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Wochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Weischneudorf

sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 GVBI..S 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

Jahrgang 24

Freitag, 8. März 1996

Nummer 10

Gackenbach

führt eigenes Gemeindewappen

Durch Beschluß des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 23.11.1995 wurde der Entwurf bestimmt, der für die Einleitung eines W appengenehmigungsverfahr ens Verwendung finden sollte. Nach Vorlage dieses Entwurfes, der von Manfred Limbach, Gemünden, erstellt wurde, beim Landeshauptarchiv in Koblenz wurde am 10.01.1996 bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises der Antrag auf Genehmigung eines Gemeindewappens gestellt. Vom Landrat des Westerwaldkreises wurde am 16.01.1996 die Genehmigung zur Führung des Gemeindewappens in der nachstehend abgebildeten Form ausgesprochen.

Die Beschreibung des Wappens lautet:

In Grün eine eingebogene silberne Spitze, darin über einem in Lindenblattschnitt (2:1) ausgehen­den roten Schildfuß ein rotes Messer, dessen Griffstangen in Pfeilspitzen enden. Vorne ein linksgewendeter silberner Buchfink, hinten ein silbern bordierter blauer Wellenbalken.

Sie Symbolik des Wappens wird wie folgt erläutert:

Die um 1290 erwähnte Ortsgemeinde Gackenbach ist eine ländliche Gemeinde und liegt im südöstlichen Teil des ehemaligen Engersgaues di- ehemaligen Niederlahngau, die hier durch den »Gelbach« (959 »Anara«) gebildet wurde. Das Gebiet gehörte schon früh zum Herrschaftsbereich des Erzbistums Trier.

Fortsetzung aus Seite 2!

(gacfeenbati)

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rekt an der Grenze zum