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Montabaur

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Nr. 7/96

Eitelbom

Kadenbach

Beeinträchtigungen des Straßen- und Linienbusverkehrs

anläßlich des Rosenmontagszuges in Eitelbom

Am Montag, 19.02.1996, kommt es in der Ortslage Eitelborn, bedingt durch den Rosenmontagszug, in der Zeit von 13.00 bis ca. 15.00 Uhr zu Verkehrsbehinderungen. Folgende Zug­strecke ist derzeit vorgesehen:

Aufstellung in der Helfensteinstraße; Triftstraße - Ober­dorfstraße - Wilhelmshöhe - Hohlweg - Hahnengasse - Un­terdorfstraße; Auflösung am Rathausvorplatz.

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß in der Zeit von 13.00 bis ca. 15.00 Uhr die Bushaltestelle Bodenweg nicht angefahren werden kann. Alle Personen, die auf eine Busver­bindung angewiesen sind, werden um Beachtung gebeten, die Bushaltestelle in der Triftstraße wird weiterhin gemäß dem Winterfahrplan angefahren. Wir bitten alle Einwohner von Eitelbom um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde -

Bürgersprechstunde

Die Bürgersprechstunde am Schwerdonnerstag, 15. Februar 1996, fällt wegen anderweitiger Verpflichtungen aus und wird am Freitag, 16. Februar 1996, von 16.00 bis 17.30 Uhr nach­geholt.

Norbert Blath, Ortsbürgermeister

Anliegerversammlung für die Anlieger des Erschließungsgebietes »Zum Heckelchen«

Am Montag, dem 26.02.1996, 20.00 Uhr, werden in der Gast­stätte »Nassauer Hof«, Eitelborn, die Entwurfspläne für den Ausbau der Erschließungsanlage »Zum Heckelchen« und des Nebenweges von der Helfensteinstraße vorgestellt.

Der Entwurfsverfasser wird an diesem Abend die Pläne erläu­tern.

Die Gemeinde möchte hierzu auch Meinungen und Anregun­gen der Anlieger zu dieser Ausbauplanung entgegennehmen. Sie sind damit herzlich eingeladen.

Norbert Blath, Ortsbürgermeister

Rosemnontagszug in Eitelbom

Der Eitelborner Kamevalsverein 1995 e.V. lädt ein zum großen Rosenmontagszug nach Eitelbom. Vier Kapellen, viele Motiv­wagen und unzählige Fußgruppen werden sich auf den Weg machen, um den Zuschauern an der Zugstrecke ein tolles Kamevalserlebnis zu bieten.

Anders als in den Jahren zuvor, wird sich der närrische Band­wurm ab 12.00 Uhr in der Helfensteinstraße äufstellen. Alle teilnehmenden Wagen und Gruppen erhalten eine Zugnum­mer. Deshalb werden alle, die sich noch nicht angemeldet haben, gebeten, dies beim 1. Vorsitzenden unter Tel. 2222 zu tun.

Los geht es dann um 14.11 Uhr. Von dort aus wird der Zug über die Triftstraße, Oberdorfstraße, Wilhelmshöhe, Hohlweg zur Unterdorfstraße geleitet. Ein großes Finale wird dann auf dem Rathausplatz stattfinden. Die Prämierung der schönsten Fußgruppe findet anschließend im Saal des Gasthauses »Zur Krone« statt. Die Musikkapelle »Gucke mer mol« aus Bad Ems wird dort dann für weitere Stimmung sorgen.

Wir bitten die Anwohner der genannten Straßen ihre Häuser zu schmücken und die wartenden Zuschauer mit Kamevals- musik auf das große Ereignis einzustimmen. Und bitte denken Sie daran, an diesem Nachmittag Ihre Autos nicht an der Zugstrecke zu parken.

Der Eitelborner Kamevalsverein lädt seine Mitglieder am Aschermittwoch zum Ausklang der diesjährigen Session zum Heringsessen ein. Wir treffen uns am Aschermittwoch, 21.02.1996, um 19.00 Uhr, im Vereinslokal »Zur Krone«. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um telefonische Anmel­dung beim 1. Vorsitzenden unter Tel. 2222 bis Sonntag, 18.02.1996.

Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 23.03.1996, 19.30 Uhr, Gaststätte »Zur Augst«. >:

Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch den Vorsitzen­den, 2. Totenehrung, 3. Jahresbericht/Geschäftsbericht des ! Vorsitzenden, 4. Berichte der Abteilungsleiter, 5. Bericht des Kassierers, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Ehrung verdienter Mitglieder, 9. Anträge, 10. Verschiedenes.

Anträge müssen bis zum 09.03.1996 beim Vorsitzenden einge­gangen sein.

Möhnenverein »Immerfroh« Kadenbach

Die Möhnen haben noch Karten zu den Veranstaltungen am 15.02. und 17.02.1996. Erhältlich an den üblichen Stellen und an der Abendkasse. Unsere diesjährige Verlosung findet am Freitag, dem 16.02.1996, um 16.00 Uhr, in der Gaststätte »Zum Westerwald« statt. Die Preise der Verlosung können bis [|

22.00 Uhr dort abgeholt werden. f '

Sportfreunde Kadenbach

Am 17. und 18.02.1996 nehmen wir am Wandertag in Bad Marienberg teil. Hinweis für Monat März 1996.

Wandertermine

09. und 10.03.1996 Wanderung in Girkenroth

16. und 17.03.1996 Wanderung in Obernhof 1:

23. und 24.03.1996 Wanderung in Elz

Neuhäusel

Öffentliche Bekanntmachung

Auflösungsbeschluß |

Gemäß § 11 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom jjj 22.12.1982 (GVB1. S. 476) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Verbandsordnung des Kinder- gartenzweckverbandes Simmern/Neuhäusel vom 2. Septem­ber 1985 sowie aufgrund der Beschlüsse der Verbandsver- ) Sammlung des Kindergartenzweckverbandes Simmern/Neu- / häusel und der Ortsgemeinderäte der Ortsgemeinden Sim- i mern und Neuhäusel ergeht folgender Beschluß: ii

§i

Der Kindergartenzweckverband Simmern/Neuhäusel wird j aufgelöst. f

§2 |

Die Auflösung erfolgt rückwirkend zum 1. August 1994. g

Bestätigung durch die Errichtungsbehörde Der Beschluß der Verbandsversammlung über die Auflösung ; des Kindergartenzweckverbandes Simmern/Neuhäusel wird hiermit gern. § 11 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) bestätigt. ;;

Montabaur, den 30. Januar 1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises : j?

Abt. 1-Az. 460-10/6 (S.)

In Vertretung Dr.Löhr,ltd. KV-Direktor

Winterdienst

Schneeräum ungStreupflieht

Aus gegebenem Anlaß bin ich gehalten, nochmals eindringlich i

auf die - sicherlich lästige - Pflicht eines jeden Eigentü- j mers/Anliegers zum Winterdienst gemäß der gültigen Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel hinzuweisen. Der entsprechende Auszug der Satzung wurde erst vor kurzem in der Ausgabe des Wochenblattes vom 15. Dezember 1995 bekanntgegeben. |

Viele Bürger halten es wohl im Vertrauen auf ihre Haftpflicht- i j

Versicherung überhaupt nicht für nötig, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Diese wenig verantwortungsbe­wußten Mitbürger möchte ich daraufhinweisen, daß bei einem Unfall ein Strafverfahren wegen Körperverletzung nicht aus­zuschließen ist und darüber hinaus Schadenersatzansprüche

auf sie zukommen können.

Ich bitte daher nochmals eindringlich, der erforderlichen Räum- und Streupflicht nachzukommen. Vielen Dank! -

Roggenbach, Ortsbürgermeister ij