Betriebsvermögen umgewidmet werden können. Das be­trifft etwa Ställe oder Geräte- und Ma­schinenschuppen, falls sie wieder für die landwirtschaftliche Produktion verwendet werden. Nach der Umwid­mung entfällt die Verpflichtung zum Verkauf. Wohnhäuser sind grundsätz­lich von einer Umwidmung ausge­schlossen. Allerdings ist beispielsweise die Umwidmung in Betriebswohnun­gen möglich.

Das Bundesernährungsministerium erinnert daran, daß von diesen Rege­lungen die Verpflichtungen unberührt bleiben, die sich aus der Rangrück­trittsvereinbarung ergeben.