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Montabaur

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Nr, 11/96

Kadenbach

Nachruf

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Anna Groß

ist am 3. März 1996 kurz nach ihrem 81. Geburtstag verstorben.

Die Gemeinde Kadenbach gedenkt Ihrer mit Respekt und Anerkennung. In denkbar schlechter Zeit, Anfang der 50er Jahre hat sie begonnen, der Gemeinde als Reinigungskraft zu dienen. Bis 1979 hat sie die Schule und das Gemein­debüro gereinigt. Meine Vorgänger bestätigten, daß sie gewissenhaft, fleißig und sehr zuverlässig war.

Obwohl sie ein entbehrungsreiches Leben mit vielen Schicksalsschlägen führen mußte, hat sie zeitlebens ihren Optimismus und ihre Lebensfreude nie verloren.

Die Gemeinde wird Ihrer in Ehren gedenken.

Schaa, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Jahr 1996 vom 12.03.1996 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz, folgende Haushalts Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 06.03.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.246.000, DM

in der Ausgabe auf.1.246.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.670.000,- DM

in der Ausgabe auf.670.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.-

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das

Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund.50,- DM

für den zweiten Hund.75,- DM

für jeden weiteren Hund.100,- DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für

das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 06.03.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.03.1996 bis 27.03.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanz ab teilung, Zimmer 110, 56410 Montabaur, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis

18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Kadenbach, 12.03.1996

Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach (S.)

gez. Schaa, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).

Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach e.V. (WK)

Aktion »Saubere Umwelt«

Am 16. März 1996, um 09.00 Uhr, treffen sich die Mitglieder des WK, alle interessierten Bürger und vor allem Kinder und Jugendliche auf dem Kinderspielplatz in Kadenbach. Wir wer­den an diesem Samstag Müll und Unrat einsammeln, den einige Mitmenschen achtlos in unsere schöne Landschaft ge­worfen haben. Anschließend halten wir einen Imbiß für alle Teilnehmer bereit. Der Forstbeamte Achim Kern und die Jäger sowie der Jagdpächter, Herr Schulz, sind ebenfalls eingeladen.

Spfr. Kadenbach

Erste Mannschaft

Am Sonntag, dem 17. März, spielen wir in Kadenbach gegen die Mannschaft von Untermosel/Dieblich II. Spielbeginn 14.30 Uhr.

Wandern

Am Wochenende, 16. und 17.03.1996, nehmen wir am Wander­tag in Obernhof teil.

Alte Herren

Am Samstag, dem 16. März, spielen wir in Kadenbach gegen die »AH« von Immendorf. Spielbeginn 16.00 Uhr. Treffpunkt: 15.30 Uhr.

Neuhäusel

Familiengottesdienst und gemeinsames Fastenessen am 17.03.1996

Am Sonntag, 17.03.1996, findet in der Pfarrkirche St. Anna, Neuhäusel, der Blinder- und Familiengottesdienst statt. Die Meßfeier beginnt um 10.30 Uhr. Anschließend ist die ganze Gemeinde ganz herzlich eingeladen zum gemeinsamen Mittagessen im St.-Anna-Haus, das als Fastenessen angebo- ten wird.

Beim Fastenessen wollen wir eine bewußt einfache Mahlzeit zu uns nehmen. Es wird kein Preis für das Mittagessen fest­gelegt; vielmehr gibt jeder einen Betrag nach eigener Ein­schätzung, der dem Betrag entsprechen sollte, den man zu Hause spart.

Dieser gegenüber einem normalerweise üppigeren Mittages­sen ersparte Betrag soll als Spende dem Deutschen Aussät­zigen Hilfswerk e.V. zugute kommen. Lepra ist gerade in den Ländern der sogenannten »3. Welt« noch immer eine verbrei­tete Krankheit. Für nur 50,- DM ist eine Behandlung, die zur völligen Ausheilung der Krankheit führt, möglich. Somit ist es möglich, auch mit den Spendengeldern des Fastenessens kon­kret sinnvolle Projekte zu unterstützen.