Montabaur
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Nr. 9/96
Musikverein Holler e.V.
Konzertreise nach Ungarn
Der Musikverein Holler unternimmt in der Zeit vom 19.10. bis 26.10.1996 eine Konzertreise nach Ungarn. Für interessierte Musikfreunde sind noch Plätze frei. Nähere Informationen erhalten Sie beim Vorsitzenden Albrecht Roos, Tel.: 02602/3504.
Stahlhofen
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1996 vom 22.02.1996 L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.02.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.667.000,- DM
in der Ausgabe auf.667.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.702.000,— DM
in der Ausgabe auf.702.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. -
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das
Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).. 290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund...36,— DM
für den zweiten Hund.54,- DM
für jeden weiteren Hund...72,- DM
n.
Genehmigung der Haushalts Satzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für
das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 12.02.1996
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.03.1996 bis 13.03.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, 56410 Montabaur, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Stahlhofen, 22.02.1996
Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen (S.) gez. Diel
Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Aus der Sitzung
des Ortsgemeinderates Stahlhofen
vom 09.02.1996
Umbau Dorfgemeinschaftshaus
Ortsbürgermeister Diel gab zunächst einen kurzen Abriß über den derzeitigen Planungsstand. Der in der Sitzung anwesende Architekt informierte anschließend den Rat anhand von Planskizzen über Änderungsmöglichkeiten und deren Kostenfolge. Nach einer eingehenden Beratung faßte der Ortsgemeinderat folgende Beschlüsse:
1. Das Nebengebäude wird in Richtung Kirchstraße so weit wie möglich und in Richtung Hofbereich um 1 m erweitert.
2. Der Kellerbereich bleibt in der genehmigten Version erhalten (vorderer Teil). Der sich im hinteren Bereich befindliche Kriechkeller wird zunächst mit einer Stützmauer stabilisiert.
3. Die jetzige Durchreiche im derzeitigen Thekenbereich wird auf die max. Größe verbreitert.
Baubeginn verzögert sich
In seiner Ratssitzung vom 09.02.1996 hat der Gemeinderat noch einige Änderungen gegenüber der genehmigten Planung für den Umbau des Dorfgemeinschaftshauses beschlossen. Dadurch verzögert sich der Beginn der Umbaumaßnahmen um einige Wochen. Deshalb wird erst, vorausgesetzt alle neuen Genehmigungen liegen vor, nach der diesjährigen Kirmes begonnen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt den Saal anmieten möchte, kann dies gerne noch tun.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Eine Superfastnacht
Ich möchte mich nochmals ganz herzlich bei allen bedanken, die mitgewirkt und mitgeholfen haben, daß die Veranstaltung am Fastnachtssamstag ein solch großer Erfolg wurde. Es ist schön, wenn wir uns gegenseitig so viel Freude machen. Besonderen Dank nochmals den beiden Obermöhnen Volker Buchholz und Hans-Paul Müller für ihre viele Arbeit und die viele Zeit, die sie einbrachten.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
Gymnastikgruppe Rückenschule - für alle -
Ab dem 08.03.1996 führt die Gymnastikgruppe einen Kursus Rückenschule unter der Leitung einer Krankengymnastin durch. Jeweils freitags um 19.00 Uhr findet je eine Übungsstunde im Saalbau »El Toro« statt. Die Kosten werden von der jeweiligen Krankenkasse zurückerstattet. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Da die Teilnehmerzahl pro Stunde beschränkt ist, wollen wir bei genügender Anmeldung eine zusätzliche Stunde um 20.00 Uhr anschließeh, darum ist eine Vorabanmeldung notwendig.
Info und Anmeldung bei Rita Blaum, Telefon 02602/2840 oder Judith Haberstock, Telefon 06439/6205.
Untershausen
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen findet am
Donnerstag, dem 7. März 1996, um 19.00 Uhr,
im Gemeindehaus statt.
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