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Montabaur

Diese Prognose kann aufgrund des Verlaufs der Haushalts­wirtschaft 1995 gewagt werden.

Dies ist im Ergebnis eine etwas günstigere Entwicklung gegen­über den Vorgaben des Haushaltes 1995. Einsparungen bzw. Investitionsverlagerungen zeichnen hierfür verantwortlich. Neben dem Rücklagenpolster ist die Tatsache der Schuldenfrei­heit ein weiteres Indiz dafür, daß sehr solide finanzielle Verhält­nisse die Grundlage für die Aufstellung des Etats 1996 bilden.

Haushalt 1996

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.522.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 691.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 831.000,- DM. Da weder Kredite noch Verpflichtungser­mächtigungen zur Finanzierung der anstehenden Maßnah­men benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Angesichts des Zuschußantrages, der für den Umbau der ehe­maligen Schule zu einem Kindergarten gestellt wurde, ist es erforderlich, den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 320 v.H. anzuheben. Es handelt sich hierbei um die Erfüllung einer Grundvoraussetzung, um die beantragten Zuschüsse zu erhal­ten. Die sonstigen Steuersätze ändern sich nicht. Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 627.000,- DM um 64.000,- DM auf 691.000,- DM. Der deutli­che Zuwachs der Einnahmen im Unterabschnitt Steuern, all­gemeine Zuweisungen und Umlagen sowie die Einnahmenstei­gerung im Forsthaushalt sind die Ursachen dieser Volumens­zunahme. Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes bildet der Unterabschnitt Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen den Schwerpunkt der Einnahmen. Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuerver­günstigungen bewirken den Zuwachs bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert im wesentlichen auf dem voraussichtlichen Ergebnis von 1995 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.

Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familien­leistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Aus­gleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteuer- mehrein'nahmen an die Gemeinden weitergeleitet.

Bedingt durch den Rückgang der örtlichen Steuerkraft, den Anstieg des Schwellenwertes von 71 v.H. auf 73 v.H. und durch eine höhere Einwohnerzahl erklärt sich der Zuwachs bei den Schlüsselzuweisungen. Neben dem Einnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterabschnittes, das mit 70,32 v.H. zu Buche schlägt, erwartet die Ortsgemeinde weitere Einnahmen aus

folgenden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.6,23 v.H.

Gebühren.0,57 v.H.-

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonst. Ver-

wajtungs- und Betriebseinnahmen.15,49 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsäbgaben, Zinsen).7,39 v.H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswelten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nach­folgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Ver­

waltungshaushaltes haben. Prozentanteil

1. Personalausgaben.9,4 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.31,11 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder

ähnliche Einrichtungen. 3,76 %

4. Umlagen.....46,02%

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.9,40 %

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 24.04.1995 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Ausweislich dieses Programmes sind für die nachfolgenden Investitionen, Investitionsförderungs­maßnahmen und Ausgaben die entsprechenden Haushaltsmit­

tel bereitgestellt:

Bau eines-Kindergartens.477.000,- DM

2. Zuweisungen für Dorfemeuerungs-

maßnahmen. 2.000,- DM

3. Verkehrsberuhigende Maßnahmen.6.0QÖ,- DM

4. Erschließung Baugebiet »Neuroth«...80.000,- DM

5. Ausbau Stichstraße Sespenröder Straße

einschließlich Straßenoberflächen­entwässerungsanteil .30^000,- DM

6. Erschließung Erlenstraße einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil.102.000,- DM

Nr, 7/96

7. Erschließung Brunnenstraße...... 130.000,-DM

8. Bauausgaben Dorfgemeinschaftshaüs.3.000,- DM

9. Erwerb von Grundstücken.,;1.000,- DM

Zur Finanzierung aller Vorhaben stehen folgende Einnahmen zur Verfügung:

1. Zuweisung des Kreises zum Bau des

Kindergartens...214.000,-DM

2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.243.000,- DM

3. Einnahmen aus der Veräußerung

von Grundstücken.36.000,- DM

4. Investitionsschlüsselzuweisungen..,... 3.200, DM

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt..65.000,- DM

6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.... 269.800,- DM

Ausblick 1997 bis 1999

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionspro­gramm berücksichtigt für die kommenden Jahre weitere Zu­weisungen für Dorfemeuerungsmaßnahmen, die Fertigstel­lung des Baugebietes »Neuroth« sowie den Ausbau der Rothbornstraße, Den Berechnungen der mittelfristigen Fi­nanzplanung kann entnommen werden, daß die Finanzierung aller Vorhaben gesichert ist.

Verlegung der Dienststunde

Die Dienststunde vom Montag, dem 26.02.1996, wird auf Frei­tag, den 23.02.1996, von 18.00 bis 19.00 Uhr vorverlegt.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Nentershausen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am

Donnerstag, dem 22. Februar 1996, um 19.00 Uhr

im Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle statt

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift über die Sitzung vom 14.12.1995 (öffentlicher Teil) . .

2. Bekanntgabe einer Eilentscheidung

3. Antrag auf Nutzung der alten Turnhalle

4. Auftragsvergabe (Pflanzbeete in der Niedererbacher Straße/Koblenzer Straße)

5. Auftragsvergabe (Teilstück Aarstraße)

6. Auftragsvergabe für die notwendigen Arbeiten an der Grill­hütte (teilweise)

7. Änderung des Jagdpachtvertrages

8. Verschiedenes

9. Einwohnerfragestunde

H. Nichtöffentliche Sitzung

I. Niederschrift über die Sitzung, vom 14.12.1995- (nichtöf­fentlicher Teil)

2. Bauangelegenheit

3. Bauangelegenheit

4. Grundstücksangelegenheit

5. Personalangelegenheit

6. Grundstücksangelegenheit

7. Grundstücksangelegenheit

8. Grundstücksankäufe

9. Verschiedenes

56412 Nentershausen, 12.02.1996 Greiser, Ortsbürgermeister

Friedhof Nentershausen

Einebnungen Kindeigräber Block Ib, Reihe C

Noch einmal weisen wir an dieser Stelle darauf hin, daß die Reihe C des Kindergrabblocks Ib auf dem Friedhof in Nen­tershausen zur Einebnung vorgesehen ist.

Es sind dies die Gräber: Geschwister Noll, Elisa Reusch, Erna Holzenthal, Manfred Schäfer, Ursula Stendebach, Peter Hei- bel, Holzenthal.

Diese Kindergräber können bis zum 30. Juni 1996 selbst durch die Angehörigen abgeräumt werden. Nach dem Termin gehen die.Grabsteine, Grabeinfassungen und Grabgegenstände (Am­peln, Vasen, Schalen etc.) entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Nentershausen über. Bitte haben Sie Ver­ständnis für diese Maßnahme.

Friedhofsverwaltung Montabaur