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Montabaur

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Nr. 9/96

Musikverein Holler e.V.

Konzertreise nach Ungarn

Der Musikverein Holler unternimmt in der Zeit vom 19.10. bis 26.10.1996 eine Konzertreise nach Ungarn. Für interessierte Musikfreunde sind noch Plätze frei. Nähere Informationen erhalten Sie beim Vorsitzenden Albrecht Roos, Tel.: 02602/3504.

Stahlhofen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1996 vom 22.02.1996 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.02.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.667.000,- DM

in der Ausgabe auf.667.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.702.000, DM

in der Ausgabe auf.702.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. -

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das

Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).. 290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund...36, DM

für den zweiten Hund.54,- DM

für jeden weiteren Hund...72,- DM

n.

Genehmigung der Haushalts Satzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für

das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 12.02.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.03.1996 bis 13.03.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, 56410 Montabaur, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Stahlhofen, 22.02.1996

Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen (S.) gez. Diel

Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Aus der Sitzung

des Ortsgemeinderates Stahlhofen

vom 09.02.1996

Umbau Dorfgemeinschaftshaus

Ortsbürgermeister Diel gab zunächst einen kurzen Abriß über den derzeitigen Planungsstand. Der in der Sitzung anwesende Architekt informierte anschließend den Rat anhand von Plan­skizzen über Änderungsmöglichkeiten und deren Kostenfolge. Nach einer eingehenden Beratung faßte der Ortsgemeinderat folgende Beschlüsse:

1. Das Nebengebäude wird in Richtung Kirchstraße so weit wie möglich und in Richtung Hofbereich um 1 m erweitert.

2. Der Kellerbereich bleibt in der genehmigten Version erhal­ten (vorderer Teil). Der sich im hinteren Bereich befindli­che Kriechkeller wird zunächst mit einer Stützmauer sta­bilisiert.

3. Die jetzige Durchreiche im derzeitigen Thekenbereich wird auf die max. Größe verbreitert.

Baubeginn verzögert sich

In seiner Ratssitzung vom 09.02.1996 hat der Gemeinderat noch einige Änderungen gegenüber der genehmigten Planung für den Umbau des Dorfgemeinschaftshauses beschlossen. Dadurch verzögert sich der Beginn der Umbaumaßnahmen um einige Wochen. Deshalb wird erst, vorausgesetzt alle neu­en Genehmigungen liegen vor, nach der diesjährigen Kirmes begonnen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt den Saal anmieten möchte, kann dies gerne noch tun.

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

Eine Superfastnacht

Ich möchte mich nochmals ganz herzlich bei allen bedanken, die mitgewirkt und mitgeholfen haben, daß die Veranstaltung am Fastnachtssamstag ein solch großer Erfolg wurde. Es ist schön, wenn wir uns gegenseitig so viel Freude machen. Be­sonderen Dank nochmals den beiden Obermöhnen Volker Buchholz und Hans-Paul Müller für ihre viele Arbeit und die viele Zeit, die sie einbrachten.

Hubert Diel, Ortsbürgermeister

F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

Gymnastikgruppe Rückenschule - für alle -

Ab dem 08.03.1996 führt die Gymnastikgruppe einen Kursus Rückenschule unter der Leitung einer Krankengymnastin durch. Jeweils freitags um 19.00 Uhr findet je eine Übungs­stunde im Saalbau »El Toro« statt. Die Kosten werden von der jeweiligen Krankenkasse zurückerstattet. Auch Nichtmitglie­der sind herzlich willkommen. Da die Teilnehmerzahl pro Stunde beschränkt ist, wollen wir bei genügender Anmeldung eine zusätzliche Stunde um 20.00 Uhr anschließeh, darum ist eine Vorabanmeldung notwendig.

Info und Anmeldung bei Rita Blaum, Telefon 02602/2840 oder Judith Haberstock, Telefon 06439/6205.

Untershausen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen findet am

Donnerstag, dem 7. März 1996, um 19.00 Uhr,

im Gemeindehaus statt.

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