i- Montabaur
' Am Karnevalssonntag findet ab 14.11 Uhr ein Kinderpreis- } maskenball statt. Eintritt frei! p Jedes Kind erhält eine kleine Überraschung.
Nomborn
3 Verbandsgemeindeverwaltung l 56410 Montabaur, 06.02.1996
jj Bekanntmachung
zur Durchführung des Erörterungstermins :| durch die Bezirksregierung Koblenz
Planfeststellung gemäß §§ 18, 20 Allgemeines Eisen- ] bahngesetz (AEG) fiir den Planfeststellungsabschnitt | (PFA) 72 der Neubaustrecke (NBS) Köln-Rhein/Main I von Bau-km 92,696 bis Bau-km 99,060;
■ Bereich Verbandsgemeinden Montabaur und Wallmerod ; Im Zuge der Durchführung des o. g. Planfeststellungsverfah- • rens wurde das Vorhaben in den Gemeinden, in denen es sich voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekanntgemacht, und es wurde den Betroffenen Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben - Anhörungsverfahren gemäß § 20 Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27.12.1993 - AEG - (BGBl. IS. 2396 ff.) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25.05.1976 - VwVfG - (BGBl. I S. 1253 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG).
Der Erörterungstermin beginnt
am Dienstag, 27.02.1996,09.00 Uhr, in Heiligenroth, Vogelsanghalle, Schulstraße, 56412 Heiligenroth. Sollten die vorliegenden Stellungnahmen und Einwendungen an diesem Tag nicht abschließend erörtert werden können, wird der Erörterungstermin
an dem darauffolgenden Werktag, ggfls. an den darauffolgenden Werktagen, an demselben Ort, beginnend jeweils zur gleichen Uhrzeit,
, fortgesetzt.
Der Erörterungstermin ist gemäß § 73 Abs. 6 letzter Satz VwVfG in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht öffentlich.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Betei- ' ligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister der Verbandsgemeinde
Nombomer-Schrammel
Am Fastnacht-Sonntag, dem 18. Februar 1996, findet im Gasthaus zu den Linden der diesjährige Kinderball statt. Beginn 15.11 Uhr.
Es gibt wieder Schokolade, Bonbons, Chips, Cola oder Limonade und viel Musik.
Alle Kinder sind herzlich eingeladen. Kommt und freut Euch mit der Nomborner-Schrammel — Hellau!
VfR Nombom 1920 e.V.
Am Freitag, dem 16. Februar, 20.11 Uhr, findet im Vereinsheim am Sportplatz ein Hausball statt.
Alle Fastnachtsff eunde sind dazu recht herzlich eingeladen.
Niederelbert
ELBERTGEMEINDEN
Gemeindeverwaltung Niederelbert - Umlegungsausschuß -
,;tl
Umlegungsgebiet »Hardtfeld« o
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Hardtfeld« der Ortsgemeinde Niederelbert, die Ordn.Nr. 2 betreffend, ist am 08.01.1996 unanfechtbar geworden.
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Nr. 6/96
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1996 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Niederelbert schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsffist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 31.01.1996
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses. (Siegel)
gez. Reichling
Kamevalverein Eiwerter Gickel e.V.
Veranstaltungstermine der Karnevalsession 1996
10.02.1996 Erste Kappensitzung.20.11 Uhr
17.02.1996 Zweite Kappensitzung.20.11 Uhr
Sowohl für die erste, als auch für die zweite Kappensitzung sind nur noch wenige Karten erhältlich. Diese können vorab in der Fohr-Pils-Stube Niederelbert oder, sofern dann noch Karten vorhanden sind, an der Abendkasse erworben werden.
Generalprobe
Die Generalprobe für die Kappensitzungen findet am Donnerstag, dem 08.02.1996, um 19.30 Uhr, statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen.
Abteilung Möhnen - Niederelbert Helau - Ihr Narren von Nah und Fern, hört zu, die Niederelberter Möhnen berichten Euch gern!!! Schwerdonnerstag in Niederelbert zu sein, ist schöner als Karneval in »Kölle am Rhein«!!!
Um 15.00 Uhr, da geht es los! Der Möhnenzug, der ist famos! Um 20.11 Uhr, da laden wir ein, zu unserer großen öffentlichen Möhnensitzung, da müßt Ihr mal gewesen sein!!! Für nur 7,- DM Eintritt mit anschließendem Tanz, vergeßt all’ Eure anderen Vorhaben mal ganz.
Wie immer wird unsere Sitzung im »Saale der Fohr-Pils-Stu- be« sein, bei uns wird geschunkelt und gesungen, bei Bier und bei Wein! Lachen steht bei uns an 1. Stell’, wePs noch nicht kann, der lernt’s bei uns schnell!
Wer einmal bei uns war, der wird’s nicht bereuen, der wird sich aufs nächste Jahr dann schon freuen! D’rum kommt all’ nach Niederelbert, wir laden Euch ein, Schwerdonnerstag unsere Gäste zu sein.
Hallo Möhnen!
Unsere Generalprobe findet am Dienstag, 13.02.1996, um 19.00 Uhr, beim Klaus statt! Seid bitte wegen des »Musikers« pünktlich!
Abgabe der Wäschekörbe und Angabe der Teilnehmerzahl pro Gruppe bitte bis Freitag, 09.02.1996, bei Elke.
Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Entwidmung einer Straßenfläche (Teilstück Steinstraße)
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 29.11.1996, die Steinstraße, Parzelle 236 (Teilstück), gemäß § 37 Landesstraßengesetz, teilweise einzuziehen.

