Montabaur
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Nr. 8/96
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Bericht des 1. Vorsitzenden, 3. Kassenbericht, 4. Behandlung von Anträgen, 5. Vorschau auf die Kampagne 97, 6. Verschiedenes. Gemäß § 19 der Satzung sind Anträge auf zusätzliche Tagesordnungspunkte bis zum 21.02.1996 schriftlich beim Vorstand einzureichen. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Simmern
Musikverein 1930 Simmern e.V.
Am Freitag, 23.02.1996, findet um 20.00 Uhr im Vereinsraum des Haus Siebenbom die Jahreshauptversammlung des Musikverein statt. Wir laden dazu nochmals alle aktiven und inaktiven Mitglieder recht herzlich ein.
“BUCHFINKENLAND”
Anmeldung der Kinder für den Kindergarten
Alle Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten - soweit dies noch nicht geschehen ist -, Kinder, die im Verlaufe des Jahres 1996 das 3. Lebensjahr vollenden und den Kindergarten besuchen wollen, bis spätestens Freitag, den 15. März 1996, im Kindergarten Gackenbach-Horbach, Schulstraße, nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr, anzumelden.
Weidenfeiler, Vorsitzender
Westerwaldverein Buchfinkenland
Jahreshauptversammlung am 26.02.
Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung trifft sich der Zweigverein Buchfinkenland im Westerwaldverein am Montag, 26.02., um 20.00 Uhr, im Gasthaus »Tannenhof« in G-Dies. Tagesordnung: Bericht über die Vereinstätigkeit durch den Vorsitzenden Manfred Henkes, Kassenbericht, Neuwahlen des Vorstandes, Veranstaltungen 1996 und Verschiedenes. Alle Mitglieder und solche die es noch werden wollen, sind herzlich eingeladen.
Gackenbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Qrtsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1996 vom 14.02.1996 L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 09.02.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.555.000,- DM
in der Ausgabe auf.555.000,— DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.267.000,- DM
in der Ausgabe auf.267.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf..146.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.115.000 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal
ten werden:
für den ersten Hund...36,- DM
für den zweiten Hund.54,- DM
für jeden weiteren Hund.72,- DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von.-
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von. 146.000 DM
56410 Montabaur, 09.02.1996
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge: gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 26.02. bis 06.03.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags, von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Gackenbach, 14.02.1996
Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach (S.)
gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Best imm ungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).
Horbach
VHS Montabaur
Horbach
08952 Fioristische Kunst
Wir wollen lernen, wie frische Blumen kunstvoll zu Gestecken - ob fürs Büffet für ein besonderes Fest oder für den Alltag - verarbeitet werden können. Außerdem erlernen Sie die Technik, ein Strukturbild herzustellen oder einen Strukturstrauß zu binden.
Beginn: Mittwoch, 28. Februar 1996,19.30 Uhr
Dauer: 5 Abende
Ort: Buchfinkenzentrum, Clubraum
Leitung: Beate Schmitt
Gebühren: 25,- DM
Nähere Informationen und Anmeldung während den Geschäftszeiten: VHS-Geschäftsstelle, Rathaus Montabaur, Tel.: 02602/126.105:
Geschäftszeiten:
Mittwoch.13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
und.13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag. 08.00 bis 12.30 Uhr

