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Montabaur

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Nr.. 7/96

Auf Ihr Narren - klarer Fall am Samstag gehts hoch in die Hall.

Feiert mit und singt und lacht, dann haben wir Hollerer Fassenacht.

Es erwarten Euch mit »Holler Hollau« das Prinzenpaar, die Akteure und der MGV.

Katholisches Pfarramt St. Margaretha, Holler

Telefon 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent:

Mittwoch.11.00 bis 13.00 Uhr

Freitag.:.17.00 bis 19.00 Uhr

Bürozeit:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag....09.30 bis 13.00 Uhr Elternabend Erstkommunion Zum vierten Elternabend sind die Eltern der Erstkommunion­kinder am Donnerstag, 22.02.1996, 19.30 Uhr, ins Pfarrheim Holler eingeladen. Es sollen vor allem organisatorische Fragen der Erstkommunion besprochen werden.

Erstkommunionunterricht

Für die Gruppe aus Holler: Mittwoch, 21.02.1996,16.30 Uhr, Pfarrheim

Für die Gruppe auch Untershausen: Freitag, 23.02.1996,15.00 Uhr, bei Frau Neuroth-Bendel

Messdienergruppe mit Oliver und Thorsten: Freitag, 23.02.1996,16.00 Uhr, Pfarrheim.

Gepa-Verkauf

Der nächste Verkauf von Gepa-Artikeln (Kaffee, Tee, Kakao, Honig, Bananenchips etc.) ist am Samstag, 24.02.1996, nach dem Gottesdienst um 17.45 Uhr. Des weiteren sind Gepa-Ar- tikel zu den Bürozeiten im Pfarramt erhältlich. Wir konnten im vergangenen Jahr durch Rabatte aus dem Verkauf und Spenden einen Betrag von 748,97 DM dem Missio-Projekt unserer Pfarrgemeinde (Brunnenbau in Kare/Indonesien) zu­führen.

MGV Holler

Große Kappensitzung des MGV Holler am 17. Februar 1996 in der Sport- und Kulturhalle

Der Frohsinn - Lyra lädt Sie alle ein, beim großen Narrentreff dabei zu sein.

Vorbereitet sind so manche Sachen, zum Johlen, Schunkeln und auch zum Lachen.

Drum laßt die Arbeit Arbeit sein und schaut bei uns zur Fastnacht rein.

Um elf nach acht soll die Sitzung starten, und bei Flosdorf s gibts die Sitzungskarten.

Stahlhofen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen

Vom 02.02.1996

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 e instimmig verab­schiedet

In der Sitzung am 02.02.1996 stand die Beratung und Be­schlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssat­zung 1996 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 667.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben..je 702.000 DM

Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A......250 v.H.

Grundsteuer B...290 v.H.

Gewerbesteuer.320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für

den ersten Hund.,.36 DM

den zweiten Hund.....54 DM

jeden weiteren Hund. 72 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügten Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben:

Zum Jahresende 1995 wird ein Rücklagenstand von ca. 540.000,- DM erwartet. Dieses Guthaben ist günstiger als dies die Zahlen des Haushaltes 1995 andeuteten. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand von 762.619,36 DM sollte eine Entnahme von 486.000,- DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1995 von 276.619,36 DM gleichgekommen wäre. Die deutliche Verbesserung ist auf Mehreinnahmen im Unter­abschnitt Forstwirtschaftliche Unternehmen sowie auf die Verlagerung von Investitionen nach 1996 zurückzuführen. Neben der Tatsache, daß die Ortsgemeinde ein hohes Rückla­genpolster besitzt, ist die Schuldenfreiheit ein weiteres Indiz dafür, daß solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage für die Aufstellung des Etats 1996 bilden.

Haushalt 1996

Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf 1.369.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 667.000,- DM und auf den ausgegliche­nen Vermögenshaushalt 702.000,- DM. Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen weder Kredite, noch Verpflich­tungsermächtigungen benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung.

Gegenüber dem Vorjahr wird der Hebesatz der Gewerbesteuer angehoben von 300 v.H. auf 320 v.H. Diese Anhebung muß vorgenommen werden aufgrund der Antragstellung auf Bezu­schussung der Baumaßnahme Dorfgemeinschaftszentrum.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes sinkt von 676.000,- DM um 9.000,- DM auf 667.000,- DM. Der Einnahmenrück­gang beim Einkommensteueranteil sowie geringere Zinsein- nähmen sind die Ursachen hierfür.

Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes bildet der Unterabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen und allge­meine Umlagen den Schwerpunkt der Einnahmen. Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuerver­günstigungen bewirken den Zuwachs bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert im wesentlichen auf dem voraussichtlichen Ergebnis von 1995 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.

Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes .1996 (Familien­leistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Aus­gleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteu­ermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.

Bedingt durch den Anstieg der Einwohnerzahl von 579 auf 596 sowie die Anhebung des Schwellenwertes (Pro-Kopf-Betrag) von 751,53 DM in 1995 auf 766, DM in 1996 erhält die Ortsgemeinde eine höhere Schlüsselzuweisung.

Das Gesamteinnahmesoll des erläuterten Unterabschnittes in Höhe von 454.970, DM ist mit 68,21 % die Haupteinnahme­quelle des Verwaltungshaushaltes.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden.

Den Ausgabenschwerpunkt des Verwaltungshaushaltes bildet das Gesamtumlagesoll (Unterabschnitt 9000) mit 332.000,- DM = 49,78 %.

Die Gewerbesteuerumlage verringert sich bei gleichem Auf­kommen geringfügig infolge des gesunkenen Umlagesatzes. Die Umlage an das Land (Fonds Deutsche Einheit) errechnet sich aufgrund des Zuwachses bei der Umlagegrundlage.

Der Anstieg der Umlagebeträge, die an den Kreis und die Verbandsgemeinde zu zahlen sind, basiert auf einer gegenüber dem Vorjahr höheren Umlagegrundlage und speziell bei der Kreisumlage aiif einer Umlagensatzerhöhung.

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1996 er­rechnet sich ein Überschuß von 49.000,- DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 27.10.1995 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Diesem Programm ist zu entnehmen, daß für die nachfolgend benannten Investitionen die entspre­chenden Haushaltsmittel bereitzustellen sind:

1. Sanierung Spielplatz Flachsbruch.30.000,- DM

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