Montabaur
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Nr. 5/96
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.479.000,- DM
in der Ausgabe auf.. 479.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.106.000 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das
Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)..250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,- DM
für den zweiten Hund..130,— DM
für jeden weiteren Hund...160,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben. 56410 Montabaur, 23.01.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10
Im Aufträge gez. Meckel
HL
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.02. bis 14.02.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Daubach, 25.01.1996
Ortsgemeindeverwaltung Daubach (S.)
gez. Hahn, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unteh Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletr zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Bürgermeistersprechstunde fällt aus
Wegen einer anderweitigen Verpflichtung fällt die Bürgermeistersprechstunde am Montag, dem 05.02.1996, aus.
Ich bitte um Beachtung.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Dia-Vortrag: Quer durch Australien
Der Westerwald-Verein Daubach lädt wieder zu einem Dia- Abend ein. Termin: Dienstag, 6. Februar, 19.30 Uhr, im Gasthaus Walter. Christa Braunewell-Soltau erzählt anhand zahlreicher Dias von ihrer interessanten Reise quer durch einen fernen Kontinent. Gäste sind willkommen.
Spinnstube Daubach
Im Februar treffen sich die Frauen der Spinnstube nur am Montag, 05.02.1996, um 19.30 Uhr, im Heimathaus zum Sticken und Stricken.
»Der festlich gedeckte Tisch«
Unter diesem Motto findet in Daubach ein Kurs jeweils montags, am 4. und 11. März 1996, von 19.30 bis 22.00 Uhr, im Heimathaus statt. Dieser Kurs ist auch für die Vorbereitungen zur 1. hl. Kommunion gedacht.
Leitung: Angelika Weyhofen, Langenhahn, in Zusammenarbeit mit dem Katholischen Bildungswerk Montabaur. Teilnehmergebühr: 12,- DM + Materialkosten.
Nähere Auskünfte erteilt gerne Karin Loth, Tel. 02602/5378.
Gruppenstunde
Wir verschieben unsere Gruppenstunde um eine Woche, um dann am 13. Februar mit Euch eine Faschingsparty zu feiern.
Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen
Am Freitag, 1. Februar 1996, beginnt die Gesangprobe, entgegen der gewohnten Probezeit, bereits um 19.00 Uhr im, Vereinslokal in Daubach.
Bitte die geänderte Zeit beachten.
Daubach Hellau!
Endlich ist es wieder so weit, es beginnt die närrische Zeit. Die Daubacher Möhnen laden ein am 10.02.1996 im Saal der Eulenstube ab 20.11 Uhr bei uns zu Gast zu sein. Humor und Frohsinn wollen wir bringen und hoffen auf ein gutes Gelingen.
_ Holler __
Zum 25. Mal geht in Holler der Hinderfastnachtszug!
Katrin I. und Martin I. aus Holler sind das »Jubiläumspaar 1996«.
Als 1971 in Holler erstmals der Kinderfastnachtszug durch unser Dorf zog, regierte als erstes Prinzenpaar
Prinzessin Christel I. (Dreyer), Prinz Edgar I. (Kretschmann)
WHRm
In diesem Jahr schwingen Kathrin I. vom Försterhaus und Martin I. vom Hiese-Eck das närrische Zepter.
Martin Keller, in Holler als »Hiese« bekannt und Kathrin Kloft, die älteste Tochter unseres in Holler wohnenden Revier- försters, sind beide Schüler der 4. Klasse der Grundschule Niederelbert und aktive Mitglieder des Musikvereins Holler, dem die Entstehung des Kinderfastnachtszugs vor 25 Jahren zu verdanken ist.
Unser Kinderprinzenpaar hofft auf lautes. Zujubeln seiner Untertanen, nicht mir bei dem Umzug, sondern auch bei den Fastnachtsveranstaltungen der Dorfvereine in der Sport- und Kulturhalle.
Ich übergebe gerne für die närrischen Tage die Regentschaft an unser Kinderprinzenpaar und wünsche ihm tolle närrische Tage.
Holler Hollau! Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
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