Montabaur
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Nr. 11/96
Tips und Infos für Verbraucher
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Eine tolle Geschenkidee zu Ostern:
Kinderschokolade mit „Wunderbaren Schulheftschildern“
Jetzt zu Ostern gibt es bei Kinderschokolade witzige Schulheftschilder zum Aufklappen, mit denen man Schulhefte originell gestalten und ordnen kann.
Aus jeder der beliebten Oster- Geschenkpackungen mit zwei Tafeln Kinderschokolade lassen sich lustige, aufklappbare Schulheftschilder basteln. Insgesamt gibt es sechs farbenfrohe Motive für verschiedene Schulfächer.
Mit dabei sind die beliebten Figuren „Happy Hippos“, „Pep- py Pingos“, „Dapsy Dinos“, „Happy Frogs“, „Teeny Tapsi Törtels“ und „Crazy Crocos“, die sich - passend zum Unterrichtsfach - witzig und äußerst lebendig in Szene setzen.
Klappt man nämlich die „Wunderbaren Schulheftschilder“ auf, so springen einem die Figuren effektvoll entgegen. So kommt vom Bio- bis zum Mathe-Heft Spaß auf alle Schulhefte, und das bringt gute Laune beim Lernen.
Mit Kinderschokolade bereitet man Kindern und Jugendlichen somit eine ganz besondere Freude. Und außerdem ist sie eine willkommene Überraschung als Ostergeschenk.
Denn Kinderschokolade schmeckt immer und sorgt beim Naschen für eine Extra- Portion Milch. Viel Spaß mit den „Wunderbaren Schulheft- schildem“ von Kinderschokolade und ein frohes Osterfest!
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Mit dem Pinsel gegen Pilze
Foto: Hoechst
Verfärbte und verdickte Nägel an Händen oder Füßen sind zumeist die ersten Anzeichen dafür, daß ein Pilz unter den Nagel gegangen ist. Rund 12 Millionen Bundesbürger haben bereits Nagelpilz. Doch nur etwa 1,5 Millionen tun etwas dagegen. Die meisten, nämlich circa 7,5 Millionen Menschen, wissen gar nicht, daß ihre Nägel krank sind.
Jeder kann sich fast überall anstecken. Nicht nur Saunen und Schwimmbäder bieten dem Nagelpilz gute Gelegenheit sich auszubreiten. Sogar in der Wohnung finden sich ideale Lebensbedingungen für den Nagelfeind.
Unkompliziert ist die Behandlung von Nagelpilzerkrankungen, wenn sie rechtzeitig erkannt wer
den. Sind weniger als zwei Drittel des Nagels betroffen, ist eine rein örtliche Therapie mit einem medizinischen Nagellack, wie Nagel Ba- trafen® A, möglich. Nagel Batra- fen® A wird so lange regelmäßig auf den betroffenen Fuß- oder Fingernagel aufgepinselt bis er gesund nachgewachsen ist. Es ist derzeit das einzige pilzabtötende Mittel, das mit einem Pinsel aufgetragen wird.
Wichtig für die Früherkennung ist ein regelmäßiger Nagel-Check. Worauf Sie dabei achten sollten? Und wo besteht Ansteckungsgefahr? Um diese und andere Fragen zu beantworten, hat die Informationszentrale Nagelpilz e.V. die Aufklärungsaktion „Pinselstrich“ gestartet. Verschiedene Broschüren erklären, welche Personen zu den Risikogruppen gehören und wie' man den kranken Nagel behandeln kann. Unter folgender Adresse können Sie Tips und Ratschläge anfor- dem:
Informationszentrale Nagelpilz e.V, Landgraben 15, 60388 Frankfurt am Main oder auch telefonisch unter:
Tel.: 0130/11 45 35, Di. + Do., 9.00- 12.00 Uhr, Mi., 17.00 - 20.00 Uhr
Gestörte Verdauung?
Leiden Sie auch unter einer gestörten Verdauung? Fehlende oder mangelnde Gallenflüssigkeit kann hier die Ursache sein. Die Folge sind Völlegefühl, Blähungen und Verstopfung. Tips rund um dieses Thema bietet die Patientenbroschüre „Gallenerkrankungen und Verdauungsstörungen besser verstehen“ der Fa. Dolorgiet Arzneimittel. Zu bestellen ist sie bei Dolorgiet Arzneimittel, Otto-von-Guericke-Str. 1,
53754 St. Augustin/Bonn.
Gallenerkrankungen
besser verstehen
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Ausgestattet wie ein Tennis-Profi:
999 Original Milch-Schnitte-„SPORT-SETS“ zu gewinnen! Mitmachen und anrufen: Glückstelefon 01805 / 241 241
Die Gewinner erwartet eine einmalige Sport-Set-Ausstat- tung, wie das auch von Tennis- Profis benutzte und von Fans heißbegehrte Original Milch- Schnitte-Handtuch. Dazu ein cooles Cap, ein tolles T-Shirt, ein super Sailor-Bag und eine große Milch-Schnitte-Sport- Tasche, in die alles reinpaßt, was man beim Sport so braucht. Eine einmalige "Profi-Ausstattung", die es exklusiv nur bei Milch-Schnitte zu gewinnen gibt!
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Altschuldenregelung: Weitere
Erleichterungen
Für landwirtschaftliche Betriebe in den neuen Bundesländern, die im Rahmen der Altschuldenregelung nicht betriebsnotwendige Vermögensteile verkaufen müssen, haben das Bundes- ernährungs- und das Bundesfinanzministerium jetzt. weitere Erleichterungen beschlossen. Grundsätzlich bleibt es zwar dabei, daß eine Ersatzleistung in Höhe des Verkehrs- oder des Buchwertes fällig wird, falls es nicht zum Verkauf gekommen ist. Kann der Kre- ' ditnehmer aber glaubhaft machen, daß er alle Verkaufsanstrengungen unternommen hat, kann die Ersatzleistung in Raten über längstens drei Jahre abgezahlt werden. Diese Regelung erfaßt zum Beispiel Fälle, in denen die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen noch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt haben; sie greift ferner unter anderem, wenn ein Verkauf wegen Überlastung der zuständigen Behörden, wegen des desolaten Zustandes von Gebäuden oder wegen geringer Nachfrage nicht möglich war.
Falls durch die Zahlungen die Existenz des Betriebes oder seine Sanierung gefährdet ist, können die Raten auf höchstens fünf Jahre gestreckt und in besonders schwierigen Fällen zusätzlich um ein Jahr gestundet werden. Das ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn der Betrieb durch Abfindungszahlungen an ausgeschiedene Mitglieder außergewöhnlich stark belastet ist. Die Erträge aus den zu veräußernden Vermögensteilen, etwa Mieten oder Pachten, müssen nach Abzug von Unterhaltungs- und Reparaturkosten für die Ratenzahlungen verwendet werden. Dabei dürfen die Raten nicht 1 niedriger sein als die Summe der Erträge.
Die Verpflichtung zur Veräußerung des nichtbetriebsnotwendigen Vermögens besteht im Prinzip fort, auch wenn die Ersatzleistung gezahlt wurde. Die kreditführende Bank kann den Kreditnehmer aber von dieser Verpflichtung entbinden, wenn die Ersatzleistung dem aktuellen Verkehrswert entspricht. Damit erhält der Kreditnehmer dann die volle Verfügungsgewalt über den Vermögenswert, beispielsweise über eine Immobilie.
Eine weitere Erleichterung besteht darin, daß nicht betriebsnotwendige Vermögensteile unter bestimmten Voraussetzungen in Betriebsvermögen umgewidmet werden können. Das betrifft etwa Ställe oder Geräte- und Maschinenschuppen, falls sie wieder für die landwirtschaftliche Produktion verwendet werden. Nach der Umwidmung entfällt die Verpflichtung zum Verkauf. Wohnhäuser sind grundsätzlich von einer Umwidmung ausgeschlossen. Allerdings ist beispielsweise die Umwidmung in Betriebswohnungen möglich.
Das Bundesernährungsministerium erinnert daran, daß von diesen Regelungen die Verpflichtungen unberührt bleiben, die sich aus der Rangrücktrittsvereinbarung ergeben.

