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Montabaur

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Nr. 9/96

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.-

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­

halten werden:

für den ersten Hund.50,- DM

für den zweiten Hund.100,- DM

für jeden weiteren Hund..150, DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 21.02.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

HL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.03.1996 bis 13.03.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, 56410 Montabaur, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Girod, 27.02.1996

Ortsgemeindeverwaltung Girod (S.)

gez. Hannappel, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod

vom 13.02.1996

Wirtschafts- und Fällungsplan 1996 einstimmig beschlossen

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegteri und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1996. Gemäß den Berechnungen der Forstverwal­tung wurden Gesamteinnahmen von 94.909 DM und Gesamt­ausgaben von 93.240 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 790 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 620 fm Fichte, 170 fm Esche.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­

klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben..je 1.356.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben..je 525.000 DM

Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v.H.

Grundsteuer B...290 v.H.

Gewerbesteuer.300 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für

den ersten Hund.50 DM

den zweiten Hund.100 DM

jeden weiteren Hund.150 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation hzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben.

Das abgelaufene Haushaltsjahr 1995 schließt mit einem vor­aussichtlichen Fehlbetrag von 140.000,- DM ab. Deutliche Mehrausgaben für die Fertigstellung des Kindergar- tens/Schultumhalle konnten durch außerplanmäßige Einnah­men aus Grundstücksverkäufen nicht vollends abgedeckt wer­den. Die ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung (298.300,- DM) wird nicht notwendig, da der Soll-Fehlbetrag 1995 im Haushalt 1996 zur Abwicklung vorgesehen ist.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1995 auf 286.143,12 DM, was einer Pro-Kopf-Verschul- dung von 252,10 DM entspricht. Die vergleichbare Pro-Kopf- Verschuldung im Land Rheinland-Pfalz in Höhe von 564, DM liegt deutlich über dem für die Ortsgemeinde ausgewiesenen Betrag.

Die Ausgangslage für die Aufstellung des Etats 1996 ist insge­samt besser als dies nach den Zahlen des Haushaltes 1995 zu erwarten war.

Haushalt 1996

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.881.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.356.000,- DM iind auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 525.000,- DM.

Da weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benö­tigt werden, erübrigt sich eine Festsetzung.

Gegenüber dem Vorjahr treten bei den Steuersätzen keine Veränderungen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.262.000,- DM um 94.000,- DM auf 1.356.000,- DM. Ursäch­liche Steigerungsgründe sind die deutlichen Mehreinnahmen im Bereich des Kindergartens (Zuweisungen zu den Personal­kosten) sowie Mehreinnahmen im Bereich der Steuern. Dieser Unterabschnitt bildet mit 64,63 v.H. den Einnahmenschwer­punkt des Verwaltungshaushaltes.

Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuerver­günstigungen bewirken den Zuwachs bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert im wesentlichen auf dem voraussichtlichen Ergebnis von 1995 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.

Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familien­leistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Aus­gleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteu­ermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.

Bedingt durch den Rückgang der örtlichen Steuerkraft, durch den Zuwachs bei der Einwohnerzahl sowie dem Anstieg des Schwellenwertes von 71 v.H. auf 73 v.H. (in DM von 751,53 auf 766,-) erklärt sich der Anstieg bei den Schlüsselzuweisungen. Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie

folgt zusammen:

Erstattungen, Zuweisungen.15,09 v.H.

Gebühren.3,07 v.H:

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.11,85 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben).5,36 v.H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Voijahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nach-