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Montabaur

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Nr. 8/96

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Bericht des 1. Vorsitzenden, 3. Kassenbericht, 4. Behandlung von Anträgen, 5. Vorschau auf die Kampagne 97, 6. Verschiedenes. Gemäß § 19 der Satzung sind Anträge auf zusätzliche Tagesordnungspunkte bis zum 21.02.1996 schriftlich beim Vorstand einzureichen. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind herzlich eingela­den.

Simmern

Musikverein 1930 Simmern e.V.

Am Freitag, 23.02.1996, findet um 20.00 Uhr im Vereinsraum des Haus Siebenbom die Jahreshauptversammlung des Mu­sikverein statt. Wir laden dazu nochmals alle aktiven und inaktiven Mitglieder recht herzlich ein.

BUCHFINKENLAND

Anmeldung der Kinder für den Kindergarten

Alle Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten - soweit dies noch nicht geschehen ist -, Kinder, die im Verlaufe des Jahres 1996 das 3. Lebensjahr vollenden und den Kinder­garten besuchen wollen, bis spätestens Freitag, den 15. März 1996, im Kindergarten Gackenbach-Horbach, Schulstraße, nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr, anzumelden.

Weidenfeiler, Vorsitzender

Westerwaldverein Buchfinkenland

Jahreshauptversammlung am 26.02.

Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung trifft sich der Zweigverein Buchfinkenland im Westerwaldverein am Mon­tag, 26.02., um 20.00 Uhr, im Gasthaus »Tannenhof« in G-Dies. Tagesordnung: Bericht über die Vereinstätigkeit durch den Vorsitzenden Manfred Henkes, Kassenbericht, Neuwahlen des Vorstandes, Veranstaltungen 1996 und Verschiedenes. Alle Mitglieder und solche die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen.

Gackenbach

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Qrtsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1996 vom 14.02.1996 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 09.02.1996 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.555.000,- DM

in der Ausgabe auf.555.000, DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.267.000,- DM

in der Ausgabe auf.267.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf..146.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.115.000 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­

ten werden:

für den ersten Hund...36,- DM

für den zweiten Hund.54,- DM

für jeden weiteren Hund.72,- DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haus­haltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haus­haltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von.-

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von. 146.000 DM

56410 Montabaur, 09.02.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge: gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 26.02. bis 06.03.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags, von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Gackenbach, 14.02.1996

Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach (S.)

gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Best imm ungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).

Horbach

VHS Montabaur

Horbach

08952 Fioristische Kunst

Wir wollen lernen, wie frische Blumen kunstvoll zu Gestecken - ob fürs Büffet für ein besonderes Fest oder für den Alltag - verarbeitet werden können. Außerdem erlernen Sie die Tech­nik, ein Strukturbild herzustellen oder einen Strukturstrauß zu binden.

Beginn: Mittwoch, 28. Februar 1996,19.30 Uhr

Dauer: 5 Abende

Ort: Buchfinkenzentrum, Clubraum

Leitung: Beate Schmitt

Gebühren: 25,- DM

Nähere Informationen und Anmeldung während den Ge­schäftszeiten: VHS-Geschäftsstelle, Rathaus Montabaur, Tel.: 02602/126.105:

Geschäftszeiten:

Mittwoch.13.30 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

und.13.30 bis 18.00 Uhr

Freitag. 08.00 bis 12.30 Uhr